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Auswandern nach Cuba 2018

Vwestphal67

Nutzer
Registriert
30 Jan. 2017
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5
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4
Ort
Jülich
Hallo zusammen,

ich habe mal 2 Grundsätzliche fragen zur Einreise bzw. Übersiedlung nach Cuba.
Wir haben vor, dass heisst meine cubanische Frau und unsere beiden Kinder (3Jahre/5Monate), nach Cuba einzuwandern mit einem AP1 Visa
Leider bekomme ich keine anständigen "offiziellen" Aussagen über:
1) Was darf ich nach Cuba bei einer Übersiedlung mitbringen/Einführen. Der Begriff "Hausstand" ist recht wage. Da ich z.Z. noch einen Metallverarbeitenden Betreib hier in Deutschland habe, würde ich natürlich gerne ein paar Maschinen mitnehmen (Bohrmaschine, Betonmischer, Winkelschleifer, CNC-Fräse, etc.
2) Wie sieht es bei einer "Residencia Permanente" mit dem zu versteuernden Einkommen aus "Deutschland aus (BU-Rente, Pachterträge, Mieterträge etc. die aber in Deutschland schon versteuert wurden. Ich weiss, bei Einkommen die in Cuba erzielt werden gehen mal locker 50% Einkommenssteuer weg.

Ich wollte mich vorab hier mal im Forum schläuen bevor ich den Zoll und das Finanzministerium unnötig nerve. :)

Vielen Dank und ich hoffe es weiss jemand etwas.

Gruss Volker
 
Hi Vwestphal67 und herzlich Willkommen!
Ich kann Dir leider auch nur vom Hörensagen mitteilen, dass man einen Container voll Güter mitnehmen kann.
Du darfst nicht zuviel erwarten, aber schreib doch mal eine kurze Mail an einen (oder beide) der Folgenden Casa Betreiber:
Casa Particular Trinidad | Ferienwohnung in Casilda
Casa Jörg y Olelleisy Hostal Las Palmas Trinidad | Kuba erleben wie es wirklich ist.

Beide Casa-Wirte sind von Deutschland aus nach Kuba ausgewandert.
Frank (der obere) vor kurzem ca. 3 Jahren.
Jörg, vor einer gefühlten Ewigkeit
 
Zuletzt bearbeitet:
Wow, dass ist ja mal eine schnelle Antwort. Ich danke Dir Dominik und ich denke diese Information wird mich schon ein ganzes Stück weiterbringen.

Vielen Dank nochmal

Gruss Volker
 
Willkommen Volker,

der Container von el-cheffe erwähnt gilt für KubanerInnen welche nach Cuba zurückkehren. Damit ist aber eben eigentlich 'Hausstand' gemeint. Ob man da argumentieren kann, dass man gerne eine Betonmischmaschine im Wohnzimmer hat könnte sogar für kubanischen Einfallsreichtum eine Herausforderung sein.

Für eine Geschäftstätigkeit notwendiges Gerät ist sowieso einmal von der dann erlaubten Geschäftstätigkeit abhängig, da gibt es taxative Listen was erlaubt ist - zB Uhrmacher, Friseur etc. Alles andere ist immer noch staatlich, auch die Größe des Betriebes ist beschränkt wobei sich in allen diesen Bereichen in letzter Zeit auch einiges geändert hat und wohl auch wird.
 
Hallo Elmex und hallo Caney,

danke für eure Antworten. Das "Libro Normas version 2016" kannte ich schon. Dort wird das aber auch recht schwammig beschrieben. weil meine Frage doch ziemlich speziell ist. Es geht halt um "Hausstand".
Das mit den Maschinen die ich einführen möchte ist nicht für "Kommerzielle Zwecke gedacht. Also ich möchte damit kein Geschäft oder ähnliches eröffnen. Aber wie jeder weiss sind brauchbare Maschinen Mangelware auf Cuba. Und da ich die in meinem Betrieb herumliegen habe lag der Gedanke nahe diese natürlich mitzunehmen. Da ich Privat als Hobby ziemlich viel konstruiere und baue sind solche Gerätschaften natürlich Gold wert. Ich habe einiges schon "im Koffer" Zollfrei mit nach Cuba nehmen kennen, oftmals natürlich mit einem "Goody" in der Hand. Aber bei einem Container könnte das natürlich schwer werden und das ist auch nicht mein Ziel. Ich denke das ich mich diese Woche mal persönlich mit dem Zoll auf Cuba in Verbindung setzen werde, vielleicht kommt dabei etwas herum.
Elmex: Muss denn auf Cuba kein Einkommen nachgewiesen werden? Ich weiss man muss für die Residencia Permanente ja ein Guthaben von, glaube ich, 5000CUC auf einem cubanischem Konto nachweisen. Das wäre je erstmal nicht so schlimm. Nur wäre ich natürlich "angeschissen" wenn ich inj Deutschland mein Einkommen versteuere und das gleiche dann nochmal auf Cuba. Wobei ich natürlich gerne bereit wäre meine Abgaben zu zahlen. Ich möchte ja nicht als Sozialschmarotzer die Gastfreundschaft ausnutzen. Aber wie ich gelesen habe werden teilweise Einkommen von Cubaner mit 50% versteuert.....das ist schon happig.
 
Hallo Volker,
ok, das mit dem kommerziellen Zweck war dann ein Missverständnis. Als Hausstand würde ich zB einen Winkelschleifer durchaus ansehen, auch das andere Werkzeug. Ein bisschen ins Auge fallend ist schon die Mischmaschine - check das lieber. Oder falls du sie hier nicht mehr brauchst ist es auch fast 'egal' wenn sie nicht durchgeht, halt eine Frage des Containerplatzes/-gewichtes.

Bei den Einkünften: Das ist sicher ein eigenes Thema und das ist am besten vor Ort zu checken, Doppelbesteuerungsabkommen wird es da wohl keines geben :( - aber vielleicht hast du eine Chance aus der deutschen rauszukommen, da dein Lebensmittelpunkt ja nicht mehr dort ist und das Einkommen wohl nicht für eine Tätigkeit in DE ist.
 
Tja ich hab schon gemerkt das meine beiden Fragen schon ziemlich speziell sind. Mit meine Maschinen wäre halt nur ärgerlich die in Deutschland zu lassen bzw. zu verkaufen oder zu verschrotten.

Und mit der Besteuerung ist das auch so eine Sache. Also es gibt Momentan kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Cuba. Das heisst, ich könnte mich in Cuba besteuern lassen da dieses ja mein Lebensmittelpunkt für mehr als 183 Tage im Jahr ist. Das heisst aber auch das nach der cubanischen Steuerprogression man mit 50% voll versteuert wird....!!! Dadurch entfallen Dir auch die Vergünstigungen in Deutschland wie z.B Kindergeld, Kinderfreibetrag, Ehegattensplitting etc. wodurch meine Steuerlast in den letzten Jahren durch meinen guten Steuerberater legal auf unter 25% gesenkt werden konnte....Also alles nicht so einfach....
 
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