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Dokumente für Residencia permanente

Camionero

Bekannter Nutzer
Registriert
21 Feb. 2013
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Hola @llkuba-flagge.
Ich bin gerade dabei meine Dokumente für Residencia permanente zu beschaffen.
Internationale,beglaubigte Geb.Urkunde hab ich schon.Führungszeugnis,beglaubigt,ist momentan beim Übersetzer.
Alles Andere,AIDS-Test,Röntgenaufnahme,Heiratsurkunde kann ich in Santiago de Cuba bekommen.Jetzt glaube ich irgendwo gelesen zu haben das die Übersetzung vom Führungszeugnis auch noch"beglaubigt"werden muß.Hat jemand eine Ahnung was damit gemeint ist?Besonders Zita und Ibi sollten wohl wissen was es damit auf sich hat.Kann ich einfach zu einem Notar gehen und die Unterschrift des Übersetzers beglaubigen lassen,oder braucht es eine "Überbeglaubigung"des Landgerichts?Bitte bitte helft mir,ich steh auf dem Schlauch und weiß nicht weiter.
Es sollte doch im Forum Leute geben die das schon gemacht haben.
Ich wohne in Baden-Württemberg und muß alles über die cub.Vertretung in Bonn abwickeln.
Saludos a todossmoke.
 
Die Übersetzungen sind von einem bestellten oder vereidigten o.ä. d.h. dafür zugelassenen Übersetzter anzufertigen.
Das der dazu zugelassen ist beglaubigt dann nochmal ein zuständiges Amt auf der Übersetzung;
war im Saarland auch das Landgericht..
 
Hier sind die wichtigsten Dokumente für die Residencia:
  • Reisepass: Gültig für mindestens 6 Monate.
  • Geburtsurkunde: Internationale Fassung, legalisiert.
  • Führungszeugnis: Aus dem Heimatland, beglaubigt/legalisiert.
  • Finanznachweis: Bescheinigung über ökonomische Zahlungsfähigkeit.
  • Begründungsschreiben: Formeller Brief für den Residenzantrag.
  • Medizinische Unterlagen: Ggf. AIDS-Test und Röntgenaufnahmen (oft in Kuba zu machen).
  • Heiratsurkunde (falls zutreffend): Für Familienzusammenführung.
  • Legalisierung: Alle Dokumente müssen übersetzt und durch das kubanische Konsulat legalisiert werden.
Es wird dringend empfohlen, die genauen Anforderungen vorab bei der zuständigen kubanischen Ausländerbehörde (Inmigración) oder der Botschaft zu erfragen, da sich Verfahren ändern können.
Ich musste die Überbeglaubigung bei der Bezirksregierung und nicht beim Landgericht beantragen. Das ist in den Bundesländern unterschiedlich.
 
Gibt es zu diesem Prozedere und den notwendigen Dokumenten auch einen link zu staatlichen kubanischen Quellen? Ich frage gar nicht, weil ich deine Infos anzweifele, aber dann könnte man sich ja auf etwas Offizielles berufen.
 
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