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Kuba März und April 2021

So, ich bin wieder zu Hause und habe den Jetlag halbwegs überstanden, die Arbeit läuft wieder normal und ohne den dringenden Wunsch, lieber einzuschlafen.

Mein Resümee der Reise ist, wie es schon anklang, sehr gemischt und nach den Ereignissen der letzten Tage noch negativer geworden.

Die Behörden in Kuba haben es innerhalb von 3 Wochen nicht einmal geschafft, die Eheurkunde zu erstellen. Die brauchen wir aber natürlich für ein Familienvisum. So wissen wir noch nicht, wann meine Liebste ein solches beantragen kann.

Aber noch viel schlimmer, als ich vor dem Rückflug meinen PCR machen ließ, hat sie auch einen mitmachen lassen. Wegen der Reiseeinschränkungen wollte sie einen negativen Test haben, falls wir an der Zonengrenze Matanzas – Havanna kontrolliert worden wären. Hätte sie diese Idee nur nicht gehabt. Mein Test fiel negativ aus, aber ihrer positiv.

Somit wurden wir nach Eingang des Befundes auf das Hotelzimmer verwiesen, das wir nun beide bis zu meiner Abreise nicht mehr verlassen durften. Immerhin konnten wir telefonisch bestellen, was wir wollten, und es wurde uns gebracht.

Nicht gebracht, sondern abgeholt wurde hingegen esposa am Abend. Sie ist nun in einem centro de aislamiento miserabel untergebracht. Ein relativ kleiner Raum, keine Klimaanlage, kein Radio, kein Fernseher aber 4 Doppelstockbetten. 8 Menschen in einem Zimmer, Mann und Frau auch noch zusammen untergebracht. Alle natürlich mit positiven Tests, ideal um die anderen auch anzustecken, die das Virus vielleicht noch nicht haben.
Nein, das ist nicht korrekt. Gestern wurde wohl eine Leidensgenossin entlassen und die doctora entschuldigte sich. Es habe sich um einen Irrtum bei der Testauswertung oder -zuweisung gehandelt. :oops:
Mindestens 5 Tage muss ansonsten jeder dort bleiben. Heute ist der nächste Test erfolgt und wir hoffen, dass esposa dann nach Hause kann.

Ich nehme an, dass der Test falsch positiv ist. Denn reichlich 1 Woche zuvor war der Test noch negativ und in der Zwischenzeit gab es keine Chance, sich anzustecken. Beschwerden hat sie auch keine gehabt.

Noch dazu kommt, was mich entsetzt und ärgert – vollkommen beschwerdeunabhängig erhält jeder dort 3 Injektionen umtägig. Nach meiner Information müsste es Interferon alpha 2b sein. Jeder mit einem positiven Test erhält vorbeugend dieses Interferon zur "Stärkung des Immunsystems".
Dabei handelt es sich um ein tatsächlich hochwirksames Medikament, dass auch hier in der Krebstherapie und der Therapie von chronischer Hepatitis B und C eingesetzt wird. Die Nebenwirkungen sind dementsprechend beträchtlich. Die Strategie, dieses Präparat bei symptomlosen Infizierten und nur auf der Grundlage eines positiven PCR einzusetzen, wäre in einem normal aufgestellten Gesundheitssystem vollkommen unvorstellbar.

Obwohl ich dringend davon abgeraten habe, hat sich mein Kleine der "Behandlung" nicht verweigert. Es wäre doch obligatorisch. Kubaner sind halt gut erzogen, wenn es um Anweisungen von Autoritäten geht. Sie hat auch Angst, dass sie wegen einer Therapieverweigerung ins Gefängnis käme, was ich mir nicht einmal in Kuba vorstellen kann. Aber die Möglichkeit, dass man sie wegen dieses Ungehorsams länger als notwendig interniert, die ist wohl nicht so unwahrscheinlich.

Immer in der Folge der Injektion hat esposa nun Fieber (38-39°), Kopfschmerzen, Gliederschmerzen und fühlt sich generell körperlich richtig krank. Am injektionsfreien Tag erholt sie sich wieder und abends geht es ihr gut. Dann am nächsten Tag gibt es die nächste Injektion und sie ist erneut krank. :mad:

Gleich am ersten Tag log sie und behauptete, schwanger zu sein, in der Hoffnung die Injektion zu vermeiden. Daraufhin sagte doch tatsächlich die Ärztin, da müsse sie unbedingt die Injektion bekommen, um das Immunsystem zu stärken. Das ist so unglaublich, dass ich dieser „Kollegin“ am liebsten gründlich die Meinung sagen würde.
In Deutschland gilt folgendes „Während der Behandlung sind empfängnisverhütende Maßnahmen unerlässlich.“ Es gibt natürlich keine Studien an Menschen dazu, aber bei Tierexperimenten sind Schädigung des Embryos und Abortinduktion (Auslösen einer Fehlgeburt) nachgewiesen worden. Daher ist dieses Präparat während der Schwangerschaft prinzipiell nur anzuwenden, wenn der potenzielle Nutzen die Gefahren für das ungeborene Kind rechtfertigt. Aber der potenzielle Nutzen bei einer jungen Frau und pos. PCR ohne Symptome ist minimal!

Man muss also leider sagen – falls es in Kuba so etwas wie den hippokratischen Eid gibt, dann gilt dieser weniger als die Anweisung einer vorgesetzten Behörde! Denn dass die kubanischen Ärzte solche grundlegenden Dinge nicht wissen sollten, will ich ihnen nicht unterstellen. Moralische Integrität kann man ihnen aber auch nicht nachsagen.
 
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Ein paar Eindrücke der Unterbringung.

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Ach ja, die hygienischen Maßnahmen bestehen darin, dass ein Besen auf das Zimmer gestellt wurde, damit die Insassen selber sauber machen können. Mehr an Reinigungsmaßnahmen haben zwischen Sonnabend abend und heute (gegen 11 Uhr Ortszeit) noch nicht stattgefunden.
 
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So, ich bin wieder zu Hause und habe den Jetlag halbwegs überstanden, die Arbeit läuft wieder normal und ohne den dringenden Wunsch, lieber einzuschlafen.

Mein Resümee der Reise ist, wie es schon anklang, sehr gemischt und nach den Ereignissen der letzten Tage noch negativer geworden.

Die Behörden in Kuba haben es innerhalb von 3 Wochen nicht einmal geschafft, die Eheurkunde zu erstellen. Die brauchen wir aber natürlich für ein Familienvisum. So wissen wir noch nicht, wann meine Liebste ein solches beantragen kann.

Aber noch viel schlimmer, als ich vor dem Rückflug meinen PCR machen ließ, hat sie auch einen mitmachen lassen. Wegen der Reiseeinschränkungen wollte sie einen negativen Test haben, falls wir an der Zonengrenze Matanzas – Havanna kontrolliert worden wären. Hätte sie diese Idee nur nicht gehabt. Mein Test fiel negativ aus, aber ihrer positiv.

Somit wurden wir nach Eingang des Befundes auf das Hotelzimmer verwiesen, das wir nun beide bis zu meiner Abreise nicht mehr verlassen durften. Immerhin konnten wir telefonisch bestellen, was wir wollten, und es wurde uns gebracht.

Nicht gebracht, sondern abgeholt wurde hingegen esposa am Abend. Sie ist nun in einem centro de aislamiento miserabel untergebracht. Ein relativ kleiner Raum, keine Klimaanlage, kein Radio, kein Fernseher aber 4 Doppelstockbetten. 8 Menschen in einem Zimmer, Mann und Frau auch noch zusammen untergebracht. Alle natürlich mit positiven Tests, ideal um die anderen auch anzustecken, die das Virus vielleicht noch nicht haben.
Nein, das ist nicht korrekt. Gestern wurde wohl eine Leidensgenossin entlassen und die doctora entschultigte sich. Es habe sich um einen Irrtum bei der Testauswertung oder -zuweisung gehandelt. :oops:
Mindestens 5 Tage muss ansonsten jeder dort bleiben. Heute ist der nächste Test erfolgt und wir hoffen, dass esposa dann nach Hause kann.

Ich nehme an, dass der Test falsch positiv ist. Denn reichlich 1 Woche zuvor war der Test noch negativ und in der Zwischenzeit gab es keine Chance, sich anzustecken. Beschwerden hat sie auch keine gehabt.

Noch dazu kommt, was mich entsetzt und ärgert – vollkommen beschwerdeunabhängig erhält jeder dort 3 Injektionen umtägig. Nach meiner Information müsste es Interferon alpha 2b sein. Jeder mit einem positiven Test erhält vorbeugend dieses Interferon zur "Stärkung des Immunsystems".
Dabei handelt es sich um ein tatsächlich hochwirksames Medikament, dass auch hier in der Krebstherapie und der Therapie von chronischer Hepatitis B und C eingesetzt wird. Die Nebenwirkungen sind dementsprechend beträchtlich. Die Strategie, dieses Präparat bei symptomlosen Infizierten und nur auf der Grundlage eines positiven PCR einzusetzen, wäre in einem normal aufgestellten Gesundheitssystem vollkommen unvorstellbar.

Obwohl ich dringend davon abgeraten habe, hat sich mein Kleine der "Behandlung" nicht verweigert. Es wäre doch obligatorisch. Kubaner sind halt gut erzogen, wenn es um Anweisungen von Autoritäten geht. Sie hat auch Angst, dass sie wegen einer Therapieverweigerung ins Gefängnis käme, was ich mir nicht einmal in Kuba vorstellen kann. Aber die Möglichkeit, dass man sie wegen dieses Ungehorsams länger als notwendig interniert, die ist wohl nicht so unwahrscheinlich.

Immer in der Folge der Injektion hat esposa nun Fieber (38-39°), Kopfschmerzen, Gliederschmerzen und fühlt sich generell körperlich richtig krank. Am injektionsfreien Tag erholt sie sich wieder und abends geht es ihr gut. Dann am nächsten gibt es die nächste Injektion und sie ist erneut krank. :mad:

Gleich am ersten Tag log sie und behauptete, schwanger zu sein, in der Hoffnung die Injektion zu vermeiden. Da sagte doch tatsächlich die Ärztin, da müsse sie unbedingt die Injektion bekommen, um das Immunsystem zu stärken. Das ist so unglaublich, dass ich dieser „Kollegin“ am liebsten gründlich die Meinung sagen würde.
In Deutschland gilt folgendes „Während der Behandlung sind empfängnisverhütende Maßnahmen unerlässlich.“ Es gibt natürlich keine Studien an Menschen dazu, aber bei Tierexperimenten sind Schädigung des Embryos und Abortinduktion (Auslösen einer Fehlgeburt) nachgewiesen worden. Daher ist dieses Präparat während der Schwangerschaft prinzipiell nur anzuwenden, wenn der potenzielle Nutzen die Gefahren für das ungeborene Kind rechtfertigt. Aber der potenzielle Nutzen bei einer jungen Frau und pos. PCR ohne Symptome ist minimal!

Man muss also leider sagen – falls es in Kuba so etwas wie den hippokratischen Eid gibt, dann gilt dieser weniger als die Anweisung einer vorgesetzten Behörde! Denn dass die kubanischen Ärzte solche grundlegenden Dinge nicht wissen sollten, will ich ihnen nicht unterstellen. Moralische Integrität kann man ihnen aber auch nicht nachsagen.
Leider kommt es so oder so ähnlich auch in Deutschland mit dem neuen Infektionsschutz Gesetz.
"Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 5 eingeschränkt werden"
 
Ich blieb noch bis zum Abend auf meinem Zimmer und ließ mir Abendessen bringen, nachdem esposa abholt worden war. Als ich dann mit dem Mietwagen an der Schranke stand, um Varadero zu verlassen, musste ich zu meinem Erschrecken feststellen, dass ich keinen einzigen Peso in der Tasche hatte. Noch einmal zurückzufahren, um Geld zu wechseln, hätte meinen Zeitplan ziemlich in Bedrängnis gebracht. Aber der Kassierer war sehr freundlich. Als er sah, dass ich nur noch einen 50 Euro Schein im Portemonnaie hatte, bekam er Mitleid mit dem armen Deutschen und ließ mich so durch.

Zum Abschluss erwartete mich noch ein kleiner Gag. Alle Büros der Mietwagenfirmen waren geschlossen. Also kramte ich die Liste der Telefonnummern heraus und klingelte sie alle an. Aber abends gegen 20 Uhr wollte wohl zu Coronazeiten niemand mehr arbeiten. Nach langem Versuchen erreichte ich schließlich jemanden, der sich bemühte. Noch einmal musste ich eine ziemlich lange Weile und wurde langsam wegen des Eincheckens unruhig. Schließlich kam der ersehnte Rückruf. Es wäre niemand erreichbar, der den Wagen in Empfang nehmen könne. ich solle Schlüssel und Vertrag beim Kellner der Snackbar lassen.

Die Rückführungsgebühr wurde mir erlassen. Ich hätte mit Karte zahlen müssen, was in der Bar natürlich nicht möglich war.

Im Moment ist Kuba offensichtlich noch weit chaotischer als sonst.

So bald möchte ich nicht wieder auf die Insel. Ich hoffe sehr, dass meine Liebste bis zum Sommer nach Deutschland kann und ich nicht reisen muss, um sie zu sehen. Solange Corona die Welt dominiert, mag ich mir die Zustände in dem Land nicht mehr antun.
 
Leider kommt es so oder so ähnlich auch in Deutschland mit dem neuen Infektionsschutz Gesetz.
"Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 5 eingeschränkt werden"
Wenn es so durchgeht, wie von unserer Bundeskanzlerin gewünscht wird, das dann auf der Grundlage der Inzidenz ohne Bezug zu der Testzahl. Damit wäre der politisch gewollten Steigerung und Verringerung der Inzidenz durch Anpassung der Testzahlen Tür und Tor geöffnet. Ich hoffe, dass es noch genügend intelligente und kritische Abgeordnete gibt und dass dieses fragwürdige Gesetz so nicht verwirklicht wird.
 
Moin Sisyphos. Das sieht gar nicht gut aus. Da kann man nur hoffen das Deine Frau es bald überstanden hat. Die Fotos sehen aus wie bei uns in Deutschland 1945 im Internierungslager. Das es so etwas noch gibt. Ich währe bestimmt Ausgeflippt wenn sie so mit der Gesundheit meiner Frau umgegangen sind.
 
Willkommen zurück!und dass deine Frau dass bald nach Hause gehen darf.
 
Da hat die Bekannte von uns die mitte März in Quarantäne war ja noch Glück gehabt.
Das war eine Wohnung mit 3 Schlafzimmern für 3 Frauen, aber der Sanitär Bereich sah auch so aus.
Da es nur die Einreise Isolation war gab es auch keine fragwürdige Medizinische Behandlung.
 
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