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heiraten in kuba

Naja zuerst einmal nach Europa, das muss sein! Ich nehme an er war ja noch nie ausserhalb Kubas! Meine Frau wollte, wie wohl auch jeder auf der Welt, selbstverständlich auch reisen und die Welt sehen. Nun nach fast zwei Jahre hier, macht sie Kreuzchen wann wir endlich zurück nach Kuba reisen. Sie hat die Schweiz mittlerweile so satt! :)

Also eine Ingenieurin kann man in Kuba gut gebrauchen! :D Ist schon klar. Wenn man in Westeuropa aufgewachsen ist und sich an unsere gute Infrastruktur und vor allem an unsere Löhne gewöhnt hat, dann braucht es schon einen gewissen Radikalismus, oder zumindest einen sehr guten Grund, warum man nach Kuba geht und sich mit ca. 40-50 CUC Monatslohn zufriedengeben sollte.
 
So da sind bei meiner weiteren Recherche auch schon gleich wieder neue Fragen aufgekommen:

Auf der deutschen Botschaftsseite habe ich immer noch nichts gefunden, das zum Visumsantrag seine internationale Geburtsurkunde gebraucht wird aber ich habe jetzt einfach mal eine E-Mail an die Botschaft geschrieben, um zu erfahren, ob noch zu den genannten Dokumenten zusätzliche Dokumente vorgezeigt werden müssen. Bei Antwort, werde ich euch davon berichten.

Meine jetztigen Fragen beziehen sich dann erstmal auf das Antragsformular für längerfristigen Aufenthalt. Bei einigen Sachen bin ich mir nicht sicher, was dort einzutragen ist :rolleyes:

- Aufenthaltstitel oder gleichwertiges Dokument Nr.
Ist hiermit die ID (numero de identidad) vom Personalausweis (carnet de identidad) gemeint?

- Referenzen in der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Arbeitgeber, Studienanstalt, Verwandte)
Also müssen hier dann auch wieder die Angaben zum Ehepartner gemacht werden, wenn es keine anderen Referenzen gibt oder soll das dann einfach frei gelassen werden?

- Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland
Dort sollen Angaben von von...bis gemacht werden. Also bis dann hier auch wieder leer lassen?

Danke schonmal für eure Hilfe
 
Das liegt eher daran, dass die Ausländer in Deutschland erstmal 2 Jahre nicht in Arbeit vermittelt werden, bis sie mindestens B2 oder besser nachweisen müssen. Wenn sie früher schon B2 nachweisen können, werden sie auch früher vermittelt.
Bis zu dem Zeitpunkt liegen sie dem Partner auf der Tasche. Ohne knete nix los!
Versteh ich nicht diese Aussage. Mein ex bekam 2011 bei seinem ersten Besuch auf der Ausländerbehörde seine Aufenthaltsbewilligung inclusive Arbeitserlaubnis. Das Gleiche bekam ein Bekannter vor ca. einem halben Jahr auch noch. Beide wurden nie zu einem Sprachkurs verpflichtet. Arbeitsvermittlung hätte jederzeit erfolgen können, wenn ein Angebot da gewesen wäre. Das wiederum hat nichts mit offiziell abgeprüften Sprachkenntnissen (B2) zu tun. Gearbeitet hat er dann eben als Küchenhilfe in einem Restaurant mit vielen spanischen Köchen.
Also: in D sind Sprachkenntnisse nicht zwangsläufig verpflichtend zur Arbeitsaufnahme, daher können Arbeitsamt und co diese auch nicht verlangen. Beides wiederum hat gar nichts mit einem Strafregisterauszug zu tun.
 
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So da sind bei meiner weiteren Recherche auch schon gleich wieder neue Fragen aufgekommen:

Auf der deutschen Botschaftsseite habe ich immer noch nichts gefunden, das zum Visumsantrag seine internationale Geburtsurkunde gebraucht wird aber ich habe jetzt einfach mal eine E-Mail an die Botschaft geschrieben, um zu erfahren, ob noch zu den genannten Dokumenten zusätzliche Dokumente vorgezeigt werden müssen. Bei Antwort, werde ich euch davon berichten.

Meine jetztigen Fragen beziehen sich dann erstmal auf das Antragsformular für längerfristigen Aufenthalt. Bei einigen Sachen bin ich mir nicht sicher, was dort einzutragen ist :rolleyes:

- Aufenthaltstitel oder gleichwertiges Dokument Nr.
Ist hiermit die ID (numero de identidad) vom Personalausweis (carnet de identidad) gemeint?

- Referenzen in der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Arbeitgeber, Studienanstalt, Verwandte)
Also müssen hier dann auch wieder die Angaben zum Ehepartner gemacht werden, wenn es keine anderen Referenzen gibt oder soll das dann einfach frei gelassen werden?

- Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland
Dort sollen Angaben von von...bis gemacht werden. Also bis dann hier auch wieder leer lassen?

Danke schonmal für eure Hilfe

Zita, sind das die Infos zum Visum für Familienzusammenführung?
Das alles brauchte mein ex 2011 nicht, weder Referenzen noch Angaben zur beabsichtigten Dauer des Aufenthaltes. Schließlich geht es bei der Familienzusammenführung weder um Rückkehrbereitschaft noch Studium, Arbeit oder ähnliches.
Ich dachte, ihr wollt auf Kuba heiraten und dann ein Visum für ihn beantragen. Das ist nicht das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt sondern eben das Visum für die Familienzusammenführung.
Als Ausweisdokument hatte G. seinen Pass und seine kubanische Geburtsurkunde, die dein Mann natürlich auch noch braucht, vorgelegt.
Einen Aufenthaltstitel bekommt er dann erst in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde.
 
Ich blick da auch nicht so ganz durch aber das sind die Angaben von der Seite der deutschen Botschaft in Havana. Dort steht folgende Unterlagen sind einzureichen:

Kubanische Staatsangehörige müssen nach vorheriger Terminvereinbarung das Visum persönlich bei der Deutschen Botschaft in Havanna beantragen. Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen:

zwei Visumsanträge mit zwei aktuellen Passfotos von guter Qualität
Reisepass, der mindestens noch sechs Monate gültig sein muss und 1 Kopie
kubanische Heiratsurkunde mit einer Kopie
Nachweis der Sprachkenntnisse (Sprachzertifikat "Start Deutsch 1")
Gebühr für Visumantrag: 60,- Euro (zu entrichten je nach Wechselkurs in CUC)
Visa für Ehepartner deutscher und EU-Staatsangehöriger sind kostenlos.

Und die einzigen verfügbaren Visumsanträgen, sind die für kurzfristigen oder langfristigen Aufenthalt. Es steht ebenfalls auf der Seite, dass die Botschaft nur ein Visum für 90 Tage erteilt und dann in Deutschland die Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden müssen.

Wo hattet ihr denn das Antragsformular für die Familienzusammenführung her? Das müsste dann ja zuminddest auch irgendwo zu finden sein...Die machen es einem aber auch wirklich nicht einfach :confused:
 
Nein, wirklich nicht! Ich kann dir nur empfehlen, vorsichtshalber sowohl die deutsche- als auch die spanischsprachige Version der Seite zu checken, zumindest beim Sprachvisum finden sich dort unterschiedliche Angaben über die einzureichenden Dokumente... Weiß nicht, ob das bei anderen Visas auch so ist, sollte man aber vorsichtshalber mal prüfen.
 
@ Zita Zumindest das mit den 90 Tagen ist in der Schweiz auch so. Bei Familienzusammenführung-Visums bekommt er zuerst einmal 90 Tage. Innerhalb dieser 90 Tage, muss er sich in Deutschland anmelden (in der Schweiz auf dem Migrationsamt des Kantons) und bekommt dann "automatisch" eine (unbegrenzte) Verlängerung. Das anmelden nachher in Deutschland ist nur eine Formalität und die Verlängerung bekommt er sicher!
 
Mein ex hatte den Antrag auf das Familienvisum direkt bei der Botschaft in Havanna abgeholt, inclusive der ganzen Infos.
Vielleicht hast du aber auch nicht die perfekte Seite der Dt. Botschaft Havanna, ich erinnere mich, dass es auch vor 4 Jahren verschiedene Seiten gab. Google dich doch nochmal durch.
 
Ich hab mir die aktuelle Seite der Botschaft jetzt mal angeschaut, ist wirklich wieder blöd gemacht, als Nicht- Bürokrat kaum zu durchblicken. Ich würde das Antragsformular zum längerfristigen Aufenthalt nehmen, als Referenz dich selbst eintragen, Zweck Familienzusammenführung, Dauer offenlassen. Was mir nicht klar geworden ist, ist ob dieses Visum überhaupt durch eine elektronische Antragsstellung zu bearbeiten geht, da er ja aber auf jeden Fall auf der Botschaft in Havanna persönlich seine Unterlagen einreichen muss kann er ja vielleicht vorher schon mal vorbeigehen und nach dem richtigen Formular fragen.
Zita, mach dich nicht verrückt, das geht noch ne ganze Weile immer so weiter, die Ausländerbehörden arbeiten sogar innerhalb eines Bundeslandes nicht einheitlich etc.
Lass ihn das, das er selbst in Kuba erledigen kann dort auch alleine erledigen, wenn er erst mal hier ist musst alles du machen, da er ja nicht mal die Sprache ausreichend versteht, von dt. Bürokratie ganz abgesehen. Ich denke, die allermeisten cubanos haben zwar vielleicht kein Internet aber doch viele persönliche Informationsmöglichkeiten, soll er sich auch mal kümmern. Zieh dir nicht vorneweg jeden Stiefel an, mein ex empfand das z.Bsp. bei mir als "sobreprotegido" oder so ähnlich, das hat ihn wohl viel Nerven gekostet, plötzlich der Hilflose zu sein, der in allem von mir abhängig war. Das war uns beiden zwar schon vorher theoretisch klar aber praktisch hat v.a. ihn das emotional sehr gestresst. Also überlass ihm so viel wie möglich, er kann so schon ein bisschen vorab üben, wieviel Rennerei auf ihn/euch zukommt und du hast auch nochmal einen evt. anderen Eindruck von ihm. Das alles ist nicht easy und das sollte ihm auch wirklich klarwerden sonst wirst du später evt. zur Bedienung umfunktioniert.
Sorry, das hört sich vielleicht krass an, ist aber gutgemeint und hab ich auch von vielen anderen Paaren schon ähnlich erzählt bekommen. Jedem von euch beiden sollte klar sein, dass zumindest das erste Jahr nicht leicht ist.
 
Danke erstmal für eure Hilfe.
@girasol alemana: Ich weiß schon was du meinst. Liegt wahrscheinlich an unserer Mentalität, dass wir gerne alles so schnell wie möglich geklärt haben wollen :D Und er muss schon seinen Teil dazu beitragen. Hat ja bei den zwei Besuchsvisas auch geklappt. Und beim ersten Mal musste er sogar insgesamt 3 Mal nach Havana fahren. Und genau da liegt auch das Problem. Er wohnt in Holguin und das sind 12 Stunden Busfahrt nach Havana. Ista also nicht so einfach möglich mal bei der Botschaft vorbei zu gehen und das Formular abzuholen. Naja ich hab jetzt erstmal an die Botschaft über das Kontaktformular geschrieben und werde sehen, was die mir mitteilen. Wir haben ja zum Glück noch etwas Zeit.
Aber danke schonmal für eure Hilfe
 
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