Das offizielle Kubaforum

Werde auch Du Teil der deutschsprachigen Kuba-Community. Die Anmeldung ist absolut kostenfrei und in wenigen Augenblicken abgeschlossen. Direkt danach bist Du in der Lage, eigene Themen zu erstellen oder auf bestehende zu antworten, sowie Dich mit anderen Mitgliedern zu verbinden.
Sei dabei. Wir freuen uns auf Dich!

Heiraten in Havanna

Hallo Heiko, ich sende dir die Info (August 2021) und Dokumente die ich von der kubanischen Botschaft Bonn und Berlin erhalten habe.

Guten Tag,

Für die Legalisierung von Dokumenten sollen Sie uns per Post senden, hier unsere Anschrift: Kennedyallee 22-24, 53175 Bonn.

Diese Dokumente müssen von den deutschen zuständigen Behörden beglaubigt werden.(Landgericht, Bezirksregierung o Regierungspräsidium)

Zusammen mit den Dokumente brauchen wir eine Kopie Ihres Reisepasses und das beigefügte Antragsformular, das Sie ausfüllen und unterschreiben sollen. Bitte, fügen Sie Kontaktdaten bei.

Für die Rücksendung der Dokumente sollen Sie einen extra mit Briefmarken frankierten Umschlag mit Ihrem Name und Adresse zukommen lassen.

Falls die Dokumente übersetzt werden müssen, können Sie die Dokumente ebenso bei uns übersetzen lassen. Zurzeit bieten wir keine Übersetzungsdienste an.

Gebühren gemäß Formalität:
Legalisierung von ausländischen Dokumenten 110.00 Euro

Zertifizierung der Übersetzung pro Dokument 110.00 Euro

Übersetzung pro Seite 25.00 Euro

Nicht persönlich gestellter Antrag 25.00 Euro



Anbei die Kontoverbindung für die Zahlung der Leistung:

An: Botschaft von Kuba

Bank: Deutsche Bank

IBAN: DE17100700000619258700

BIC: DEUTDEBB

VZ: Bezeichnung des Antrags und Ihr Vor- und Nachnamen



Saludos y cuídese mucho,

Oficina Diplomática de Cuba en Bonn

Kennedyallee 22-24, 53175 Bonn

Mail Bonn: consuladobonn@de.embacuba.cu
Mail Berlin: recepcion-consulado@botschaft-kuba.de

Erfahrungsgemäß antwortet die Botschaft aus Berlin innerhalb von 2-3 Tagen. Bonn braucht länger und kann schon 1-2 Wochen dauern.


Erklärung Apostille (Überbeglaubigung)
View: https://youtu.be/-FQ-_Uyu7a0
 

Anhänge

  • Infoblatt Legalización_ESDE.pdf
    70,6 KB · Aufrufe: 4
  • Infoblatt_Traducción-Übersetzung.pdf
    170,8 KB · Aufrufe: 4
  • Planilla de Trámites Generales.pdf
    107,7 KB · Aufrufe: 3
Das ist doch endlich mal eine korrekte und Stimmige Auskunft. Danke dafür.
 
Aber Alibaba, wanderst du auch auf
Freiersfüssen??
 
Danke an alle,vor allem Nika für die sehr guten Infos,habe nach langen Telefonaten endlich ein Gericht in Thüringen gefunden,wo es beglaubigt wird.
Jetzt noch eine Frage zur Scheidungsurkunde.Ich habe diese im Original.Reicht das oder benötige ich auch eine Beglaubigung.Nach Aussage des hiesigen
Amtsgerichtes reicht ein Original zur Vorlage bei allen Behörden.Ich bin mir aber nicht sicher,was das Konsulat verlangt.Vielleicht kann mir da auch jemand weiterhelfen.Bin auf alle Fälle schon mal ein Stückchen weiter gekomme und dafür danke ich allen,die mir hier Hilfe geben.
 
Nein. Das Original reicht nicht. Es muss überbeglaubigt werden. In Berlin ist es das gleiche Amtsgericht, das auch das Original ausgestellt hat, das für die Überbeglaubigung zuständig ist.
War bei mir Anfang diesen Jahres aber auch nicht anders. Bei meinem ersten Anruf im Amtsgericht sagten sie mir, dass sei nicht notwendig. Erst beim zweiten Anruf, einige Wochen später, hatte ich eine etwas kompetentere Person an der Strippe. Da bin ich aber auch etwas bestimmter aufgetreten.
 
Gonzales, aus dem Alter bin ich raus und konnte es auch mein Leben lang vermeiden. Schaffe es immer noch mein Geld alleine Auszugeben.
 
Gonzales, aus dem Alter bin ich raus und konnte es auch mein Leben lang vermeiden. Schaffe es immer noch mein Geld alleine Auszugeben.
Nanntest Du mich nicht a(sozial)?!
Was ist mit Kindern?
 
Zurück
Oben