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Off-topic aus: Besuchervisum abgelehnt

Habe auch schon eine Hochzeit auf Cuba und eine hier im Saarland mitgemacht. Schöner war die auf Cuba.
Interessant! Ich habe schon mehr als zwei Hochzeiten miterlebt und noch viel mehr Beerdigungen. Aber wo ist der Zusammenhang mit dem Thema?
 
Für Deutschland gilt: Auch Ehepartner und nahe Angehörige können mit einem Schengenvisum nach Deutschland einreisen. Nämlich dann, wenn sie nicht vorhaben, in Deutschland zu wohnen, sondern nach Ablauf von maximal drei Monaten wieder zurückkehren wollen. I
Darüber hatte Guko gar nicht referiert, sondern lediglich dass das ziemlich einzigartige Verbot in Kuba, ausländische Gäste ohne Genehmigung besuchsweise zu beherbergen, in D nicht gilt.
 
Tja, Aber nach Cuba reisen darf nahezu JedeR. Während diese Auswahl, ob cualquier bei dir wohnen darf oder nicht bereits die Botschaft für dich übernimmt.
 
Nö. Die Botschaft übernimmt die Auswahl, wer ins Land darf, bei visumspflichtigen Staaten, nicht wer bei mir wohnen darf.
 
Nö. Die Botschaft übernimmt die Auswahl, wer ins Land darf, bei visumspflichtigen Staaten, nicht wer bei mir wohnen darf.
Naja, wenn du eine wievielseitige Verpflichtungserklärung unterschrieben hast? Und da du offensichtlich einen Freibrief für's Wohnen reklamierst, wer ist dann für das Checken des Visums zuständig - laut deiner Aussage kannst du ja jede(n) wohnen lassen, das würde auch ohne Visum implizieren. Dabei viel Glück beim Argumentieren mit den Behörden im Falle des Falles.

Also in AT wird auch noch gefragt
- wieviel verdienen sie? Sprich kannst du die bei dir wohnendürfende Person auch 'ernähren' bzw. ihre Parktickets zahlen.
- wie gross ist deine Wohnung? Ist bei einer besuchenden Person selten (aber nicht nie) ein Problem, aber falls da mal die Familie mitsoll (ist aber auch vielleicht nur in AT so)
- Gibt es eine Meldepflicht, dh die Behörde muss darüber informiert werden, wer bei dir wohnen darf. Da gilt wohl auch Ausweispflicht (mit entsprechendem Visum, falls erforderlich).
- von etwaigen steuerrechtlichen Fragen (zahlt sie was dafür?) will ich gar nicht anfangen sonst wirds zu offtopic
 
Und da du offensichtlich einen Freibrief für's Wohnen reklamierst,
Es verbietet mir nunmal niemand, Besuch von wo auch immer aufzunehmen. Hat weder was mit ner Verpflichtungserklärung noch mit irgendeinem Visum zu tun. Da kannst du noch soviel herumlavieren. Erst wenn ich das gewerbsmäßig tue, interessiert sich der Staat für.

braucht man nur, wenn die Bonität in Frage gestellt wird
Hier in D brauchst du immer eine. Damit weist du ja deine Bonität nach.
 
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