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Remonstration - Vollmacht im voraus ausstellen lassen

hallo Rainer.
Danke fuer Deine Muehe. Schaden kann es nicht,
trotzdem meine ich deutsch ist auch in einer deutschen
Botschaft Landessprache.Ich habe in Cuba schon so viele
Dinge unterschrieben, obwohl ich nicht alles verstanden habe
und es nur gemacht habe, weil Frauchen meinte- alles ok.
Bestimmt habe ich schon mein Erbe dem cub. Staat vermacht
und hab mich freiwillig zum Kriegseinsatz verpflichtet ha.ha
falko
 
*lacht* :D :D :D

Na die Vollmacht ist doch zweispraching :rolleyes:

Damit weiß meine Freundin zumindest, was sie dort unterschreibt :eek:
 
@Salsero: ich mache auf folgendes aufmerksam:

in dem von dir selbst entworfenen Text kommt das Wort "auch" vor. das gehoert da nicht hin. Denn deine Freundin erteilt dir nicht Vollmacht, "auch" in ihrem Namen taetig zu werden, sondern natuerlich nur, "ausschliesslich" in ihrem Namen taetig zu werden.

In dem spanischen Text kommt das Wort richtigerweise gar nicht erst vor. da steht richtigerweise nur, dass du in ihrem Namen taetig werden darfst.

Also: streich einfach im deutschen Text das "auch"; im spanischen text ist nichts zu streichen.
 
Hallo Willi, danke für Deinen Hinweis zu dem "auch" in der deutschen Textvorlage.
Das kann ja dann jeder für sich korrigieren, wenn er dies als Vorlage verwenden sollte.
Danke auch, dass Du die spanische Übersetzung noch gecheckt hast.

Ich lasse das "auch" drin, weil ich damit sagen wollte, dass meine Freundin ja auch ein Remonstrationsschreiben aufsetzen wird.
Sie kann ihren Hintern ruhig auch mal in Bewegung bringen ;) Es geht nur darum, dass ich AUCH die Remonstration aus Deutschland aus betreiben darf.
Wenn sich daran jetzt dann die Botschaft stört, dann kann ich AUCH nichts mehr machen ;)

Danke Dir.
 
Klar kannst du das "auch" drin lassen; es kann dich ja niemand zwingen. Es bleibt aber falsch, auch dann, wenn deine Freundin noch selber schreibt. Denn auch dann wirst DU zusaetzlich NUR in ihrem Namen taetig.

Weisst du, was ich befuerchte, @SAlsero: dass du meinst, du koenntest auch im eigenen Namen taetig werden (und dann eben gleichzeitig "auch" fuer sie).

Das geht aber nicht. Antragstellerin ist ausschliesslich und nur deine Freundin. Nur sie will ein Visum. Nur sie will einreisen.

Ich verstehe zwar, dass in den Koepfen der Einlader (ich war ja auch schon oefters einer) haeufig der Gedanke herumschwirrt, sie, die Einlader, seien es ja eigentlich, die was wollen (naemlich die Holde bald bei sich zu haben); und deshalb seien sie auch die "wahren" Antragsteller. Juristisch ist das aber eindeutig falsch.

Nochmal: Antragstellerin ist immer nur deine Freundin, egal, wem alles sie ausserdem noch Vollmachten erteilt..
 
Hier uebrigens noch eine Belehrung des Auswaertigen Amtes zur Remonstration:

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/10-Ablehnung.html?nn=350374

Es wird ausschliesslich darauf abgestellt, dass der Antragsteller gewisse Rechte hat, also, der, der das Visum will.

Dass der Antragsteller sich vertreten lassen kann, ist nicht erwaehnt; aber natuerlich ist das moeglich. Der Vertreter wird dann namens und im Auftrag des Antragstellers taetig.

@Salsero, fuer dich hab ich noch einen ganz wichtigen Tipp aus der Praxis:

Wenn ein Antragsteller selbst schreibt UND DANN GLEICHZEITIG auch noch jemand anderen wegen desselben Antrages schreiben laesst, ist das immer sehr, sehr schlecht.

Es sollte IMMER, AUSNAHMSLOS die Regel gelten, dass

ENTWEDER - der Antragsteller alleine schreibt (er kann sich ja dann gerne bei den Formulierungen helfen lassen)

ODER - der Antragsteller Vollmacht erteilt und dann AUSSCHLIESSLICH den Bevollmaechtigten schreiben laesst.

Salsero, stell dir doch nur mal vor, du waerst Anwalt und haettest aufrgund gegebener Vollmacht eine Klagebegruendung fuer den Klaeger bei Gericht eingereicht. Und nun kaeme der Klaeger und wuerde dir als Anwalt mit eigenen Schreiben dazwischenfunken. das waere doch schrecklich.

Also: du solltest dich DRINGEND entscheiden: Entweder macht alles deine Freundin (und du hilfst ihr im Hintergrund bei den Formulierungen). Oder DU machst alles (aufgrund einer Vollmacht) und deine Freundin haelt sich komplett raus...
 
Nochmal: Antragstellerin ist immer nur deine Freundin, egal, wem alles sie ausserdem noch Vollmachten erteilt..

Lieber Willi, irgendwie scheinst Du ein Problem mit dem LESEN zu haben!

AUCH NOCHMAL NUR FUER DICH:
*frech grins*

ICH weiß, dass ich nicht der Antragsteller bin und ich habe es auch NOCH NIE gedacht!

Mal im ernst, ENTWEDER Du liest die Beiträge korrekt ODER Du lässt es mal mit Deinen Interpretationen und Unterstellungen im Forum sein. Zumindest was meine Person betrifft.
Ganz ehrlich, ich diskutiere gerne, gerne auch mit Dir, aber ich habe keine Lust zu oft irgend etwas im Forum richtig stellen zu müssen, weil Du es interpretierst oder einfach etwas behauptet hast. Das ist für MICH nicht in Ordnung und auf dauer auch echt anstrengend Willi.

Zu Deinem Tipp aus der Praxis, der hört sich für mich ganz gut und nachvollziehbar an, aber ich habe mein Wissen zu diesem Thema Remonstration hier aus den Beiträgen im Forum. Wenn ich da nicht etwas falsch verstanden habe, dann ist dort bisher die Empfehlung gewesen, dass beide Widerspruch einlegen sollen. Begründung war, dass damit die Botschaft sehen kann, ob es dem Antragsteller wirklich ernst ist und sie können dann auch sehen, wie ernst es dem einladenden Gastgeber ist.

Wenn ich die Argumente abwäge, dann werde ich mich für Letzteres entscheiden und neben dem Widerspruch den meine Freundin als ANTRAGSTELLERIN einreichen wird, ein flankierendes nettes Schreiben aus Deutschland an die Botschaft senden. Letztlich will ich meine Freundin ja nur unterstützen und mit der Vollmacht habe ich auch das Recht dann dazu und werde der Botschaft auch ganz nett erklären, das ich damit auch nur nochmals meine Einladung unterstreichen möchte.

Wenn es die Botschaft stört, werden sie es mir schon mitteilen.

Aber ich denke, jeder Leser kann ja für sich hier aus den Beiträgen entnehmen, wie er selbst verfahren möchte.
 
@Willi: Deine Aussage, dass es negativ ausgelegt wird, dass beide, Antragsteller und Einladender, an die Botschaft schreiben ist falsch. Ich kann da aus eigener Erfahrung sprechen und bei mir hat das so funktioniert.

Möchte aber nochmal allgemein etwas zu der Remonstration sagen. Die kann immer nur der Antragsteller, also der Kubaner einlegen. Bei der Vollmacht geht es lediglich darum, dass der Einladende auch mit der Botschaft bezüglich diesen Antrags in Kontakt treten darf und somit auch Auskünfte von der Botschaft erhalten darf. Dies wäre ohne Vollmacht nämlich nicht möglich. Somit kann der Einladende also auch immer nur eine Unterstützung sein, um z.B. nochmal zu erläutern welche Gründe für die Rückkehr gegeben sind. Die Remonstration an Sich muss aber der Kubaner/in einreichen.
 
....ein flankierendes nettes Schreiben aus Deutschland.....

Wenn es die Botschaft stört, werden sie es mir schon mitteilen.

Tja, @Salsero: dann nochmal ein tipp aus der praxis:

das werden die natuerlich nicht machen. Die werden dir natuerlich nicht schreiben, dass sie diese Doppelspurigkeit (deine Freundin als Antragstellerin und du als "Flankierender") stoert.

Die werden naemlich was ganz anders machen:

die werden sich haendereibend ueber euere doppelspurigen Briefe hermachen und nach Widerspruechen suchen. Und die werden sie finden. Denn alles was nicht aus einem Guss ist (sondern doppelspurig), birgt geradezu zwanglaeufig das Risiko, dass es Widersprueche beinhaltet.

Aber mach halt. Schade fuer dich, dass du dich von mir angegriffen fuehltest.
 
@Willi: Deine Aussage, dass es negativ ausgelegt wird, dass beide, Antragsteller und Einladender, an die Botschaft schreiben ist falsch.

..siehe dazu, was ich eben an Salsero geschrieben habe. Richtig, @Zita: die freuen sich ueber jede Doppelspurigkeit. Wenn die dazu auffordern duerften, dass "flankierend" geschrieben wird, dann wuerden die das tun. Denn nichts Besseres kann ihnen ja passieren..
 
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