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Off-topic aus: Besuchervisum abgelehnt

EHB hat das System in Kuba (wie immer) kritisiert und angeführt, daß er hier (in D) jederzeit jemand einladen darf.
Und damit hat er recht.

Wenn du übrigens den Text der BMGVwV (für D) vollständig zitiert hättest, würde es wohl bei etwaigen 3 Monaten anders aussehen:
Nein. Besuch ist Besuch und solange es sich um einen Besuch handelt, ist eine Anmeldung nicht notwendig. "eine allgemein anerkannte zeitliche Beschränkung des Besuchsrechts [...] existiert [nicht]"

Dem Staat fällt es nur nicht immer leicht, zu erkennen, ob es sich um einen Besuch handelt. Dazu gibt er den Behörden eine Hilfestellung: bei einer erwarteten Benutzungsdauer von weniger als zwei Wochen ist in der Regel (also ohne weitere Prüfung) von einem Besuch auszugehen. Das bedeutet aber mitnichten, dass es sich nicht auch bei deutlich längeren Aufenthalten um meldepflichtfreie Besuche handeln kann. Da muss man sich dann eben den Einzelfall anschauen.

"Ein Beziehen einer Wohnung liegt bei Besuchern grundsätzlich nicht vor. Besucher ist, wer den Wohnungsinhaber aufgrund besonderer persönlicher Beziehungen aufgesucht hat und sich in dessen Wohnung für eine vorübergehende Zeit aufhält, ohne hierfür ein Entgelt zu entrichten." Für die Bürger heißt das: Besucher müssen nicht angemeldet werden. Punkt.

(Abgesehen davon handelt es sich selbst bei Zuwiderhandlung lediglich um eine mit Geldbuße belegte Ordnungswidrigkeit, in die wohl von Seiten des Staates üblicherweise nur wenig Ermittlungsaufwand investiert wird.)
 
Und damit hat er recht.
Naja, einladen darf er ja, aber die Einaldung beginnt ja schon im Ausland beim Konsulat...
und wie ich schon schrieb - innerländisch geht das auch in Kuba 'relativ' problemlos (auch hier gilt der schwierige Begriff des Zeitraumes, da zB Zuzug nach Havanna etwas eingeschränkt werden soll).
Aber zum Ausgangspunkt: EHB schrieb von einer rein kubanisch dubiosen rechtlichen Vorgehensweise, die ich mit dem Gegenbeweis aus A schon mal grundsätzlich als ein übliches EHB-Bashing von Kuba nachwies. Daß D da andere Wege (im Detail) gehen mag, soll so sein und ist EU-üblich - D ist aber nicht das Mass aller Dinge (Gott sei Dank). Aber sein 'alles ist schlecht' und 'alle sind Diebe' auf Kuba kann man auch mal als falsch aufdecken was ich hier bezweckte.

Dem Staat fällt es nur nicht immer leicht, zu erkennen, ob es sich um einen Besuch handelt. Dazu gibt er den Behörden eine Hilfestellung: bei einer erwarteten Benutzungsdauer von weniger als zwei Wochen ist in der Regel (also ohne weitere Prüfung) von einem Besuch auszugehen. Das bedeutet aber mitnichten, dass es sich nicht auch bei deutlich längeren Aufenthalten um meldepflichtfreie Besuche handeln kann. Da muss man sich dann eben den Einzelfall anschauen.
Interessantes Nein.
Wenn man sich das im Einzelfall anschauen muss (auch hier muss der Staat ja auch erstmal Kenntnis erhalten ?!?) bei länger als 2 Wochen (also ohne weitere Prüfung) Impliziert ja Prüfungen bei etwaigen längeren Aufenthalten (und nochmal: Ich schrieb von drei Monaten!!!). Den Einzelfall anschauen habe ich ja auch Kuba zugestanden und wird dort gemacht. Und eine Visumsänderung (die laut deren Definitionen halt da durchzuführen sind) wäre auch hierzulandes (DACH) wohl mit mehr Restriktionen verbunden als auf Kuba. Probier mal eine normales Schengenvisum in ein Studentenvisum zu ändern.

Abgesehen davon handelt es sich selbst bei Zuwiderhandlung lediglich um eine mit Geldbuße belegte Ordnungswidrigkeit, in die wohl von Seiten des Staates üblicherweise nur wenig Ermittlungsaufwand investiert wird.
Da will ich dir auch nicht widersprechen. Du kannst aber sicher auch entweder die drastischeren Vorschriften/Erkenntnisse der Konsequenzen auf Kuba anführen oder zumindest nachvollziehbare Examples für betroffene Kubaner bzw. Touristen.

Ein letzter (kleiner) Kritikpunkt am Zitat:
eine allgemein anerkannte zeitliche Beschränkung des Besuchsrechts [...] existiert [nicht]
Wenn du ein Zitat, welches sich in sich total widerspricht ([nicht] - oder doch ohne Klammer) ist als Zitat ohne link zumindest dubios, auch wenn es solche Fälle geben kann.
Und allgemein anerkannte zeitliche Beschränkung weist ja auch eher auf naja, können auch mehr als 2 Wochen sein (die mehrfach zitiert werden), daß aber 3 Monate wohl hinterfragenswerter sind...
 
Sie ist und bleibt einzigartig für Besuchszwecke.
Irgendwie des Lesens nicht mächtig?
In A kannst du auch nicht (zB deine Tochter mit Enkeln aus CU) auf Besuch bei dir installieren. 17m2 /Person minimum Vorschrift (ok, man muss schon eine kleine Wohnung haben). Das wird geprüft. Ob da von der Behörde mal ein Auge zugedrückt wird (wie auch manchmal offensichtlich in Kuba) sei mal dahingestellt, auch hier würde ich interpretieren, ist aber nur meine Meinung - wenn es 2 Wochen sind ist das was anderes als 3 Monate.
 
In A kannst du auch nicht (zB deine Tochter mit Enkeln aus CU) auf Besuch bei dir installieren.
In A darfst du nicht eine Cubanerin die du irgendwo in A getroffen hast, von mir aus auch mit zwei Enkeln, bei dir übernachten lassen?
 
Und auch hier ganz unten der Hinweis nach der Information, wo Du den Besucher unterbringst.
Das ist aber nicht gleichzusetzen mit der expliziten Genehmigung in deiner Wohnung Besuch übernachten zu lassen. Du musst lediglich erklären, dass der Besuch, den du einlädst, Obdach hat und nicht unter der Brücke schlafen muss. Ob er aber im Bett, auf der Couch oder in der Badewanne schläft, spielt keine Rolle. Dafür müssen keinerlei Nachweise erbracht werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das dient dazu zu garantieren, dass der mittellose Eingeladene hier nicht auf der Straße schlafen muss. Es geht nicht darum, dass dir die Behörde genehmigt/genehmigen muss, dass in deiner Wohnung Besuch nächtigen darf. Eine solche Regelung gibt es garantiert auch in Rastatt nicht. Ich könnte auch meine von mir eingeladene kubanische Freundin bei dir übernachten lassen, ohne dass irgendeine Behörde irgendetwas dagegen hätte, weil sie nicht vorher deine Wohnungsgröße geprüft hat. :D Demzufolge ist das auch nicht mit der kubanischen Regelung gleichzusetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht nicht darum, dass dir die Behörde genehmigt/genehmigen muss, dass in deiner Wohnung Besuch nächtigen darf.
Oh man, irgendwie reden wir aneinander vorbei. Ich habe nie behauptet dass die Behörde mir genehmigen muss, daß in meiner Wohnung Besuch schlafen darf.
Der Punkt ist, das ich ohne den Nachweis von vorhandener Unterkunft, keine Verpflichtungserklärung bekomme. Es würde auch reichen, wenn ich eine Reservierung für ein Hotel vorlege. Wo der Gast dann letztendlich wirklich übernachtet prüft die Behörde natürlich nicht nach.
Genauso wenig würde man hier aber auch die Verpflichtungserklärung ausstellen, wenn ich z. B. in einer 45m2 Wohnung eine fünfköpfige Gruppe einladen würde. Trotzdem könnte ich 10 Deiner von Dir eingeladenen Freundinnen hier schlafen lassen, ohne das es die Behörden interessiert.
 
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