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Besuchervisum abgelehnt

Schaut euch doch einmal in den Campos die Profesoras an ! Mitunter weiß man nicht wer ist estudiante und wer Profesor;)
 
Wie gesagt @andi1300 , lass dir nichts einreden, niemand ausser dir kennt hier deine Freundin, niemand weiss, warum wie über Visaanträge in euerm Fall entschieden wird.
Ausserdem, je mehr Privates du hier schreibst, um so mehr versuchen einige Leute dich mit ihren dazu passenden Geschichten zu verunsichern und Zweifel zu säen, ala kennste eine kenntste alle. Warum sie das machen wissen nur sie:rolleyes:
 
Meine Frau, deren Mutter und Onkel in Kuba Lehrer waren und die selbst in Kuba als Dozentin gearbeitet hat, sagt, dass es vielleicht möglich ist, mit 19 Jahren die Ausbildung zur Kindergartenerzieherin abgeschlossen zu haben, aber keinesfalls als Lehrerin, auch nicht als Grundschullehrerin.

Ich kann und möchte das nicht bewerten.
 
Sehe ich auch so. Vielleicht gibt es auch die Funktion von Hilfslehrern, oder pädagogischen Hilfskräften, die in Schnellkursen ausgebildet werden.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand, der eine so lange Ausbildung machte, seinen Job so spontan kündigt.
Also sie ist Kunstlehrerin. Ich weiß jetzt nicht ob man diesen Beruf schneller bekommen kann, als wie wenn man sich zu einem Lehrer von einem "richtigen" Fach ausbilden lässt.
 
Ich geh mal davon aus, dass das mit der Prüfung der Wohnung in D auch von Behörde zu Behörde unterschiedlich ist.
Bei mir wollte nie jemand etwas von der Größe der Wohnung wissen, weder bei einem Besuchervisum noch bei der Familienzusammenführung.
Sehr wohl mussten wir aber für die Verpflichtungserklärung Nachweise / Bonität erbringen, und, da unser Einkommen nicht als ausreichend erachtet wurde (bzw. bei mir ist es einfach zu kompliziert), musste Plan B greifen und die genannte Kaution hinterlegt werden.

Übrigens wurde meiner Schwiegermutter auf der Dt. Botschaft nur EINE einzige Frage gestellt. Und es hieß direkt: "kommen sie morgen wieder um den Pass abzuholen. Gute Reise".
 
das mit der Prüfung der Wohnung in D auch von Behörde zu Behörde unterschiedlich ist.
Bei mir wollte nie jemand etwas von der Größe der Wohnung wissen
Unterschiedlich vielleicht eher von Bundesland zu Bundesland in D. Aber nicht von Behörde zu Behörde denn da sind immer die Ausländerbehörden des Wohnortes des Einladenden zuständig.
Und geprüft wird immer die Boninität des Einladenden. Also ob dieser im Falle einer Haftung für den Lebensunterhalt der eingeladenen Personen aufkommen kann. Dazu gehören Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Krankheitsversorgung u. a.
Wie diese Bonität geprüft wird mag sich vielleicht unterscheiden, da ich nur die Bestimmungen für Baden-Württemberg kenne. Und da bekommst Du keine Verpflichtungserklärung ausgestellt, wenn du z. B. den Mietverag oder den Wohneigentumsnachweis nicht erbringst. Aus dem ja in der Regel auch die Wohnungsgröße hervorgeht.

 
da ich nur die Bestimmungen für Baden-Württemberg kenne. Und da bekommst Du keine Verpflichtungserklärung ausgestellt, wenn du z. B. den Mietverag oder den Wohneigentumsnachweis nicht erbringst.
Für reine Besuchs-Verpflichtungserklärungen braucht es auch dort keinen solchen:

Im Gegensatz zu längerfristigen Aufenthalt, aber auch hier nicht immer:
Zusätzlich erforderlich sind bei Aufenthalten zum Zwecke eines Bundesfreiwilligendienstes oder europäischen Freiwilligendienstes oder zur Arbeitsplatzsuche:
 
Wie diese Bonität geprüft wird mag sich vielleicht unterscheiden, da ich nur die Bestimmungen für Baden-Württemberg kenne. Und da bekommst Du keine Verpflichtungserklärung ausgestellt, wenn du z. B. den Mietverag oder den Wohneigentumsnachweis nicht erbringst. Aus dem ja in der Regel auch die Wohnungsgröße hervorgeht.
Also in meinem Fall - ebenfalls BaWü - hat noch nie jemand einen Mietvertrag sehen wollen. Weder als ich beim ersten Mal noch in einer WG gewohnt hab, noch jetzt im aktuellen Fall. Ich weiß das noch so genau, da ich das jedesmal befürchtet hab.
Es hieß dieses Mal lediglich, bei 4 bzw. 5 Personen im Haushalt sei das Einkommen zu gering, also haben wir direkt die Option gewählt, die es ermöglicht, dass man eine Kaution hinterlegt (das hatte ich auch die vorigen Male so gemacht).
Man könnte auch eine andere Person als Bürgen angeben. Mein Kollege in Berlin z.B. (er deutsch, sie Kubanerin, einen gemeinsamen Sohn) hatte seine Eltern als Bürgen angegeben. D.h. diese haben die Bonität nachgewiesen, damit seine Schwiegermutter die Familie besuchen konnte. Im Formular der Deutschen Botschaft war dann aber der 4 jährige Enkel als direkter Verwandter, der besucht werden soll angegeben.
 
Für reine Besuchs-Verpflichtungserklärungen braucht es auch dort keinen solchen
Das sehe ich etwas anders.
Auch in Stuttgart musst du die gleichen Daten erbringen. Ihr mögt recht haben, was die Kopie des Mietvertrages betrifft. Aber den Nachweis für die Unterkunft musst Du erbringen. Wenn auch nur in Form des als Formblatt oder s.w..VStDatenblatt.JPG



Hier erst mal der Hinweis das Du für die kosten des Wohnraums aufkommen musst.WNw.JPGUnd auch hier ganz unten der Hinweis nach der Information, wo Du den Besucher unterbringst.
 
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