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Ich hatte ja schon geschrieben, dass ein Kubaner, der legal eingereist ist aufgrund einer Einladung, in Deutschland zum Sozialamt gehen und dort finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt anfordern kann. Das Sozialamt ist dann gesetzlich zur finanziellen Unterstuetzung verpflichtet - kann sich aber das Geld von dem zurueckholen, der die Verpflichtungserklaerung unterschrieben hat.
Hast du eine Quelle? Oder meinst du für den Fall, dass der Kubaner einfach nicht rechtzeitig ausreist, bzw. Asyl beantragt. Dann ja.
 
Zuletzt bearbeitet:
Quelle? Sozialhilfe für Urlauber?

Quelle koennte vielleicht § 73 SGB XII sein. Cubana, ich kenne mich aber im Gestruepp des Sozialhilferechts null aus. Ich weiss nur, dass in Deutschland keiner verhungern darf.

(Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)§ 73 Hilfe in sonstigen Lebenslagen)

"Urlauber" ist er ja nicht; er ist, wenn er im Stich gelassen wird, eine sogenannte "hilfebedürftige Person"

Aber mal Gegenfrage, Cubana: was wuerdest du denn mit solch einer hilfebedürftigen Person machen? Verhungern lassen? Ausweisen? Nach welcher Rechtsvorschrift? Bedenke, er wurde doch gerade erst hereingelassen - mit einem Visum der deutschen Botschaft in Havanna. Das klebt in seinem Pass!

Nein, nein, sei mal ganz unbesorgt. Um den kuemmert sich der deutsche Staat, wenn der Einlader ihn im Stich laesst.

Aber vielleicht sollte ich es noch einmal erwaehnen: Das Geld holt sich das Sozialamt zurueck!. Vom Einlader! GGf. noch Jahre spaeter...
 
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