Die Eigentumswohnung habe ich schon vor der neuen Regelung auf meinen Namen erworben. Das war ursprünglich eine Werkswohnung (Brauerei), die innerhalb von 20 Jahren monatlich abgezahlt werden musste (ca. 7-10 CUP/Monat und dann als Eigentum an den Bewohner überging. Da der Werksvertrag für die Wohnung auf meinen namen lief, bekam ich dann natürlich auch die Eigentumsurkunde. Gekostet hat mich die Wohnung ca. 4500 CUP, der gegenwärtige Verkaufswert liegt nur bei ca. 7000 CUC, da Plattenbau und auch noch 5. Etage.
Vor der neuen Regelung konnte ich auch keine Immobilie käuflich erwerben, sondern hätte meine Wohnung nur tauschen können. Für mich galt also die gleiche Rechtslage wie für die Kubaner.
Gruß
kdl
Vor der neuen Regelung konnte ich auch keine Immobilie käuflich erwerben, sondern hätte meine Wohnung nur tauschen können. Für mich galt also die gleiche Rechtslage wie für die Kubaner.
Gruß
kdl