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Keine Reaktion seitens Botschaft auf Remonstration

maria80

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20 Okt. 2015
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München
Hallo hat jemand Erfahrung was zu tun ist bzw.was man tun kann, wenn die Botschaft nicht auf die fristgerecht eingereichte Remonstration reagiert innerhalb von 3 Monaten?

Remonstration wurde direkt bei der Botschaft abgegeben.

PS. Die Vollmacht war auf deutsch, hätte diese auch auf Spanisch sein müssen?
 
fristgerecht eingereichte Remonstration
Die Frist sind vier Wochen. So steht es im Ablehnungsbescheid. Die Antwortzeit auf eingereichte Remonstrationen scheint spekulativ, da es weder eine Eingangsbestätigung gibt noch irgend eine Reaktion, die rechtsverbindlich verwertbar wäre. Willkommen in der "Bananen"republik Deutschland!
Meine Remonstration wurde per Mail übermittelt, die Botschaft lässt dies lt. Aussage auf ihrer Webseite zu. Ich habe arge Zweifel, ob sich darauf irgend etwas ergibt.

Maier
 
Ja, die Frist der Einreichung der Remonstration haben wir eingehalten. Wie ich verstanden habe, muss die Botschaft aber innerhalb von 3 Monaten reagieren. Wir haben keine Mail/Anruf erhalten. Jetzt frag ich mich was man tun kann...nochmal eine Beschwerde schreiben dafür das sie nicht tätig würden oder direkt klagen wegen Untätigkeit?
Hat da jemand evtl. Erfahrungen?
 
Willkommen im Forum. An Deiner Stelle würde ich mich nach 3 Monaten, an das Außenministerium wenden. Die sind Zuständig für die Deutsche Botschaft auf Cuba.
 
Paso por paso mit der Eskalation, wäre mein Rat. Schreib‘ doch erst mal eine freundliche, aber inhaltlich klare Anfrage per Mail an die Botschaft.

Damit haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht, unsere Mails wurden stets freundlich, kompetent und sehr schnell beantwortet von der Botschaft. Allerdings könnte es ja auch sein, dass gegenüber den letzten Jahren jetzt deutlich mehr „Touristen“-Visumanträge mit sehr zweifelhafter Rückkehrwahrscheinlichkeit dort bearbeitet werden müssen.

Wenn in der Remonstration also keine wesentlichen neuen Fakten zur Ermessenseinschätzung über die Rückkehrwahrscheinlichkeit drinstehen, wandert eine solche Remonstration sicher auf dem Aktenstapel der nachrangig zu bearbeitenden Vorgänge. Vorrangig dürften wohl diejenigen Remonstrationen bearbeitet werden, deren Erfolgsaussichten höher sind.

Und nein, meines Wissens reicht natürlich eine deutschsprachige Vollmacht.
 
gute Erfahrungen gemacht
so wie ich das einschätze, hast Du nur gute Erfahrungen gemacht, mit Beantragungen von Dingen, auf die Du einen Rechtsanspruch hattest.
Da ist es nicht schwer, ruhig zu bleiben.
Anders sieht es aus, wenn man in der Ermessenspielraum der Behörde gelangt.
Da ist es fast wie auf hoher See und wie vor Gericht!

Maier
 
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