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Kubanische Freundin nach Deutschland einladen beziehungsweise mit ihr in Deutschland leben

Auch mit nationalem Visum?
Verstehe die Frage nicht. Was meinst Du mit nationalen Visum? Meine Antwort bezog sich auf die Ausgangsfrage des Themen Erstellers, ob die Freundin denn, wenn sie sich in einem anderem EU Land befindet, legal nach Deutschland kommen kann. Setzen wir also voraus sie befindet sich "legal" in einem EU Mitgliedsstaat (und hier respektive einem Schengen-Mitglied), dann gilt für sie die gleiche Reisefreizügigkeit, wie für einen EU - Bürger.


"Sofern Sie als Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger einen Aufenthaltstitel eines Schengenstaates besitzen, dürfen Sie sich bis zu 90 Tage in einem anderen EU-Staat aufhalten, wenn Sie dort keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Entsprechendes gilt, wenn Sie für einen Kurzaufenthalt in der Europäischen Union von der Visumpflicht befreit sind. Der Gesamtaufenthalt in der EU darf dabei 90 Tage nicht überschreiten."

"EU-Visavorschriften und Schengen-Raum
In der EU gelten gemeinsame Visavorschriften für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen sowie für die Durchreise durch internationale Transitzonen von Flughäfen im Schengen-Raum. Diese Vorschriften gelten in 27 europäischen Ländern: 23 EU-Ländern: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn sowie 4 Nicht-EU-Ländern: Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Diese Länder bilden gemeinsam den Schengen-Raum en .

Warnhinweis
Die EU-Visavorschriften gelten nicht für Irland und nicht in vollem Umfang für Bulgarien, Zypern und Rumänien. Diese Länder erteilen Visa nach ihren eigenen Vorschriften. Wenden Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Landes, um zu erfahren, welche Bedingungen für die Einreise gelten und wie Sie ein Visum beantragen können.

Mit einem gültigen Visum oder einem gültigen Aufenthaltstitel eines der oben genannten Schengen-Länder können Sie auch in Bulgarien, Zypern und Rumänien einreisen. Umgekehrt gelten von Bulgarien, Zypern oder Rumänien ausgestellte Visa oder Aufenthaltstitel jedoch nicht auf Reisen in Länder des Schengen-Raums. Für Familienangehörige von EU-Bürgern mit Aufenthaltskarte gelten besondere Regeln"
 
Wenn Sie sich legal in einem EU Land aufhält, kann Sie jederzeit, jedes EU Land bereisen. Deswegen nennt es sich ja auch "Schengen-Besuchervisum".

Der folgende Absatz auf der Seite der Botschaft ist zum Beispiel etwas, dass mich dann wieder verunsichert. Warum muss die Sache so unglaublich kompliziert sein?

Bitte beachten Sie: Ein Aufenthaltstitel berechtigt nicht automatisch zur Einreise in einen anderen Schengen-Staat. Möglicherweise müssen Sie an der Grenze oder bei anderen Kontrollen bestimmte Angaben zu Ihrem geplanten Aufenthalt und Ihrer Person machen. In einigen Fällen können solche Überprüfungen dazu führen, dass Ihnen die Einreise verwehrt wird z.B. wenn ein Einreiseverbot in den betreffenden Schengen-Staat besteht.
Siehe hierzu Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex).
 
Verstehe die Frage nicht.

Auch Oberlehrer stoßen zuweilen an ihre Grenzen und Copy & Paste war scheinbar nicht hilfreich?! Weil du es ggf. selbst gar nicht gelesen hast.

Schengen-Visum = Besuchsvisum - 90 Tage innerhalb von 180 Tagen - d.h. 2x im Jahr 90 Tage Aufenthalt im Schengen Raum ausschließlich zur Besuchszwecken!

nationales Visum = kein Besuchs Visum sondern quasi begrenzter Aufenthaltsstatus - ein Jahr, zwei Jahre oder drei, je nach dem und nach Einschätzung der lokalen AB. Mögliche Arbeitsaufnahme, Gesundheitsversorgung, Studium (Sprache, Uni, Dozenten etc.), Fachkräftezuwanderung usw. eben alles was über 90 Tage hinaus geht! - Nachteil -> einmal erteilt, muss man es auch ausfüllen, d.h. sich mindesten so und so lange hier aufhalten.

Auch mit dem nationalen Visum lässt sich der Schengenraum bereisen, zudem auch andere Staaten, die ein nationales Visum mit mindestens 6 monatiger Gültigkeit voraussetzen. D.h. mit dem nationalen Visum kann man überall hin. Ein riesen Vorteil gegenüber dem reinen Besuchsvisum.

Nur am Rande bemerkt - Unter deinem Nic steht "Kubakenner" und so gibst du dich auch, reibst dich aber bis aufs Blut mit denen, die diesen Titel vermutlich eher verdient haben. Cubakenner akzeptiere ich nur die, die von sich selber behaupten, dass ihre Hörner die sie tragen, durch keinen Türrahmen passen. Alle anderen kann ich nicht ernst nehmen!

Maier
 
Och, fühlt der Kleine sich an den Hörnchen gepackt? Da hast Du natürlich Recht. So viele Hörner, welche Du in Deinen Geschichten schon aufgesetzt bekommen hast, da kann ich, mangels Erfahrung nur passen.

Das mit dem Oberlehrer oder auch Kubakenner musst Du nicht persönlich nehmen.
Es gibt halt Menschen die informieren sich erst und andere , die plustern sich gerne nur auf.
D.h. mit dem Schengenvisum kann man überall hin. Ein riesen Vorteil gegenüber dem reinen Besuchsvisum.
Nationales Visum und Schengen-Besuchervisum unterscheiden sich durch die Aufenthaltsdauer und den Reisezweck. Mit der Reisefreizügigkeit innerhalb des Schengenraums, macht das keinen Unterschied.
 
Och, fühlt der Kleine sich an den Hörnchen gepackt? Da hast Du natürlich Recht. So viele Hörner, welche Du in Deinen Geschichten schon aufgesetzt bekommen hast, da kann ich, mangels Erfahrung nur passen.

Das mit dem Oberlehrer oder auch Kubakenner musst Du nicht persönlich nehmen.
Es gibt halt Menschen die informieren sich erst und andere , die plustern sich gerne nur auf.
Nationales Visum und Schengen-Besuchervisum unterscheiden sich durch die Aufenthaltsdauer und den Reisezweck. Mit der Reisefreizügigkeit innerhalb des Schengenraums, macht das keinen Unterschied.
Ich würde mir wünschen, dass die Antworten etwas mehr zielorientiert stattfinden… Vielleicht sollte der ein oder andere sein vorpubertäres ans-Knie-pissen gegenüber anderen im Privat Chat fortführen
 
Ich würde mir wünschen, dass die Antworten etwas mehr zielorientiert stattfinden…

Da kann ich Dir gerne mit meiner aktuellen Erfahrung weiterhelfen. Meine Freundin ist gerade zum zweiten mal mit einen Schengen-Beuchervisum hier in D.
Bei Dir stellt sich mir aber schon im ersten Satzt die Frage, welches ist denn Dein Ziel? Möchtest Du Deine Freundin zu Besuch einladen oder hier in Deutschland mit ihr leben? Oder ist das für Dich das gleiche?
Im übrigen, entgegen der hier häufig aufgestellten Behauptung, das die Ablehnungsbescheide willkürlich erfolgen, bin ich der Meinung, dass die Mitarbeiter zwar einen Ermessensspielraum haben, aber sicher nicht nach Lust und Laune entscheiden. Das können Sie schon alleine aus den Grund nicht, weil der Entscheid auch gegenüber einem Remonstrationsverfahren Bestand haben muss.

Nehmen wir zum Beispiel Deine Info mit dem Arbeitsplatz Deiner Freundin. Du führst als gesicherten Rückkehrgrund an, dass deine Freundin in Kuba in einem festen Arbeitsverhältnis steht. Dann hast Du bei dem Antrag auch eine Kopie des Arbeitsvertrages vorgelegt? Du hast den Nachweis erbracht, das der AG Deiner Freundin, Sie für den Zeitraum Ihre Besuches in Deutschland beulaubt? Und wie sieht der zeitliche Rahmen aus?

Ich beabsichtige, beim nächsten mal die minderjährige Tochter meiner Freundin mit nach Deutschland eizuladen. Da ist ja schon klar, das ein Besuch nur in jener Zeit stattfinden kann, an dem das Kind in Kuba nicht zur Schule gehen muss. Und wenn die Schulferien in Kuba nur sechs Wochen dauern, kann sich die Einladung nicht über die vollen 90 Tage erstrecken.

Die Mitarbeiter in der Botschaft bekommen regelmäßig hunderte solcher Geschichten zu hören. Es kommt also darauf an, überzeugend darzustellen, dass der Besuch in Deutschland eben nicht nur den Zweck hat, innerhalb der EU abzutauchen. Und Dir glauben die Mitarbeiter aufs Wort. Deshalb brauchst Du bei dem Interview auch ja nicht dabei zu sein.
 
Danke für die Antwort und das Teilen Deiner Erfahrungen.
Im günstigsten Fall könnte meine Freundin für 2-3 Monate nach Deutschland kommen, um zu sehen, ob es ihr hier auch gefällt.
Danach würde ich auch in Erwägung ziehen, meine Freundin zu heiraten. Was sie sich ebenfalls wünscht.

Wir hatten den von mir genannten Arbeitsvertrag vorgelegt, zusätzlich den unterschriebenen Urlaubsantrag meiner Freundin. Leider ohne Erfolg…

Ich werde beim nächsten Versuch für das Schengenvisum neben den geforderten Unterlagen Kopien unserer Konversationen beifügen aus den letzten 15 Monaten, dazu einige Kontoauszüge mit dem Vorschlag, ein Deposit zu hinterlegen, dass bei ihrer Rückkehr an mich zurück gezahlt wird….

Aktuell prüfen wir, ob das neue Visum zur Suche nach Arbeit für Portugal eine Lösung wäre. Es würde ihre und letztendlich auch meine Situation drastisch verbessern, wenn meine Freundin in Portugal wäre, anstatt auf Kuba. Mit dem für Portugal ausgehändigten Visum könnte sie zumindest für einen Besuch nach Deutschland reisen, um auch meine Lebensumstände kennen lernen zu können.
für sie eine Arbeit in Deutschland zu finden, wäre denke ich leichter, wenn sie bereits in Portugal Fuß gefasst hat ….

Ohne dass sie Deutschland gesehen hat, zu heiraten, finde ich überstürzt…
 
Ums abzukuerzen: Ihr gefällt es hier. Besonders wenn Du dabei bist. So gesehen, kannst Du sie gleich heiraten.
 
Ums abzukuerzen: Ihr gefällt es hier. Besonders wenn Du dabei bist. So gesehen, kannst Du sie gleich heiraten.
Ich denke, dass Mario erstmal schauen will wie sie mit ein par Sachen hier klarkommt. Vielleicht zeigt sie ja dass sie wirklich deutsch lernen mag oder halt auch nicht.


Ich werde beim nächsten Versuch für das Schengenvisum neben den geforderten Unterlagen Kopien unserer Konversationen beifügen aus den letzten 15 Monaten,
Welche Konversationen sind da gemeint? Zwischen Dir un Deiner Freundin?

Aktuell prüfen wir, ob das neue Visum zur Suche nach Arbeit für Portugal eine Lösung wäre. Es würde ihre und letztendlich auch meine Situation drastisch verbessern, wenn meine Freundin in Portugal wäre, anstatt auf Kuba. Mit dem für Portugal ausgehändigten Visum könnte sie zumindest für einen Besuch nach Deutschland reisen, um auch meine Lebensumstände kennen lernen zu können.
für sie eine Arbeit in Deutschland zu finden, wäre denke ich leichter, wenn sie bereits in Portugal Fuß gefasst hat ….
Was für eine Option gibt es da?
Aber wenn das funktioniert und sie dann von Portugal aus auch zu Dir möchte wäre das zumindest auch eine Art von Bestätigung dass Ihr tatsächlich eine gemeinsame Basis für Eure Beziehung habt.

Ohne dass sie Deutschland gesehen hat, zu heiraten, finde ich überstürzt…
Da stimme ich Dir maximal zu!
 
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