Auch mit nationalem Visum?
Verstehe die Frage nicht. Was meinst Du mit nationalen Visum? Meine Antwort bezog sich auf die Ausgangsfrage des Themen Erstellers, ob die Freundin denn, wenn sie sich in einem anderem EU Land befindet, legal nach Deutschland kommen kann. Setzen wir also voraus sie befindet sich "legal" in einem EU Mitgliedsstaat (und hier respektive einem Schengen-Mitglied), dann gilt für sie die gleiche Reisefreizügigkeit, wie für einen EU - Bürger.
Der rechtmäßige Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen auch das Recht zur Einreise und zum Aufenthalt in den anderen EU-Mitgliedstaaten.
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"Sofern Sie als Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger einen Aufenthaltstitel eines Schengenstaates besitzen, dürfen Sie sich bis zu 90 Tage in einem anderen EU-Staat aufhalten, wenn Sie dort keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Entsprechendes gilt, wenn Sie für einen Kurzaufenthalt in der Europäischen Union von der Visumpflicht befreit sind. Der Gesamtaufenthalt in der EU darf dabei 90 Tage nicht überschreiten."
"EU-Visavorschriften und Schengen-Raum
In der EU gelten gemeinsame Visavorschriften für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen sowie für die Durchreise durch internationale Transitzonen von Flughäfen im Schengen-Raum. Diese Vorschriften gelten in 27 europäischen Ländern: 23 EU-Ländern: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn sowie 4 Nicht-EU-Ländern: Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Diese Länder bilden gemeinsam den Schengen-Raum en .
Warnhinweis
Die EU-Visavorschriften gelten nicht für Irland und nicht in vollem Umfang für Bulgarien, Zypern und Rumänien. Diese Länder erteilen Visa nach ihren eigenen Vorschriften. Wenden Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Landes, um zu erfahren, welche Bedingungen für die Einreise gelten und wie Sie ein Visum beantragen können.
Mit einem gültigen Visum oder einem gültigen Aufenthaltstitel eines der oben genannten Schengen-Länder können Sie auch in Bulgarien, Zypern und Rumänien einreisen. Umgekehrt gelten von Bulgarien, Zypern oder Rumänien ausgestellte Visa oder Aufenthaltstitel jedoch nicht auf Reisen in Länder des Schengen-Raums. Für Familienangehörige von EU-Bürgern mit Aufenthaltskarte gelten besondere Regeln"