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Touristenvisums / Besuchervisum

Offiziell ist für mich das, was mir die kubanische Botschaft und die Imi in Cienfuegos gesagt hat, als ich das A2 erhalten habe: Meldung bei der Imi nicht mehr nötig. Bei Deinem Beispiel geht es darum, dass überhaupt kein A2 Visum benötigt wird - unter bestimmten Umständen. Nicht darum, was man MIT dem A2 Visum darf oder nicht.

Auf jeden Fall kontrollieren die Behörden nun weniger, wie sich A2 Inhaber auf Kuba bewegen.
 
Ich weiss es nicht, zu was es berechtigt. Da ich nicht verheiratet bin, habe ich keine Familie in Kuba, trotzdem habe ich A2 gehabt. Ich hab auch noch auf keinem offiziellen Papier die Bezeichnung "Familienvisum" gelesen. Das ist "nur" der "Spitzname".

cien
 
Ich hab auch noch auf keinem offiziellen Papier die Bezeichnung "Familienvisum" gelesen. Das ist "nur" der "Spitzname".
Schaden würde es ja nicht, wenn Du mal die Internetseiten der kubanischen Botschaft einsehen würdest. Beispielweise in der spanischsprachigen Version kannst Du unter dem Titel "Información sobre visa familiar (A2)" oder in eher deutschsprachigen unter "Information über Familienvisum (A2)" Dein Wissen erweitern. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Du zu diesem Thema hier etwas zur Aufklärung beitragen willst.
 
Theoretisch müsste ich dann Recht haben, man kann mit dem A2 auch bei Tante,onkel etc der cub. Ehefrau wohnen!
falko
Nochmal:

1. das A2 berechtigt nur zum wohnen beim Ehepartner und Verwandten 1. Grades (in dessen Haus) der auf dem Antragsformular angegeben ist. Es berechtigt nicht zum wohnen bei x-beliebigen Verwandten oder x-beliebigen Kubanern. Nochmal wiederhole ich es nicht. :( Dies betrifft vor allem die Ausstellung eines A2 in Deutschland über die Botschaft, wo der "vinculo familiar" belegt werden muss.

2. Einzelne Inmigraciones in Kuba handhaben die Vergabe großzügiger. Es gibt auch die Möglichkeit ein A2 für den Besuch eines Freundes zu bekommen. auch in diesem Fall dürfte das A2 nur zum Verbleib an einer einzigen Adresse gültig sein. Es kommt auch vor, dass Inmigraciones A2 gegen kleine oder größere Zuwendungen vergeben, oder weil man sich kennt, aber das sind Spezialfälle und um die geht es hier zunächst nicht.

La Visa Familiar A-2, se le otorga a los familiares (que no son nacidos en Cuba) de cubanos que tengan Permiso de Residencia en el Exterior (PRE), Habilitación del pasaporte o Permiso de Salida Indefinida (PSI) con el siguiente grado de parentesco: hijos, esposos(as), padres, nietos y abuelos; cuyo motivo de viaje es visitar a sus familiares y residir en sus hogares.
.....
Soy extranjero y deseo alojarme en casa de un amigo en Cuba ¿debo solicitar Visa Familiar A-2?
Los extranjeros que elijan hospedarse en la casa de un amigo que posea una vivienda no autorizada al arrendamiento según el Decreto-Ley 171/97, o al que NO le pagarán por arrendamiento, deben viajar con Visa-Tarjeta de Turista, pero una vez que se encuentren en Cuba deberán solicitar un cambio de visa al tipo Familiar (A-2) en la Dirección de Inmigración y Extranjería (DIE) del municipio donde va a residir.
.....
¿Cuáles son las ventajas o beneficios de obtener una Visa Familiar?
-Residir en casa de un familiar en Cuba.
-Familiares de cubanos con Permiso de Residencia en el Exterior PRE podrán permanecer hasta 90 días en Cuba.

http://www.dcubanos.com/blog/visa-familiar-para-viajar-a-cuba-a-2/
Die Infos sind von 2011, inwieweit sich jetzt aktuell Veränderungen durch Neuerungen ergeben ist noch nicht ganz klar. Die Erfahrungen werden es zeigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
[/B] Nochmal wiederhole ich es nicht. :( Dies betrifft vor allem die Ausstellung eines A2 in Deutschland über die Botschaft, wo der "vinculo familiar" belegt werden muss.


Brauchst es auch nicht zu wiederholen, wenn ich in Varadero bei meiner Schwägerin übernachten will,
tue ich es auch! Da kann sich die Immi meinetwegen einen Finger in den Po stecken..., bis jetzt hat
es nie Ärger gegeben!!!
Und wenn Du nicht antworten willst, lass es einfach- antworte aber nicht in so einem Ton!!!!!
falko
 
Nochmal:

1. das A2 berechtigt nur zum wohnen beim Ehepartner und Verwandten 1. Grades (in dessen Haus) der auf dem Antragsformular angegeben ist. Es berechtigt nicht zum wohnen bei x-beliebigen Verwandten oder x-beliebigen Kubanern. Nochmal wiederhole ich es nicht. :( Dies betrifft vor allem die Ausstellung eines A2 in Deutschland über die Botschaft, wo der "vinculo familiar" belegt werden muss.

Ok, irgendwas mache ich falsch. Ich hatte bisher immer A2 Visum. Direkt in der Botschaft in Berlin abgeholt (ausser beim 1. Mal) . Ich habe keine kubanischen Verwandten 1. Grades und keine kubanischen Ehepartner. Ich mußte noch niemals ein Antragsformular ausfüllen, keiner hat mich gefragt, wo ich in Kuba wohne und keiner hat mich jemals nach einem Beleg für den "vinculo familiar" gefragt.

Kannst Du mir das erklären?
 
Was der Clandestino:cool: da so von sich gibt, hat er eh in einem anderen Kubaforum aufgeschnappt. Oder glaubst Du bei seiner ständigen Suche nach einer kurzen Nummer würde er von irgendeiner Inmigracion jemals ein A2-Familienvisum bekommen? Nie und nimmer!!! Egal wie groß die Zuwendung ist, die er denen anbietet.
 
Ok, irgendwas mache ich falsch. Ich hatte bisher immer A2 Visum. Direkt in der Botschaft in Berlin abgeholt (ausser beim 1. Mal) . Ich habe keine kubanischen Verwandten 1. Grades und keine kubanischen Ehepartner. Ich mußte noch niemals ein Antragsformular ausfüllen, keiner hat mich gefragt, wo ich in Kuba wohne und keiner hat mich jemals nach einem Beleg für den "vinculo familiar" gefragt.

Kannst Du mir das erklären?

Bin zwar nicht clandestino, aber trotzdem ist das komisch!!!!
Nicht das Du mich jetzt falsch verstehst, Du hattest immer das A2
und nicht die TK abgeholt? Habe zwar noch nie ein A2 bei der Botschaft
geholt, aber was die Immi in Ciego de avila alles sehen wollte......
Nachweis über die Wohnung
Original der Heiratsurkunde ( natürlich kostenpflichtig "verlängert")
und.... ich weiss, daß sie jedesmal nach meinem Besuch die Nachbarn
befragt haben, ob ich mich geschickt habe..
falko
 
Nein falko, die "TK" hat er dort nicht abgeholt. Sie fragten ihm, ob er das 1. Mal nach Kuba reisen wolle und sagten ihm "wir geben Ihnen ein A1 Visum". Weil es aber schon das 2. Mal war, muss es das A2 Visum gewesen sein. Lies doch selbst was er geschrieben hat:

Ich hatte bisher immer A2 Visum. Direkt in der Botschaft in Berlin abgeholt (ausser beim 1. Mal) ......
 
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