Wenn ein deutscher Staatsbürger (einen Kubaner /eine Kubanerin)
in Kuba Heiraten möchte benötigt er folgende Dokumente:
Alle vorbeglaubigten Dokumente müssen vom kubanischen Konsulat in Deutschland "end-"beglaubigt/legalisiert werden. Pro Legalisierung werden Kosten von Euro 100,-- fällig. Sollte die Legalisierung auf dem Postweg erfolgen, kommen Euro 25,-- als einmalige Bearbeitungsgebühr hinzu. Die Bezahlung muss per Verrechnungsscheck oder in Bar erfolgen. Achtung: Überweisungen sind - ohne Ausnahme - nicht möglich!
Außer dem Scheidungsurteil, welches eine beglaubigte Kopie sein darf, müssen alle Dokumente im Original vorliegen und dürfen zum Termin der Eheschließung in Kuba nicht älter als 6 Monate sein.
Sollte es sich bei der Geburts,- Heirats,- Sterbeurkunde oder der Aufenthaltsbescheinigung um internationale Dokumente handeln, müssen diese nicht übersetzt sondern nur vorbeglaubigt sein.
Aktuell kostet die Eheschließung dort 625 CUC. Diese sind vor Ort und in Bar zu bezahlen. Genannte Dokumente sind jene die man als deutscher Staatsangehöriger besorgen muss. Der Kubanische Partner hat ebenfalls Dokumente beizubringen. Welche das sind - kann bei der nächsten Consultoría Jurídica Internacional (in Kuba) nachgefragt werden.
Bei Rückfragen können Sie sich dierekt per E-mail an die kubanische Botschaft in Deutschland wenden: kons-od-bonn@botschaft-kuba.de
¹(vom zuständigen Einwohnermelde- Landratsamt)
² In der Regel beim Landgericht
Als Anhang (Anhang anzeigen Heirat in Cuba.doc) ist die Auskunft zur Eheschließung der kubanischen Botschaft in Deutschland zu finden.
in Kuba Heiraten möchte benötigt er folgende Dokumente:
- Internationale Geburtsurkunde (vorbeglaubigt/legalisiert)¹
- Melde-/ Aufenthaltsbescheinigung (mit Eintragung über den Familienstand; ledig, geschieden) ebenfalls vorbeglaubigt/legalisiert und von einem beeidigten Übersetzer ins spanische Übersetzen lassen. Die Übersetzung muss ebenfalls vom der zuständigen Regierungsbehörde² beglaubigt sein.
- Gültiger Reisepass
- Vom Amtsgericht ausgestelltes Scheidungsurteil (vom Landgericht vorbeglaubigt) vom beeidigten Übersetzer ins spanische Übersetzen lassen. Und diese Übersetzung vom Landgericht vorbeglaubigen lassen. Achtung: Eine Internationale Heiratsurkunde mit dem Vermerk: "geschieden" ist nicht ausreichend.
- Ehe- und Sterbeurkunde - vorbeglaubigt². Achtung: Sollte es sich nicht um Internationale Dokumente handeln müssen diese vorbeglaubigten Dokumente vom beeidigten Übersetzer ins spanische Übersetzt werden. Diese Übersetzung muss dann vom Landgericht vorbeglaubigt/legalisiert werden.
Alle vorbeglaubigten Dokumente müssen vom kubanischen Konsulat in Deutschland "end-"beglaubigt/legalisiert werden. Pro Legalisierung werden Kosten von Euro 100,-- fällig. Sollte die Legalisierung auf dem Postweg erfolgen, kommen Euro 25,-- als einmalige Bearbeitungsgebühr hinzu. Die Bezahlung muss per Verrechnungsscheck oder in Bar erfolgen. Achtung: Überweisungen sind - ohne Ausnahme - nicht möglich!
Außer dem Scheidungsurteil, welches eine beglaubigte Kopie sein darf, müssen alle Dokumente im Original vorliegen und dürfen zum Termin der Eheschließung in Kuba nicht älter als 6 Monate sein.
Sollte es sich bei der Geburts,- Heirats,- Sterbeurkunde oder der Aufenthaltsbescheinigung um internationale Dokumente handeln, müssen diese nicht übersetzt sondern nur vorbeglaubigt sein.
Aktuell kostet die Eheschließung dort 625 CUC. Diese sind vor Ort und in Bar zu bezahlen. Genannte Dokumente sind jene die man als deutscher Staatsangehöriger besorgen muss. Der Kubanische Partner hat ebenfalls Dokumente beizubringen. Welche das sind - kann bei der nächsten Consultoría Jurídica Internacional (in Kuba) nachgefragt werden.
Bei Rückfragen können Sie sich dierekt per E-mail an die kubanische Botschaft in Deutschland wenden: kons-od-bonn@botschaft-kuba.de
¹(vom zuständigen Einwohnermelde- Landratsamt)
² In der Regel beim Landgericht
Als Anhang (Anhang anzeigen Heirat in Cuba.doc) ist die Auskunft zur Eheschließung der kubanischen Botschaft in Deutschland zu finden.