Ich kann nichts zu den
Corona bedingten, aktuellen, zusätzlichen Reisebeschränkungen sagen, aber grundsätzlich sollte man nach einer Ablehnung remonstrieren. Durch eine Remonstration (Überdenkungsverfahren) werden die Angestellten gezwungen, sich noch einmal mit dem Antrag zu beschäftigen und bei erneuter Ablehnung detailliert zu begründen. Soweit ich weiß (?) werden Remonstrationen von einer anderen Abteilung bearbeitet, was m.E. die Chancen erhöht.
Remonstrationen machen aber nur Sinn, wenn dem Widerspruch neue Aspekte hinzugefügt werden, die die Rückkehrwilligkeit des Antragstellers zusätzlich belegen. Die Chancen stehen dann m. E. gar nicht so schlecht.
Sich ein Jahr kennen, ist leider kein überzeugendes Argument, netto bedeutet das bei zwei Besuchen etwa 6 - 8 Wochen gemeinsame Zeit. Auch ein Kind als alleiniger Beweis ist zu wenig. In Kuba werden Kinder ganz selbstverständlich von Abuelas, Tias, Primas etc. versorgt, bzw. erzogen, wenn die Mutter nicht will, oder kann.
„Soziale Eingebundenheit“ trifft wohl auf 99% der Kubaner zu. Besser wären eine feste Arbeitsstelle und Urlaubsbescheinigung des Arbeitgebers. Vielleicht gibt es noch einen pflegebedürftigen Verwandten, der auf die Hilfe der Antragstellerin angewiesen ist? Oder eine Einschreibung an der UNI?
Hausbesitz halte ich für ein gutes Argument, sollte allerdings durch entsprechende Papiere nachgewiesen werden. Und Wohnrecht ist nicht gleich Besitz.
Falls es mit der Remonstration nicht klappen sollte, gibt es noch die Möglichkeit, ein Visum zum Erlernen der deutschen Sprache zu beantragen (Sprachvisum). Das geht dann über die örtliche Ausländerbehörde in Deutschland, die deutsche Botschaft kann zwar auch dies Ablehnen, aber ich vermute mal, dass sie sich in der Regel der Entscheidung der Ausländerbehörde anschließen.
Keinesfalls würde ich eine relativ unbekannte Person, die zudem noch nie in Deutschland war, heiraten, nur um ihr eine Einreise zu ermöglichen.