Und damit hat er recht.EHB hat das System in Kuba (wie immer) kritisiert und angeführt, daß er hier (in D) jederzeit jemand einladen darf.
Nein. Besuch ist Besuch und solange es sich um einen Besuch handelt, ist eine Anmeldung nicht notwendig. "eine allgemein anerkannte zeitliche Beschränkung des Besuchsrechts [...] existiert [nicht]"Wenn du übrigens den Text der BMGVwV (für D) vollständig zitiert hättest, würde es wohl bei etwaigen 3 Monaten anders aussehen:
Dem Staat fällt es nur nicht immer leicht, zu erkennen, ob es sich um einen Besuch handelt. Dazu gibt er den Behörden eine Hilfestellung: bei einer erwarteten Benutzungsdauer von weniger als zwei Wochen ist in der Regel (also ohne weitere Prüfung) von einem Besuch auszugehen. Das bedeutet aber mitnichten, dass es sich nicht auch bei deutlich längeren Aufenthalten um meldepflichtfreie Besuche handeln kann. Da muss man sich dann eben den Einzelfall anschauen.
"Ein Beziehen einer Wohnung liegt bei Besuchern grundsätzlich nicht vor. Besucher ist, wer den Wohnungsinhaber aufgrund besonderer persönlicher Beziehungen aufgesucht hat und sich in dessen Wohnung für eine vorübergehende Zeit aufhält, ohne hierfür ein Entgelt zu entrichten." Für die Bürger heißt das: Besucher müssen nicht angemeldet werden. Punkt.
(Abgesehen davon handelt es sich selbst bei Zuwiderhandlung lediglich um eine mit Geldbuße belegte Ordnungswidrigkeit, in die wohl von Seiten des Staates üblicherweise nur wenig Ermittlungsaufwand investiert wird.)