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Heiraten in Kuba und danach - Papierzeuchs

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 3106
  • Erstellt am
Hallo nochmal,
vielleicht kann mir doch hier im Forum noch jemand eine aktuelle Info geben:

Wie sind denn nun die Schritte nach der 1. Beglaubigung im Regierungspräsidium meiner Stadt?!?? Muss das jetzt vom Innenministerium nochmal beglaubigt werden?? wo genau ist das?? vor oder nach der Übersetzung? (ich hab ne Bekannte die vereidigte Übersetzerin ist)
So wie ich das verstehe, brauchst du die beglaubigte Kopie deiner Papiere, die du im Regierungspräsidium bekommst. Die lässt du dann von der beeidigten Übersetzerin übersetzen und dann musst du das Ganze nochmal (durch das Innenministerium?) überbeglaubigen lassen. Damit kannst du dann zur Botschaft gehen, um deren Beglaubigungsstempel zu kaufen.
Die Übersetzerin wird dir das mit der Überbeglaubigung durch die zuständige Behörde erklären können.
 
Ich hätte auf das Innenministerium des Bundeslandes getippt?
 
ÜbersetzerBlog

Ich denke dort sollten die Anlaufstellen eventuell gefunden werden können. Aus der Schweiz, Österreich oder Deutschland.
Liebe Grüße
 
DANKE erstmal für alle Infos!!!!! ok, also erst übersetzen, dann nochmal alle 4 Wische überbeglaubigen, dann zur Kubanischen Botschaft... :eek:
meine Bekannte übersetzt mir das jetzt erstmal bis Sonntag...
mal sehn, ob das alles klappt in den wenigen Tagen, die ich in Deutschland bin :confused:
 
Ich hätte auf das Innenministerium des Bundeslandes getippt?
Überbeglaubigungen machen Aussenministerien.

Länder kommunizieren miteinander offiziell (bürokratisch) via Aussenministerien. Das heisst, das DE-Aussenministerium erklärt ein DE-Dokument für Ok, das kubanische Konsulat (aka Botschaft) kennt deren Stempel (und nicht die aller DE-Behörden) und akzeptiert als Vertreter des kubanischen Aussenministeriums vor Ort (Berlin/Bonn) dieses Dokument und haut auch seinen Stempel drauf damit es Kuba-intern Ok geht.
 
Überbeglaubigungen machen Aussenministerien.

Das deutsche Ministerium des Äußeren ist mit der Überbeglaubigung von Unterschriften anderer deutscher Behörden nicht befasst.

Beglaubigungen und Überbeglaubigungen von deutschen Geburtsurkunden sind INNEN-Politik und liegen somit am Ende der Kette beim deutschen Ministerium des INNERN.

Dessen Unterschriften - also die der Beamten des deutschen Ministeriums des INNERN - sind beim kubanischen Konsulat in Berlin hinterlegt. Als letzte Stelle in Deutschland beglaubigt also dann das kubanische Konsulat in Berlin. Dessen Unterschriften - also die des kubanischen Konsulats - sind wiederum in Kuba bekannt.

Und in Kuba soll die Geburtsurkunde von Ovejita letztendlich dann ja auch vorgelegt werden. Denn in Kuba will Ovejita dann ja heiraten.

In Kuba wird die deutsche Geburtsurkunde von Ovejita sofort anerkannt, sobald sie von dem zuständigen Beamten des kubanischen Konsulats in Deutschland beglaubigt wurde. NUR dessen Unterschrift zählt in Kuba.
 
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