Also die beiden Grenzen, die jan beschrieb, gelten für den touristischen Gebrauch.
Wenn man, wie beschrieben, ein Haus kaufen will, kann man das ganz normal auch auf beiden Seiten (DACH, CU) deklarieren. Dann sollte man halt auch einen Nachweis bei der Rückreisen haben, ob man es
nicht ausgegeben, daher wieder zurücknimmt - aufpassen, dass man nicht alles schon in CUP gewechselt hat
oder den Kaufvertrag/ Preis, Kosten für die 'Legalisierung' Grundbuch (da wird es ein bisschen kompliziert, aber nicht unmäglich, da ja die EigentümerIn wohl nicht im Vertrag steht....)
um auf nummer Sicher zu gehen - besonders bei 'wirklich' höheren Beträgen - auch ein Nachweis in DACH, ob versteuert etc.
Also alles nicht einfach, aber auch nicht unmöglich, schliesslich haben etliche hier auch schon eine Hochzeit hinter sich.
lG aus Wien, Caney