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Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Caney

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Wien
Auch als Staatsbürger eines beliebigen anderen Staates (auch EU) könnte es sein, daß man im Ausland residiert und der Reisepass läuft ab. Nicht einmal ansatzweise betrifft selbiges die Staatsbürgerschaft. Dass man dann nicht mehr einfach Reisen kann, da ein gültiges Reisedokument fehlt ist ja ein ganz anderer Schuh.
 
Nicht einmal ansatzweise betrifft selbiges die Staatsbürgerschaft
DAs kommt auf das jeweilige Land an, in Deutschland war das bei Bürgern bis vor kurzem noch möglich welche neben der Deutschen noch einen andere Staatsbürgerschaft hatten ( ausser EU Land und CH/FL ). Mittlerweile wird das etwas lockerer gesehen.
 
Und wo steht da was vom Verlust der DE-Staatsbürgerschaft durch Ablauf des eigenen Reisepasses?
Und um nix anderes ging es im Originalthread - nur halt abgelaufener kubanischer Pass (bzw. Nichteizahlung der Gebühr)

Von einer Doppelstaatsbürgerschaft hat niemand geschrieben.
Das ist ein eigenes Thema und unterliegt eher den einzelnen Staaten. Obwohl da zB Österreich Doppelstaatsbürgerschaften verbietet, gibt es zB für KubanerInnen mit einer Bestätigung des Konsulates eine Ausnahme - auch bei vielen Berühmtheiten wird so etwas gerne Durchgewinkt.
 
Was hat sich geändert?
Ich darf jetzt auch neben dem DE Pass noch einen ausserhalb der EU und CH besitzen, da konkret UK jetzt nicht mehr EU ist. Ging vor einigen Jahren nur mit Ausnahmegenehmigung.
 
Und wo steht da was vom Verlust der DE-Staatsbürgerschaft durch Ablauf des eigenen Reisepasses?
Und um nix anderes ging es im Originalthread - nur halt abgelaufener kubanischer Pass (bzw. Nichteizahlung der Gebühr)

Von einer Doppelstaatsbürgerschaft hat niemand geschrieben.
Das ist ein eigenes Thema und unterliegt eher den einzelnen Staaten. Obwohl da zB Österreich Doppelstaatsbürgerschaften verbietet, gibt es zB für KubanerInnen mit einer Bestätigung des Konsulates eine Ausnahme - auch bei vielen Berühmtheiten wird so etwas gerne Durchgewinkt.
Wenn die Verlängerung des DE Passes verweigert wird, in meinem Fall wegen nicht genehmigter Doppelstaatsbürgerschaft, war das gleichbedeutend mit Verlust der Staatsbürgerschaft. Das war die Aussage des Konsulats in der Schweiz. Wie das in Kuba abläuft, kann ich euch nicht sagen.
 
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