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Transitvisum für Spanien fehlt

Hallo in die Runde, auch meine Freundin wurde am Flughafen in HAV abgewiesen weil das Transitvisum fehlte. Beim zweiten nachgebuchten Flug hat es dann geklappt. Das Transitvisum hat Sie sehr komplikationslos bei der Spanischen Botschaft in Havanna bekommen. Es lief alles per mail. Der erste Flug ging natürlich verloren. Für Ihren Rückflug (BER--> MAD --> HAV) sind wir seit Tagen bemüht eine Auskunft zu bekommen, ob solch ein Transitvisum wieder benötigt wird oder ob ihr Heimflug so ist wie früher also ohne Transitvisum. Bei Iberia ist kein durchkommen an der Hotline. Auch alle gängigen Botschaften antworten nicht. Auch nicht die Spanische Botschaft in Havanna. Es ist zum verzweifeln. Hat jemand da ggf. Erfahrungen ? Eine kurze Info würde uns sehr helfen.....
 
Hallo
Ich habe diesen Thread mal vor ein paar Monaten angestoßen und sehe mit Verwunderung das sich immer noch nichts bei einem Schengenvisum geändert hat.
Meine Partnerin wird wieder im Oktober zu mir kommen soweit Ihr Anliegen bei der Botschaft wohlwollend bearbeitet wird.
Ich kenne Deine Antwort nicht die Du von der spanischen Botschaft erhalten hast.
Ich habe nichts weiter unternommen für den Rückflug nach Havanna.
Um ein Transitvisum zu bekommen mußte ich einen Flugplan schicken.
Dieser wurde genehmigt.
Also war für mich klar das er auch für die Rückreise gilt.
Die Anwort der spanischen Botschaft war folgende:

In Bezug auf den gestellten Antrag wird mitgeteilt, dass nach Prüfung des Falles von (Name der Reisenden) seine Einreise nach SPANIEN zur Fortsetzung seiner Reise nach Deutschland BERECHTIGT wird, unbeschadet einer möglichen Anforderung durch die Beamten der Grenzposten aller die Dokumentation, die seine Reise rechtfertigt.
Dies bedeutet, dass sowohl der Flugplan als auch diese Genehmigung nur und ausschließlich in Bezug auf die in dieser E-Mail bereitgestellten Unterlagen (Abflug von Havanna am 9. März und Ankunft in Frankfurt am 10. März) als gültig gelten.
Erfolgt die Einreise in nationales Hoheitsgebiet daher nicht zu den in dieser E-Mail begründeten Terminen, muss für alle Zwecke eine erneute Genehmigung durchgeführt werden.
Gruß Chekoty
 
Hallo Spebel, es freut mich zu hören, dass deine Freundin einreisen kann. :) Es stärkt meine Hoffnung, dass es bei meinem Partner ebenfalls klappt.
Meine Verwandten aus Kuba reisten ohne Probleme nach Spanien (DE-ES-DE, Besuch von Bekannten in Madrid) ohne Transitvisum. Wie ich verstehe, ist ein Transitvisum für Spanien nur notwendig, wenn die Kubaner von Kuba aus nach Spanien einreisen. Befindet sie sich bereits in Europa mit einen gültigen Schengenvisum ist ein Transitvisum nicht mehr nötig.



23.01.2020
Staatsangehörige der in der Liste I und Liste II aufgeführten Drittstaaten müssen für die Durchreise durch die internationalen Transitzonen eines oder mehrerer spanischer Flughäfen im Besitz eines Visums für den Flughafentransit sein, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (keine Duldung) oder eines gültigen Langzeitvisums in einem Schengen Staat sind.

Ich hätte noch eine Frage bezüglich Ihrer Einreise. Laut der derzeitigen Einreisebestimmungen muss man eine Erklärung den deutschen Grenzbehörden vorweisen (Unterschriebene Erklärung zur Beziehung mit Nachweisen wie z.B. Flugticket, Fotos,Chatverlauf). Mich würde interessieren, ob diese persönlichen Nachweise wirklich gefordert werden oder die Erklärung ausgereicht hat?
 
@Chekoty Ja danke für Deine Antwort. Wenn ich das richtig verstehe ist deine Frau dann ohne Komplikationen ohne Transitvisum wieder Heimgeflogen. Ist das so ? Die Spanische Botschaft hatte ebenfalls die gleiche mail gesendet wie du beschrieben hast.
Es war der gleiche Wortlaut. Auch meine Frau soll wieder im November kommen. Das Visum hat Sie schon, da gabs letztes mal ein Jahresvisum.
Beantragt hatten wir zwei Jahre und wenigstens ein Jahr bekommen. Ihr Reisverlauf Jan2020, Dez2020 und jetzt Jun2021. Im Dez2020 kam Sie ebenfalls über Madrid mit Air Europa ohne Transitvisum ,da gab es keine Probleme. Nochmals danke für deine Antwort. die

@Nika . Kubaner benötigen ein Transitvisum wenn Sie z.B nur in Madrid umsteigen. Das hatt meine Frau nicht beim ersten Flug. Wegen 90 min. Umsteigefrist hätte Sie ein Transitvisum benötigt. Da waren die ersten 1100,00 € schon mal in der Tonne. Der Zweite Flug ebenfalls mit Iberia gleiche Strecke dann aber mit 17 Stunden Transit in Madrid. Sie hat ein einjährigen Schengen C Visum mit dem Vermerk Besuch des Partners. Reine Touristenvisa gab es lange Zeit nicht. Somit mussten wir eine „lanfristig angelegte Beziehung“ dokumentieren und bei der Botschaft vorlegen. Ein privater Brief macht sich auch immer noch hilfreich dazu.
Es wurde darauf hingewiesen, dass diese Dokumentation bestehend aus Serie von Bildern (ca.20stk auf 4 DIN A4 Seiten), Eintrittkarten von Events aus vergangenen Besuchen oder Flugtickets und ganz wichtig die Erklärung zur Beziehung, bei der Einreise mitzuführen sind auf verlangen der Bundesgrenzpolizei vorzuzeigen sind. Meine Frau ist in MAD eingereist und hat somit dort den Schengenraum betreten. Die Spanier hat die Dokumentation nicht interessiert. Das kann aber anders aussehen wenn direkt in Deutschland eingereist wird. Ich würde es immer mitnehmen lassen.
 
Kubaner benötigen ein Transitvisum wenn Sie z.B nur in Madrid umsteigen.
Zur Sicherheit und Klarheit. Kubanische Staatsangehörige mit Aufenthaltstitel und Wohnort in Deutschland benötigen k e i n Transitvisum. So mein Verständnis von der Rechtslage.
 
Ich denke alle Personen die die Cubanische Staatsangehörigkeit haben brauchen dieses Visum.
 
Ich denke alle Personen die die Cubanische Staatsangehörigkeit haben brauchen dieses Visum.
Nein. Erkenntnisstand August 2021. Alle kubanischen Staatsangehörige o h n e ständigen Aufenthaltstitel und Wohnsitz in Deutschland benötigen eine Visum für Deutschland und zusätzlich grundsätzlich ein Transitvisum, wenn Sie nach Deutschland mit Zwischenstopp über ein Land des Schengengebietes einreisen. Das Land des Zwischenstopps in Europa kann selbstständig entscheiden, ob ein Transitvisum benötigt wird. Also Nachfrage / Recherche erforderlich.
Alle kubanischen Staatsangehörige m i t ständigem Aufenthaltstitel oder Wohnsitz in Europa benötigen nach meiner Meinung in keinem Land Europas ein Transitvisum. Sollte jeder, den es betrifft, im jeweiligen Land Europas prüfen. Für Deutschland bin ich in diesem Punkt bis heute zu 100 % sicher.
 
Gibt es denn Unterschiede zwecks diesen Transiterlaubnissen bei ständigen, also unbefristeten und befristeten Aufenthaltstgenehmigungen?
 
Meines Wissens nein, ob befristet oder unbefristet spielt keine Rolle. Mit „ständigem“ Aufenthaltstitel hat Harryluzcab vermutlich gemeint, dass ein Aufenthaltstitel (befristet oder unbefristet) mit ständigem Wohnsitz und gemeldeter Adresse vorhanden sein muss.
 
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