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Dokumente für Residencia permanente

Camionero

Bekannter Nutzer
Registriert
21 Feb. 2013
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Hola @llkuba-flagge.
Ich bin gerade dabei meine Dokumente für Residencia permanente zu beschaffen.
Internationale,beglaubigte Geb.Urkunde hab ich schon.Führungszeugnis,beglaubigt,ist momentan beim Übersetzer.
Alles Andere,AIDS-Test,Röntgenaufnahme,Heiratsurkunde kann ich in Santiago de Cuba bekommen.Jetzt glaube ich irgendwo gelesen zu haben das die Übersetzung vom Führungszeugnis auch noch"beglaubigt"werden muß.Hat jemand eine Ahnung was damit gemeint ist?Besonders Zita und Ibi sollten wohl wissen was es damit auf sich hat.Kann ich einfach zu einem Notar gehen und die Unterschrift des Übersetzers beglaubigen lassen,oder braucht es eine "Überbeglaubigung"des Landgerichts?Bitte bitte helft mir,ich steh auf dem Schlauch und weiß nicht weiter.
Es sollte doch im Forum Leute geben die das schon gemacht haben.
Ich wohne in Baden-Württemberg und muß alles über die cub.Vertretung in Bonn abwickeln.
Saludos a todossmoke.
 
Die Übersetzungen sind von einem bestellten oder vereidigten o.ä. d.h. dafür zugelassenen Übersetzter anzufertigen.
Das der dazu zugelassen ist beglaubigt dann nochmal ein zuständiges Amt auf der Übersetzung;
war im Saarland auch das Landgericht..
 
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