Das offizielle Kubaforum

Werde auch Du Teil der deutschsprachigen Kuba-Community. Die Anmeldung ist absolut kostenfrei und in wenigen Augenblicken abgeschlossen. Direkt danach bist Du in der Lage, eigene Themen zu erstellen oder auf bestehende zu antworten, sowie Dich mit anderen Mitgliedern zu verbinden.
Sei dabei. Wir freuen uns auf Dich!

Besuchervisum abgelehnt

Wieso ? am besten noch die dann hier nicht zu legalisieren ? Was Scheidung anbelangt so es erfolgte wird´s aber etwas
complicado,oder ?
 
Habe auch schon eine Hochzeit auf Cuba und eine hier im Saarland mitgemacht. Schöner war die auf Cuba.
 
Andi 1300
Eine andere Idee wäre beim nächsten mal in den persönlichen Brief zu schreiben, dass ich vorhabe sie in Zukunft zu heiraten und deshalb möchte ich das sie einmal in
Deutschland ist, um zu sehen ob sie sich überhaupt ein leben in Deutschland vorstellen kann.
Dabei habe ich aber Angst das es abgelehnt werden könnte, weil Deutschland nicht will das ich sie heirate, denn Deutschland will bestimmt nicht das sie in Zukunft die Change hat für immer in Deutschland zu bleiben.
Denn wenn ich bei ihr das Thema Verloben oder Heiraten anspreche, dann sagt sie immer das sie alles Stück für Stück machen will.
Das zeigt mir das sie nicht um jeden Preis nach Deutschland will, denn sonst würde sie das nicht langsam angehen wollen.
Das das alles Teuer und Nervig wird, dass ist mir mittlerweile schon bewusst.
Was ich aber vor dem Heiratsvisum versuchen werde, ist das ich noch einen zweiten Antrag stelle (sobald ich darf) mit den selben Angaben.

Quimbombo
Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus würde ich immer eine Hochzeit in Kuba bevorzugen.

alibaba
Habe auch schon eine Hochzeit auf Cuba und eine hier im Saarland mitgemacht. Schöner war die auf Cuba.
Interessant! Ich habe schon mehr als zwei Hochzeiten miterlebt und noch viel mehr Beerdigungen. Aber wo ist der Zusammenhang mit dem Thema?
Was stört dich dran?
Andi 1300 spricht Heirat doch auch immer mal wieder an.
Gruß Murci
 
Ja richtig, nur daß der Themenersteller dies im Zusammenhang mit der Ablehnung bzw. Bewilligung des Visums anführt. Sprich: Kann eine Heiratsabsicht z. B. die Konsulatsentscheidung beeinflussen?
Dieser Zusammenhang ist aber bei den vorhergehenden Kommentaren nicht mehr gegeben. Eher im Gegenteil. Sie sind völlig abgetrennt vom Thema.
Es könnte für Dich auch hilfreich sein, künftig immer erst den gesamten Kontext zu lesen.
Was stört dich dran?
Dann würde sich die eine oder andere ähnliche Frage erübrigen.
 
Wegen dem Sprachvisum habe ich mich jetzt bereits Informiert. Die Ausländerbehörde meinte, das ich dafür trotzdem zu der Deutschen Botschaft in Havanna gehen muss. Habe ich hier dann nicht das selbe Problem, dass sie das Visum ablehnen können?
Nein, siehe Text unten. Die Entscheidung trifft die Ausländebehörde, die deutsche Botschaft kann allerdings ihr Veto einlegen, wenn sie z.B. Kenntnisse hat, die ein Mißbrauch des Visums vermuten lassen, oder falsche Angaben gemacht wurden, etc.
Außerdem braucht sie dafür Grundkenntnisse in Deutsch, welche sie nicht hat. Dabei wüsste ich jetzt auch nicht wie sie diese erlangen kann, weil sie nicht in Havanna lebt.
Ich habe das Verfahren zweimal durchgezogen und Deutschkenntnisse wurden keine vorausgesetzt. Ist allerdings schon ein paar Jahre her. Sollte das jetzt verlangt werden, soll sie halt einen Deutschkurs machen, einen guten Eindruck macht es bestimmt.

Ich habe folgenden Text vor einiger Zeit für jemand anders erstellt, müsste aber im Großen und Ganzen noch den aktuellen Ablauf beschreiben. Gute und aktuelle Infos bekommt man auch im Forum "www.info4alien.de"

Hallo ...

da es schon ein paar Jahre her ist, dass ich das gemacht habe, kann ich nicht garantieren, dass alles noch exakt so ist, wie damals. Am besten nimmst du Kontakt mit deiner Ausländerbehörde auf und läst dir die aktuellen Infos geben.

Der Ablauf ist/war folgender:

- Du gehst auf die Ausländerbehörde deines Wohnortes und sagst denen, dass dein Freund nach Deutschland kommen möchte, um die deutsche Sprache zu lernen, bzw. eine Sprachschule zu besuchen. Dort kannst du dann gleich die Verpflichtungserklärung machen, also die Urkunde, in der du bestätigst, dass du für alle Kosten aufkommen wirst, die durch die Einladung entstehen. Das sind Lebenshaltungskosten, Unterkunft, aber auch Abschiebekosten, falls das (hoffentlich nicht) nötig werden sollte.

- Dann musst du eine Krankenversicherung abschließen, es gibt spezielle Versicherungen für Sprachschüler. Kosten waren so um die 35€ pro Monat.

- Dann gehst du zu einer Sprachschule und buchst dort einen Deutsch-Intensiv-Sprachkurs mit mindestens 18 Wochenstunden. Ich habe damals bei VHS gebucht, das war günstiger als private Sprachschulen. Der Kurs muss bei Privatschulen in der Regel im Voraus bezahlt werden. Volkshochschulen berechnen unter Umständen zunächst nur eine geringe Anmeldegebühr. Bei uns reichte die Bescheinigung für den ersten Kurs (ca. 6 Wochen) aus. Weitere Kurse haben wir erst nach Ankunft meiner Freundin gebucht. Aber sprich genauere Bedingungen besser mit deiner Ausländerbehörde ab, da diese manchmal unterschiedliche Bedingungen haben.

- Im nächsten Schritt werden Antragsvormulare auf Erteilung eines nationalen Visums gebraucht und Paßfotos. Die Formularekann man downloaden.

https://havanna.diplo.de/blob/20825...25cb39f87dad/antragsformular-d-visum-data.pdf

Ich habe damals die Dokumente per DHL nach Kuba gesendet.

- Der Antragssteller (dein Freund) geht mit den ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformularen, der Verpflichtungserklärung, der Krankenversicherung, der Anmeldebestätigung für die Sprachschule zur deutschen Botschaft in Havanna. Natürlich hat er auch seinen Reisepass dabei. Alle Dokumente im Original plus zwei Kopien.

Laut Seiten der deutschen Botschaft Havanna werden noch zusätzlich benötigt:
  • Nachweise zur Motivation für den Sprachkursbesuch (z.B. Nachweis des Arbeitgebers über die Notwendigkeit des Erwerbs von Sprachkenntnissen, Studienbescheinigung u.a.)
  • ausführlicher Lebenslauf und bisherige Arbeits- und Studiennachweise und Nachweis zu bereits bestehenden Deutschkenntnissen
Motivation: wir schrieben damals, dass meine Freundin einen Job in der Touristikbranche bekommen könne, wenn sie über gute Deutschkenntnisse verfügt.


Flugbuchung musste erst bei der Abholung des Visums nachgewiesen werden.

Die Unterlagen werden von der deutschen Botschaft Havanna zur Ausländerbehörde deines Wohnortes gesandt. Diese prüfen alles und geben, hoffentlich, ihr ok, worauf die Botschaft in der Regel auch ihr ok gibt.
Dann bekommt dein Freund ein 90-Tage Visum für die Einreise nach Deutschland, welches nach Ankunft von der Ausländerbehörde in einen Aufenthaltstitel umgewandelt wird. So ist ein Aufenthalt bis zu 12 Monate möglich.

Hört sich komplizierter an, als es ist. Vorteile zum Shengen-Besuchsvisum ist die lange Aufenthaltsdauer und, wenn man eine verständige Ausländerbehörde hat, deren Unterstützung. Man ist nicht alleine auf die Willkür der Botschaft angewiesen.

Ich hoffe es hat dir geholfen

Grüße
Guko
 
Denn wenn ich bei ihr das Thema Verloben oder Heiraten anspreche, dann sagt sie immer das sie alles Stück für Stück machen will.
Das zeigt mir das sie nicht um jeden Preis nach Deutschland will, denn sonst würde sie das nicht langsam angehen wollen.
Ich möchte wirklich nichts schlechtreden und hoffe bei euch ist alles ganz anders, aber deine Schlussfolgerung zeigt erstmal deine Unkenntnis kubanischen Denkens.
Nur mal ein Beispiel, wie ich es öfters dort erlebt habe: Die Familie drängt die Tochter, eine Beziehung mit einem Yuma einzugehen. Alle hoffen davon zu profitieren. Die Tochter ist aber schon in einen Kubaner verliebt und lässt sich nur aufgrund des familiären Drucks auf eine Beziehung zu dem Ausländer ein. Dieser interpretiert ihr zurückhaltendes Verhalten als seriös und als Beweis dafür, dass sie ihn keinesfalls ausnutzen möchte...
Und nein, so etwas ist nicht die große Ausnahme.
 
Nein, siehe Text unten. Die Entscheidung trifft die Ausländebehörde, die deutsche Botschaft kann allerdings ihr Veto einlegen, wenn sie z.B. Kenntnisse hat, die ein Mißbrauch des Visums vermuten lassen, oder falsche Angaben gemacht wurden, etc.

Ich habe das Verfahren zweimal durchgezogen und Deutschkenntnisse wurden keine vorausgesetzt. Ist allerdings schon ein paar Jahre her. Sollte das jetzt verlangt werden, soll sie halt einen Deutschkurs machen, einen guten Eindruck macht es bestimmt.

Ich habe folgenden Text vor einiger Zeit für jemand anders erstellt, müsste aber im Großen und Ganzen noch den aktuellen Ablauf beschreiben. Gute und aktuelle Infos bekommt man auch im Forum "www.info4alien.de"
Als ich meiner Ausländerbehörde geschrieben habe, da bekam ich nur die Antwort das ich das bei der Deutschen Botschaft beantragen muss.
Außerdem sagten die welche Dokumente ich in der Deutschen Botschaft vorlegen soll.
Das ich aber irgendetwas in der Ausländerbehörde machen muss, dass haben die nicht geschrieben.
Das hört sich für mich so an, dass das alles nur noch die Deutsche Botschaft macht und die Ausländerbehörde damit nicht mehr viel zu tun hat.
 
Zurück
Oben