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Residencia Permanente (Aufenthaltsbewilligung Kuba) Stand 2016

Driver wurde im Forum zuletzt gesehen am 15 Apr. 2017.

Chrissie, es wird also wohl etwas dauern, bis Driver mal wieder in das Forum schaut, aber ich bin hoffnungsvoll...
 
Ausländer mit Residencia Permanente können sich selbstverständlich ein Haus auf ihren Namen kaufen.
Gruß
kdl
 
Ausländer mit Residencia Permanente können sich selbstverständlich ein Haus auf ihren Namen kaufen.

Naja, Kuba ist ja wohl eines der Länder, in denen überhaupt nichts selbstverständlich ist. Aber Scherz beiseite.

Ein Deutscher, verheiratet mit einer Kubanerin, mit ihr in Havanna lebend, aber ohne Residencia (er fliegt alle 3 Monate nach Deutschland oder nach Cancun), musste seiner Ehefrau das Geld geben, damit diese dann auf IHREN Namen das Haus kaufte, in dem die beiden nun leben.

KDL: warum ist es nicht selbstverständlich, dass dieser Mann ein Haus auf SEINEN Namen kaufen konnte? Wo siehst du den - offenbar - elementaren Unterschied?
 
Na für eine Residencia must du ja wohl erstmal etwas tun und ein par Anträge stellen, als alle 3 Monate Ausreisender bist du ein Anonymer Tourist....da kann ich die Kubaner schon verstehen. Geheiratet kann ich in Europa haben.
 
Unter der Überschrift: "Reiche Ausländer kaufen Havannas Altstadt auf"
Veröffentlicht am 19.04.2016 in der WELT
wird klar und eindeutig folgendes gesagt:

1) Obwohl Ausländer in Kuba noch immer kein Immobilieneigentum erwerben können, werden nach Angaben des Direktors des Immobilienunternehmens Havana-Houses, Joel Estévez, rund 60 Prozent der Hauskäufe zumindest teilweise von einem Ausländer finanziert.

2) In anderen Fällen würden Ausländer mit kubanischem Ehepartner Objekte aufkaufen. Dieser (also alleine der Kubaner) wird dann als Eigentümer bei den Behörden registriert. Wieder andere setzten einheimische Strohleute als Besitzer ein.

Daraus ergibt sich: Ausländer können in Kuba KEINE Immobilien auf ihren Namen erwerben.
Ein Deutscher mit Residencia (Zitat Turano, "erstmal etwas tun und ein par Anträge stellen") bleibt doch weiterhin Ausländer. Er kann genau so schnell wieder verschwinden - wenn er das will, von einem auf den andern Tag - wie der deutsche Ehemann im Beispielsfall.

Wieso soll es also "selbstverständlich" (Zitat KDL) sein, dass Ausländer in Kuba auf ihren Namen Grundstücke und Häuser kaufen können, nur weil sie die Residencia beantragt und erhalten haben? Warum soll denn bei denen nicht auch der kubanische Ehepartner der Eigentümer sein. Nur DAS wäre vernünftig und damit "selbstverständlich" aus Sicht des kubanischen Staates.

Aber vielleicht erklärt KDL seine Meinung ja noch.
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Link zum Artikel: Kuba: Investoren aus dem Ausland kaufen Häuser in Havanna - WELT
 
Ach grohe, wie lange hat da wohl die WELT recherchiert in einem Thema das sich durchaus verändert (Artikel aus 2016)? Davon abgesehen ist ja in der Artikelüberschrift schon impliziert, dass es um Investoren geht - die wohnen nicht in Kuba, haben da auch kein Interesse und damit auch keiner eine Residencia Permanente, sind also nicht wirklich angesprochen.

Wohnungen (welche ja nicht im Übermass vorhanden sind) könne nunmal von KubanerInnen (auch im Ausland wohnende, wenn RE) gekauft werden (auch erst seit einiger Zeit - Hinweis auf die permanenten Änderungen!) weil vorher nur Tausch). Dann auch noch Residente Permanente, danke kdl. Dann gibt es in Havanna auch Häuser/Wohnungen für Ausländer, welche für ausl. Firmen arbeiten (samt Service wie Gärtner, Köche etc - auf europäischem Preisniveau mit laufenden Kosten) und als letztes auch die Möglichkeit als Ausländer sich ins Grundbuch miteintragen zu lassen (aber NICHT als Eigentümer, nur Finanzier).
So, das ist mein Wissensstand per heute.
 
in einem Thema das sich durchaus verändert (Artikel aus 2016)?

Welches neue Gesetz gibt es denn seither?

Dass sich Ausländer als Finanzier mit ins Grundbuch eintragen lassen können, ist ja nicht das Thema. KDL hat behauptet, Ausländer mit Residencia könnten auf ihren eigenen Namen kaufen - dann würden sie jedoch als Eigentümer eingetragen und nicht bloß als Finanzier. Caney, welches Interesse sollte der kubanische Staat daran haben?

Aber vielleicht erklärt es ja KDL noch. Oder du, Smiley....
 
KDL: warum ist es nicht selbstverständlich, dass dieser Mann ein Haus auf SEINEN Namen kaufen konnte? Wo siehst du den - offenbar - elementaren Unterschied?
Weil sich dieser Mann als Tourist in Kuba befindet, und demzufolge auch kein Hauseigentümer werden kann. Das gilt nur für Residentes. Als Resident hast die die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Kubaner, darunter fällt auch das Recht, eine Immmobilie zu kaufen. Wer das anzweifelt, ist nicht richtig informiert. In meinem Fall: Ich besitze eine Eigentumswohnung, allein auf meinen Namen.
Gruß
kdl
 
Wieso soll es also "selbstverständlich" (Zitat KDL) sein, dass Ausländer in Kuba auf ihren Namen Grundstücke und Häuser kaufen können, nur weil sie die Residencia beantragt und erhalten haben? Warum soll denn bei denen nicht auch der kubanische Ehepartner der Eigentümer sein. Nur DAS wäre vernünftig und damit "selbstverständlich" aus Sicht des kubanischen Staates.

Aber vielleicht erklärt KDL seine Meinung ja noch.
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Link zum Artikel: Kuba: Investoren aus dem Ausland kaufen Häuser in Havanna - WELT
Natürlich kannst du deinen kub. Ehepartner mit auf die Eigentumsurkunde setzen lassen, brauchst du aber nicht. Im Normalfalll ist es ja so, dass du ein Haus während einer Ehe kaufst, und wenn deine Frau mit dir zusammen in diesem Haus wohnt, gehört ihr automatisch die Hälfte des Hauses bzw. der Hauswertes (Zugewinngemeinschaft). Ich habe ja bereits geschrieben, dass ich eine Eigentumswohnung habe. Die kann ich verkaufen, tauschen oder auf meine Tochter überschreiben lassen. Im letzteren Fall kann ich mir dann jederzeit ein eigenes Zuhause kaufen (Wohnung oder Haus). Alles legal!!!
Gruß
kdl
 
Als Resident hast die die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Kubaner, darunter fällt auch das Recht, eine Immmobilie zu kaufen
Die Regelung, dass Kubaner Immobilien kaufen koennen, gibt es ja erst seit einigen Jahren (vorher konnten sie nur tauschen).

KDL, du lebst ja schon seit Jahrzehnten in Kuba. Hast du deine Eigentumswohnung auch erst jetzt auf deinen Namen kaufen koennen, seit es diese Regelung fuer Kubaner gibt?

Oder anders gefragt: konntest du vor dieser Regelung ebensowenig eine Immobilie kaufen wie ein Kubaner, obwohl du Residente warst?
 
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