girasol alemana
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Ein Ehevertrag kann "Trennungsunterhalt" nicht ausschließen, das ist juristisch festgelegt, ob du nach erfolgter Scheidung Unterhalt zahlen musst kann man größtenteils bei kurzer Ehe ausschließen, Rentenausgleichzahlungen jedoch generell auch nicht. Also zumindest während des ersten Trennungsjahres ist man generell unterhaltspflichtig, falls der Ex nichts verdient.
Dabei hatte ich Glück, mein ex will bislang kein Geld von mir und hat erst jetzt zur Scheidung einen Anwalt eingeschalten. Diese macht allerdings im Moment viel Ärger (Gerichtsort verlegen etc.) Da mein ex Armenrecht bekommt kostet ihn das nichts aber ich muss für jede Gegenreaktion meiner Anwältin einiges zahlen. Ist für mich machbar aber bewirkt doch, dass ich dieses Jahr keine Urlaubsreise machen kann.
Dabei hatte ich Glück, mein ex will bislang kein Geld von mir und hat erst jetzt zur Scheidung einen Anwalt eingeschalten. Diese macht allerdings im Moment viel Ärger (Gerichtsort verlegen etc.) Da mein ex Armenrecht bekommt kostet ihn das nichts aber ich muss für jede Gegenreaktion meiner Anwältin einiges zahlen. Ist für mich machbar aber bewirkt doch, dass ich dieses Jahr keine Urlaubsreise machen kann.