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Eigenes Hostal und residencia in Kuba

Hallo Don,
das letzte mal war der Mai 2014
Ausserdem sind die 3 Monate eine Annahme, wenn es 5 dauert ist es mir auch egal, mir läuft ja nichts davon.
Ausser die Zeit, ha ha.
Grüße
yediester
 
upsa---- hab ich da etwa vergessen zu schreiben, wenn er die residencia permanente hat?

Nein, und drum hab ich doch erstens geantwortet:
und drum hab ich dann zweitens geantwortet
wer in Kuba heiratet, hat damit noch lange keine Residencia.
und drum war dein "Sorry einfach falsch:
Sorry Willi, aber er kann kaufen und sich auch als Propiedario eintragen lassen


Denn richtig haettest du schreiben muessen: Ja Willi du hast recht der kann sich NICHT als Proprietario eintragen lassen, weil er Keine residencia hat

Und dann haetten es auch alle verstanden, selbst Arnulf...

Aber ich hab es ja nun richtig gestellt:p
 
Ja Willi,
Du bist halt mal der klügste im Forum.
Du bist halt mal der richtigsteller, irgendwann wird das mal zum Beruf.
Dann wird es ernst, dann kannst du Dich vor lauter Geld verdienen nicht mehr wehren!:eek:
Aber du wirst sehen ich habe die Residencia schneller als Du glaubst, wenn man Dich so hört, müssen die dich ja über den Marterpfahl geschliffen haben.
Du siehst nur mehr negativ, solltes mal das Land od. Frau wechseln, das tut immer gut!
Da wird man wieder frei,hi hi.
yediester
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja Willi,
Du bist halt mal der klügste im Forum.

wenn jemand kommt und schreibt...

Hallo Mitglieder,
Wenn mein plan aufgeht, dann darf ich mich in 2-3 Monaten auch als Hostal Besitzer bei Euch anmelden...
yediester

dann musss man nicht der "kluegste" sein, sondern bloss bis 5 zaehlen koennen:

Du musst auf dem weg zum Hostal- Besitzer folgendes machen:

1. dich von deiner dominikanerin scheiden lassen.

2. die rechtskraft des Urteils abwarten.

3. deine Kubanerin heiraten.

4. die Residencia beantragen.

5. das Hostal kaufen.

@Yediester: das macht geschaetzte 3 Jahre. Du willst es in 3 Monaten machen (oder sogar, hua, in 2).

Warten wir doch einfach ab. Melde dich mal wieder Mitte Septyember und teile mal mit, ob ueberhaupt schon der Scheidungsantrag gemaess Punkt 1 der Liste bei Gericht eingegangen ist.
 
Hallo Don,
das letzte mal war der Mai 2014
Ausserdem sind die 3 Monate eine Annahme, wenn es 5 dauert ist es mir auch egal, mir läuft ja nichts davon.
Ausser die Zeit, ha ha.
Grüße
yediester

ich meinte nicht dich, sondern den neunmalschlauen Kubakenner...
 
Hallo Mitglieder,
Wenn mein plan aufgeht, dann darf ich mich in 2-3 Monaten auch als Hostal Besitzer bei Euch anmelden.....yediester

Das schriebst du am 7.7.2014. Und nun, @Yediester, hast du den ersten Schritt - das Einreichen des Antrages auf Scheidung (von deiner dominikanischen Ehefrau) bei dem zustaendigen Gericht - bereits getan?

Und falls ja: hat das Gericht bereits mitgeteilt, dass deine Ehefrau aufgefordert wurde, zu deinem Scheidungsantrag Stellung zu nehmen, und insbesondere mitzuteilen, ob sie einer Scheidung zustimmen moechte oder ob sie deinem Scheidungsantrag entgegentritt?

Wow, wow, so eine Scheidung von einer auslaendischen Ehefrau ist ja immer eine spannende sache. Ich hab es ja bekanntlich schon zweimal hinter mich gebracht.

Kompliziert wird es ja immer dann, wenn die Ehefrau Zugewinn-Ausgleich moechte, denn da geht es ja dann so richtig fett um Kohle. Und die Ehe wird einfach nicht geschieden, bevor das nicht geklaert ist.

Und kompliziert wird es weiterhin, wenn die Ehefrau dann auch noch Unterhalt moechte. Denn auch dann wird die Ehe nicht geschieden, bevor sie zufrieden gestellt wurde.

Das kann dann alles so richtig lang dauern. Und wenn man dann bereits eine Neue heiraten will, dann kann das so richtig aergerlich werden. Denn man muss natuerlich erst mal die Scheidung von der Bisherigen abwarten. Und diese Scheidung muss ja dann auch erstmal rechtskraeftig werden, Und das dauert dann schon wieder...

Einen Tipp geb ich dir mal: Versuche, wenn es irgendwie geht, die Scheidung im Ausland durchzuziehen. Nichts ist schlimmer, als eine Scheidung in Deutschland. Denn da geht es erstmal schon damit los, dass man ein Trennungsjahr abwarten muss - bei vollen Unterhaltszahlungen an die Ehefrau...
 
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