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Heiraten in Havanna

Danke an alle,vor allem Nika für die sehr guten Infos,habe nach langen Telefonaten endlich ein Gericht in Thüringen gefunden,wo es beglaubigt wird.
Jetzt noch eine Frage zur Scheidungsurkunde.Ich habe diese im Original.Reicht das oder benötige ich auch eine Beglaubigung.Nach Aussage des hiesigen
Amtsgerichtes reicht ein Original zur Vorlage bei allen Behörden.Ich bin mir aber nicht sicher,was das Konsulat verlangt.Vielleicht kann mir da auch jemand weiterhelfen.Bin auf alle Fälle schon mal ein Stückchen weiter gekomme und dafür danke ich allen,die mir hier Hilfe geben.
Hallo Heiko,

Luz Informationen sind korrekt.
Alle Urkunden müssen „Überbeglaubigt“ werden.
- Geburtsurkunde (ausgeschlossen ist eine internationale Geburtsurkunde)
- Scheidungsurkunde

Danach lässt du alle Dokumente von einer staatlich anerkannten Übersetzer in spanisch übersetzten & beglaubigen (einfacher Beglaubigung) Kosten liegen zwischen 45€-70€ Pro Seite
- erweiterte Meldebescheinigung
- überbeglaubigte Geburtsurkunde
- überbeglaubigte Scheidungsurkunde

Zum Abschluss sendest du alle Papiere mit Kopie deines Passes an die kubanischen Botschaft zur Legalisierung. Nach der Legalisierung würde ich dir empfehlen Kopien zu machen. Die Dokumente sind nach der Ausstellung 6 Monate gültig, in dieser Zwischenzeit sollte die Eheschließung vollzogen sein, ansonsten fängst du von vorne an.
 
Hier die Antwort von der Botschaft Berlin:

Wie Sie den Infoblaettern entnehmen koennen, ist eine beglaubigte Originalgeburtsurkunde notwendig. Die Beglaubigung zur Verwendung im Ausland muss von einer deutschen zustaendigen Stelle (z.B. Landgericht) erfolgen, damit wir das Originaldokument und die Uebersetzung legalisieren koennen. Wir koenen nur spanische und deutsche Dokumente uebersetzen. Ebenfalls ist ein Rueckumschlag mit ausreichender Frankierung fuer ein Sendung per Einschreiben (4,05€) notwendig, damit wir ihre Originaldokumente sicher versenden koennen. Nachdem die beglaubigten Dokumente vollstaendig hier eingegangen sind, koennen wir die genaue Hoehe der Gebuehre ermitteln und mitteilen.

Bitte beachten Sie dazu auch die Angeben inden Informationen, die ich nochmals mitsende.



Bitte lassen Sie uns wissen wie Sie vorgehen moechten.





Mit freundlichen Grüßen

Kubanisches Konsulat Berlin



Saludos,

Consulado Cubano Berlin
 
Luz Informationen sind korrekt.
Alle Urkunden müssen „Überbeglaubigt“ werden.
- Geburtsurkunde (ausgeschlossen ist eine internationale Geburtsurkunde)
- Scheidungsurkunde
Sorry… die Klammer in die falsche Reihe gesetzt. Für eine International Geburtsurkunde brauchst du keine Übersetzung aber eine Überbeglaubigung
 
Hallo Nika,erst einmal wieder vielen Dank für deine Ausführungen.
Jetzt stellt sich mir aber immer noch eine Frage.Das Konsulat schreibt etwas von Originalgeburtsurkunde,ich bekomme doch aber auf dem Standesamt
nur einen Auszug aus dem Geburtsregister,was aber trotzdem als internationale Geburtsurkunde bezeichnet wird.
Du hast geschrieben,daß die Geburtsurkunde und die Scheidungsurkunde überbeglaubigt werden müssen.Die erweiterte Meldebescheinigung nicht?
Ich verstehe auch nicht so richtig die Begriffe Beglaubigung und Überbeglaubigung.
Das hier zuständige Landgericht macht eine Überbeglaubigung,verstehe ich das richtig?
Am Ende sind es wieder ein paar Fragen geworden,aber ich möchte Sichergehen mit allem.
Vielleicht bietet ja das Konsulat mittlerweile auch wieder Übersetzungen an,ich weiß nicht,wie alt dein Infoschreiben ist.
Ich warte schon eine Woche auf eine Rückantwort.
Nochmals Danke für Alles.
 
Alle drei Dokumente, also die erweiterte Meldebescheinigung, die internationale Geburtsurkunde und das Scheidungsurteil, müssen in der in dem jeweiligen Bundesland, in dem dieses Dokument ausgestellt wurde, dafür zuständigen Behörde oder Gericht mit einer 'Legalisation' für das außereuropäische Ausland (Kuba) überbeglaubigt werden, bevor du sie dann zum Konsulat zum übersetzen (Meldebescheinigung und Scheidungsurteil) und zur abschließenden Beglaubigung (aller drei Dokumente - für die kubanischen Behörden, damit die auch wissen, dass sie auch wirklich von den dafür zuständigen deutschen Behörden beglaubigt wurden und nicht von Hein Müller) schicken kannst.
So isses und nicht anders
Die Übersetzung ins spanische für Beglaubigung in Cuba heißt 'legalizacion'. Das schafft zusätzliche Verwirrung.
 
Danke für Alles.Ich denke,jetzt hat es Jeder verstanden,es ist schon ein bischen verwirrend,aber Dank der hier Schreibenden sehe ich Licht am Ende
des Tunnels.Am Anfang war ich schon sehr verunsichert,noch dazu ,da ich auf dem Standesamt und auf dem Amtsgericht völlig falsche Informationen bekommen habe.Auch das Oberlandesgericht in Thüringen konnte mir keine Auskunft über eine Beglaubigung geben,was ich im Nachhinein sehr
verwunderlich finde.Am Ende bin beim Landgericht fündig geworden,wo ich sehr nette Mitarbeiter angetroffen habe,im Gegensatz zu den beiden
anderen Gerichten.
Luz-deine Zusammenfassung war kurz und sehr verständlich, nochmals vielen Dank dafür.
Meine Freundin fängt im September dem Deutschkurs in Havanna an und ich denke,daß ich Mitte November mit den fertigen Papieren nach Cuba fliegen
kann.Ich halte Euch auf dem Laufenden.
 
Noch ein Tip: "Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste"!

Viel Glück!
 
Da muß ich dir Recht geben,wird sich erst später herausstellen.War die letzten zwanzig Jahre mit mit zwei Dominikanerinnen
liiert,hab also ein bischen Erfahrung,muß aber nichts heißen.
 
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