Das offizielle Kubaforum

Werde auch Du Teil der deutschsprachigen Kuba-Community. Die Anmeldung ist absolut kostenfrei und in wenigen Augenblicken abgeschlossen. Direkt danach bist Du in der Lage, eigene Themen zu erstellen oder auf bestehende zu antworten, sowie Dich mit anderen Mitgliedern zu verbinden.
Sei dabei. Wir freuen uns auf Dich!

Heiraten in Havanna

Heiko 66

Nutzer
Registriert
13 Dez. 2021
Beiträge
20
Punkte Reaktionen
8
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
hier von mir eine Frage zu einem viel diskutierten Thema Heirat in Cuba.
Ich möchte Ende des Jahres meine kubanische Freundin in Havanna heiraten.Habe heute die internationale Geburtsurkunde sowie erweiterte Meldebescheinigung
bekommen.Meine Scheidungsurkunde habe ich.
Die kubanische Botschaft in Berlin hatte ich per Mail angeschrieben aber es wurde bis heute nicht geantwortet.
Meine Frage ist,kann ich diese 3 Dokumente einfach an die Botschaft schicken ,mit der Bitte um Übersetzung und Legalisierung oder muß ich vorher in meiner
Heimatstadt die Dokumente in irgendeiner Form beglaubigen lassen.Laut Standesamt wäre dies nicht nötig,finde aber hier im Forum unterschiedliche
Darstellungen.
Ich wäre für jede Info sehr dankbar,da auch beim Versuch telefonischen Kontakt aufzunehmen niemand den Höhrer abnimmt.
 
Beglaubigt und überbeglaubigt werden müssen alle Dokumente. Übersetzung und Legalisierung damit sie in Kuba anerkannt werden kann dann über die Botschaft erfolgen.
 
die Überbeglaubigung mit einer 'Legalisation'. Eine einfache Apostille reicht nicht
 
Ich war heute bei meinem zuständigen Amtsgericht.Geburtsurkunde und Meldebescheinigung können prinzipell nicht beglaubigt werden,
daß war aber nach Aussage vor einigen Jahren noch möglich.Die Scheidungsurkunde könnte überbeglaubigt werden,macht aber nach Aussage
der Mitarbeiter keinen Sinn,weil ich das Original habe.Habe danach beim Landgericht angerufen und die selbe Antwort bekommen.
Beglaubigen könnte es nur ein Notar,dann müßte aber der Mitarbeiter vom Standesamt,der die Geburtsurkund unterzeichnet hat,mit anwesend
sein sowie die Mitarbeiterin von der Meldebehörde.welche die Meldebescheinigung unteschrieben hat.Dieser Werdegang ist nicht machbar.
Leider ist das Konsulat in Berlin oder auch die Aussenstelle in Bonn zu keiner Zeit erreichbar
 
Ich war heute bei meinem zuständigen Amtsgericht.Geburtsurkunde und Meldebescheinigung können prinzipell nicht beglaubigt werden,
daß war aber nach Aussage vor einigen Jahren noch möglich.Die Scheidungsurkunde könnte überbeglaubigt werden,macht aber nach Aussage
der Mitarbeiter keinen Sinn,weil ich das Original habe.Habe danach beim Landgericht angerufen und die selbe Antwort bekommen.
Beglaubigen könnte es nur ein Notar,dann müßte aber der Mitarbeiter vom Standesamt,der die Geburtsurkund unterzeichnet hat,mit anwesend
sein sowie die Mitarbeiterin von der Meldebehörde.welche die Meldebescheinigung unteschrieben hat.Dieser Werdegang ist nicht machbar.
Leider ist das Konsulat in Berlin oder auch die Aussenstelle in Bonn zu keiner Zeit erreichbar
 
da sprichst du mit den falschen Personen. Es ist schon eine komplizierte Sache. Viele Sachbearbeiter, die nichts direkt damit zu tun haben, kennen sich da nicht aus.
Von Bundesland zu Bundesland ist es unterschiedlich, welche Behörde die "Legalisierungen für das außereuropäische Ausland" vornehmen dürfen/müssen. Beim Scheidungsurteil ist es meistens das Amtsgericht selber, welches das Scheidungsurteil zuvor ausgestellt hat. Bei der Geburtsurkunde und der erweiterten Meldebescheinigung eine Landesbehörde. Bei der Geburtsurkunde häufig also auch ein anderes Landgericht als bei der Meldebescheinigung, es sei denn, du wohnst immer noch im gleichen Bundesland in dem du geboren wurdest.
 
das kubanische Konsulat wird dir im übrigen auch nichts anderes sagen. Wird dir also keine konkreten, für dich zuständigen Behörden sagen können. Das musst du selber herausfinden. Glaubs mir. Mit Google wirst du aber eigentlich fündig
 
Das musst du beim zuständigen Regierungspräsidium überbeglaubigen lassen.
Internationale Geburtsurkunde und internationale erweiterte Meldebescheinigung
 
Zurück
Oben