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heiraten in kuba

Lassen wir doch das Gestreite, das bringt doch nichts! Vor allem macht es den eigentlich sehr guten und hilfreichen Thread kaputt.

LG
 
Driver - danke! Du sprichst mir und wahrscheinlich vielen anderen Forums-usern aus der Seele. Mir kommt vor es sind immer die gleichen Personen, die hier herumzicken.......:rolleyes:
 
Hallo, ich hatte irgendwo mal gelesen wie alt die Dokumente sein dürfen. Weiß aber leider nicht mehr wo !
Kann mir da vielleicht jemand helfen ??
Also meine gesamten Dokumente, alle schon 2 mal beglaubigt, es fehlt also nur noch die 3, Beglaubigung von Kubanischen Botschaft.
Wie alt dürfen diese nun sein bevor ich wieder alles neu machen muß ???
Ach und wo finde ich den Antrag auf Ehegattennachzug, habe ihn auf der Seite der Botschaft nicht gefunden, ist nicht mehr da !

Danke Carsten
 
Die Dokumente dürfen nicht älter sein als ein halbes Jahr.
 
Es gibt keinen direkten Antrag für den Ehegattennachzug. Man beantragt ein Visum zum Familiennachzug und hierfür muss man das Antragsformular für einen Aufenthalt ab 90 Tagen einreichen.
 
Okay, danke Ibi.
Jetzt stellt sich mir die Frage, nicht älter als 6 Monate, damit sie noch von der kubanischen Botschaft anerkannt und abgestempelt werden ??? Oder nicht älter als 6 Monate insgesamt, nach Ausstellung, also zur Vorlage auf der deutschen Botschaft in Havanna ?? Oder nicht älter als 6 Monate nach dem Stempel von der kubanischen Botschaft ????
 
nicht älter als 6 Monate zur Vorlage auf dem Standesamt in Kuba. Die deutsche Botschaft bekommt nur deine Heiratsurkunde. Deine Dokumente aus Deutschland behält das kubanische Standesamt (consultaría jurídica internacional) ein.
 
Na super, dann kann ich alles nochmal neu machen :((( Danke Dir ;)
 
Betrifft das alle Dokumente ???
Ich meine das sich an meinem Scheidungsurteil und an meiner Geburtsurkunde ja nichts änder kann, egal wie alt diese sind, es kann sich ja eigentlich nur um die Aufenthaltsbescheinigung handeln, oder nicht ???

Wer kann mir da weiterhelfen ??
 
Ruf am besten mal bei der kubanischen Botschaft an. Die können dir bestimmt eine Auskunft dazu geben, ob du alle Dokumente neu beantragen musst oder nicht. Die Nummer in Berlin ist: *+49 30 44 73 70 23 oder +49 30 44 79 31 09 und die Sprechzeiten für den Telefondienst: *Mo., Di., Do. und Fr. 14.00 - 16.00 Uhr; Mi. 08.30 - 11.30 Uhr
 
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