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Off-topic aus: Besuchervisum abgelehnt

Es verbietet mir nunmal niemand, Besuch von wo auch immer aufzunehmen. Hat weder was mit ner Verpflichtungserklärung noch mit irgendeinem Visum zu tun. Da kannst du noch soviel herumlavieren. Erst wenn ich das gewerbsmäßig tue, interessiert sich der Staat für.


Hier in D brauchst du immer eine. Damit weist du ja deine Bonität nach.
Ist in CH anders, und die Verpflichtungserklärung, wen mann dann eine braucht, bei 30000 CHF gedeckelt.
 
... Erst wenn ich das gewerbsmäßig tue, interessiert sich der Staat für.
Das dürfte der springende Punkt sein, gerade auch in Kuba.
Ich sehe nichts schlimmes dabei von Leuten die Touristen beherbergen wollen eine Lizenz zu verlangen um zumindest Grundstandards zu garantieren. Zumal in einem Land der dritten Welt wo nicht jede Wohnung so ausgestattet ist wie die von GuKo im Badischen.
 
Der Unterschied ist, in Kuba muss man sich grundsätzlich ausländischen Besuch genehmigen lassen, hierzulande halt nicht. Die Ausstattung der Wohnung ist auch was, was den Besucher interessiert, aber den Staat nicht. Wie gesagt, ich rede nicht von gewerblicher Vermietung, sondern privatem Besuch.
 
Es verbietet mir nunmal niemand, Besuch von wo auch immer aufzunehmen. Hat weder was mit ner Verpflichtungserklärung noch mit irgendeinem Visum zu tun. Da kannst du noch soviel herumlavieren. Erst wenn ich das gewerbsmäßig tue, interessiert sich der Staat für.
Meldeverpflichtung bei der Behörde gibt es in D nicht?
Ist mir neu, dachte, das sei im Meldegesetz §17 geregelt (innerhalb von 2 Wochen zu melden)

Soviel zu: interessiert sich der Staat dafür :rolleyes:

Und wie erwähnt: In A wird bei der Verpflichtungserklärung von der Fremdenpolizei auch die Größe der Wohnung erhoben. Hat mir ein freundlicher Fremdenpolizist erklärt, der kurz vorher eine türkische Großfamilie zu einer Hochzeit hier hätte wohnen lassen sollen - 18 (zusätzliche) Leute in einer 45m2 Wohnung.
17m2 je Person sind übrigens die Vorgabe in A (gilt auch für Familienzusammenführung)
 
Zuletzt bearbeitet:
Meldeverpflichtung bei der Behörde gibt es in D nicht?
Ist mir neu, dachte, das sei im Meldegesetz §17 geregelt (innerhalb von 2 Wochen zu melden)

Soviel zu: interessiert sich der Staat dafür :rolleyes:
Das gilt nicht für Besucher:

„Ein Beziehen einer Wohnung liegt bei Besuchern grundsätzlich nicht vor. Besucher ist, wer den Wohnungsinhaber aufgrund besonderer persönlicher Beziehungen aufgesucht hat und sich in dessen Wohnung für eine vorübergehende Zeit aufhält, ohne hierfür ein Entgelt zu entrichten.“

Siehe „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)“ Nr. 17.

Man lernt eben nie aus. ;)
 
Ich sehe nichts schlimmes dabei von Leuten die Touristen beherbergen wollen eine Lizenz zu verlangen um zumindest Grundstandards zu garantieren.

Dagegen ist grundsätzlich nichts zu sagen, obwohl ich finde, dass ein bezahlender Gast selbst bestimmen soll, ob er für eine Klimaanlage und warme Duschen bezahlen möchte, oder mit weniger zufrieden ist.

Aber das ist nicht das Problem. In allen Ländern, die ich bislang bereist habe, und das sind einige, konnte ich übernachten und wohnen, wo ich wollte. Wenn ich unterwegs jemanden kennenlernte und eingeladen wurde, konnte ich das tun, ohne damit Gesetze zu brechen. Das ist der Normalzustand weltweit.

Nur in Kuba verbietet mir das der Staat, nicht nur mir, auch den Kubanern, die mich gerne beherbergen würden. Wenn ich z. B. mit dem Fahrrad unterwegs bin, treffe ich gelegentlich auf gastfreundliche Menschen, die mich gerne einladen würden, aber wissend um die möglichen drakonischen Strafen die ihnen drohen, kann ich solche Einladungen nicht guten Gewissens annehmen.

Das ist eine (von vielen) nichtakzeptable Einmischung des Staates in die Privatsphäre der Bürger.
 
Meine Frau, deren Mutter und Onkel in Kuba Lehrer waren und die selbst in Kuba als Dozentin gearbeitet hat, sagt, dass es vielleicht möglich ist, mit 19 Jahren die Ausbildung zur Kindergartenerzieherin abgeschlossen zu haben, aber keinesfalls als Lehrerin, auch nicht als Grundschullehrerin.

Ich kann und möchte das nicht bewerten.
Sehe ich auch so. Vielleicht gibt es auch die Funktion von Hilfslehrern, oder pädagogischen Hilfskräften, die in Schnellkursen ausgebildet werden.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand, der eine so lange Ausbildung machte, seinen Job so spontan kündigt.
 
Das gilt nicht für Besucher:

„Ein Beziehen einer Wohnung liegt bei Besuchern grundsätzlich nicht vor. Besucher ist, wer den Wohnungsinhaber aufgrund besonderer persönlicher Beziehungen aufgesucht hat und sich in dessen Wohnung für eine vorübergehende Zeit aufhält, ohne hierfür ein Entgelt zu entrichten.“

Siehe „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)“ Nr. 17.

Man lernt eben nie aus. ;)
Ich weiss, jetzt drehen wir uns im Kreis, aber
EHB hat das System in Kuba (wie immer) kritisiert und angeführt, daß er hier (in D) jederzeit jemand einladen darf.

Da sind wir ja eigentlich beim off-topic. Soweit ich weiss, darf auch in Kuba der Jose-Onkel bei seiner Schwester ohne Firlefanz übernachten.
Um was es ging, ist doch eine Übernachtung eines 'Fremden', dass da Kuba erstmal wissen will, wer das sei und was da abläuft, wäre sogar unserem System zuzutrauen (wenn der Verdacht des kommerziellen besteht und das ist doch bei einem Ausländer nicht abwegig). Ab dann wird es genauso willkürlich wie bei uns. In manchen Gegenden Kubas bzw. bei bereits öfterem Visumserteilen wird man durchgewunken. Manchmal sind sie strenger (auch in D die Visumsvergeber, in A hör ich relativ wenig über Ablehnungen). Ist ja schlussendliche eine Visa-Änderung in CU.

Wenn du übrigens den Text der BMGVwV (für D) vollständig zitiert hättest, würde es wohl bei etwaigen 3 Monaten anders aussehen:

Die Abgrenzung zwischen den Fällen des kurzfristigen Besuchs zu den Fällen der längerfristigen Gebrauchsüberlassung kann im Einzelfall schwierig sein, da eine allgemein anerkannte zeitliche Beschränkung des Besuchsrechts nicht existiert. Bei einer zu erwartenden Benutzungsdauer von weniger als zwei Wochen ist in der Regel das Beziehen einer Wohnung zu verneinen. [...]

Wie du schreibst - man lernt eben nie aus ;)
 
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