Hallo Heiko,Danke an alle,vor allem Nika für die sehr guten Infos,habe nach langen Telefonaten endlich ein Gericht in Thüringen gefunden,wo es beglaubigt wird.
Jetzt noch eine Frage zur Scheidungsurkunde.Ich habe diese im Original.Reicht das oder benötige ich auch eine Beglaubigung.Nach Aussage des hiesigen
Amtsgerichtes reicht ein Original zur Vorlage bei allen Behörden.Ich bin mir aber nicht sicher,was das Konsulat verlangt.Vielleicht kann mir da auch jemand weiterhelfen.Bin auf alle Fälle schon mal ein Stückchen weiter gekomme und dafür danke ich allen,die mir hier Hilfe geben.
Luz Informationen sind korrekt.
Alle Urkunden müssen „Überbeglaubigt“ werden.
- Geburtsurkunde (ausgeschlossen ist eine internationale Geburtsurkunde)
- Scheidungsurkunde
Danach lässt du alle Dokumente von einer staatlich anerkannten Übersetzer in spanisch übersetzten & beglaubigen (einfacher Beglaubigung) Kosten liegen zwischen 45€-70€ Pro Seite
- erweiterte Meldebescheinigung
- überbeglaubigte Geburtsurkunde
- überbeglaubigte Scheidungsurkunde
Zum Abschluss sendest du alle Papiere mit Kopie deines Passes an die kubanischen Botschaft zur Legalisierung. Nach der Legalisierung würde ich dir empfehlen Kopien zu machen. Die Dokumente sind nach der Ausstellung 6 Monate gültig, in dieser Zwischenzeit sollte die Eheschließung vollzogen sein, ansonsten fängst du von vorne an.