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Besucher-Visum abgelehnt

An mangelnder Rückkehrwilligkeit zu zweifeln, erscheint mir unplausibel.
An der mangelnden Rückkehrwilligkeit würde ich auch nicht zweifeln, an der Rückkehrwilligkeit allerdings schon.

Viele haben in ähnlicher Situation Kuba den Rücken gekehrt und sind nicht zurück gekehrt. Ein Kind spielt eine Rolle, aber ich persönlich kenne zwei Fälle, in denen das Kind beim Vater bzw. der Großmutter gelassen wurde in der Hoffnung, es bald nachholen zu können.

Wie groß ist Euer Altersunterschied? Wie gut ist Dein Spanisch?
 
Du sprichst sicherlich nur von der CH; oder?
Zu 1) Das trifft für D nicht zu! (Hierzuforums kann ich nichts sagen; aber "Drüben" gibt's einige Fälle bei denen die Remonstration erfolgreich
war - einfach mal suchen!)

Zu 2) Hausbesitz; und oft nichtmal eigene Kinder wurden als Rückkehrgründe anerkannt! Ein Job garantiert noch viel weniger!
Ganz wichtig: WIE die eingeladene Person sich präsentiert ....die Entscheider der Botschaft kennen "Ihre cub. Pappenheimer*innen"!
Aber im Moment liegt das Ganze wohl eh' auf Eis; da überhaupt keine, oder nur in Sonderfällen; Schengenvisa ausgestellt werden!
1) ist hatte einmal vor vielen Jahren einen Widerspruch bei der DE Botschaft eingelegt, hatte leider nicht viel gebracht, aber wenn einige eine bessere Erfahrung gemacht haben, ist das doch ermutigend. Seit einigen Jahren gehe ich allerdings nur noch zur CH Botschaft, und hatte bisher keine Probleme. Vielleicht liegt es daran, das dort weniger Anträge eingehen ??
2) Da stimme ich dir zu. Wie man sich präsentiert/vorstellt und welchen Eindruck man dabei hinterlässt ist absolut key. Das kann man mit einem Vorstellungsgespräch bei einer Firma vergleichen. Das ist für einen Kubaner/in etwas "Neues" was er/sie so nicht kennt und nicht nur ein mühsamer Behördengang. Der Bruder meiner novia war im August in CH, und ich hatte ihn auf dieses Gespräch entsprechend vorbereitet.
 
Ich kann nichts zu den Corona bedingten, aktuellen, zusätzlichen Reisebeschränkungen sagen, aber grundsätzlich sollte man nach einer Ablehnung remonstrieren. Durch eine Remonstration (Überdenkungsverfahren) werden die Angestellten gezwungen, sich noch einmal mit dem Antrag zu beschäftigen und bei erneuter Ablehnung detailliert zu begründen. Soweit ich weiß (?) werden Remonstrationen von einer anderen Abteilung bearbeitet, was m.E. die Chancen erhöht.

Remonstrationen machen aber nur Sinn, wenn dem Widerspruch neue Aspekte hinzugefügt werden, die die Rückkehrwilligkeit des Antragstellers zusätzlich belegen. Die Chancen stehen dann m. E. gar nicht so schlecht.

Sich ein Jahr kennen, ist leider kein überzeugendes Argument, netto bedeutet das bei zwei Besuchen etwa 6 - 8 Wochen gemeinsame Zeit. Auch ein Kind als alleiniger Beweis ist zu wenig. In Kuba werden Kinder ganz selbstverständlich von Abuelas, Tias, Primas etc. versorgt, bzw. erzogen, wenn die Mutter nicht will, oder kann.

„Soziale Eingebundenheit“ trifft wohl auf 99% der Kubaner zu. Besser wären eine feste Arbeitsstelle und Urlaubsbescheinigung des Arbeitgebers. Vielleicht gibt es noch einen pflegebedürftigen Verwandten, der auf die Hilfe der Antragstellerin angewiesen ist? Oder eine Einschreibung an der UNI?

Hausbesitz halte ich für ein gutes Argument, sollte allerdings durch entsprechende Papiere nachgewiesen werden. Und Wohnrecht ist nicht gleich Besitz.

Falls es mit der Remonstration nicht klappen sollte, gibt es noch die Möglichkeit, ein Visum zum Erlernen der deutschen Sprache zu beantragen (Sprachvisum). Das geht dann über die örtliche Ausländerbehörde in Deutschland, die deutsche Botschaft kann zwar auch dies Ablehnen, aber ich vermute mal, dass sie sich in der Regel der Entscheidung der Ausländerbehörde anschließen.

Keinesfalls würde ich eine relativ unbekannte Person, die zudem noch nie in Deutschland war, heiraten, nur um ihr eine Einreise zu ermöglichen.
 
Das geht dann über die örtliche Ausländerbehörde in Deutschland, die deutsche Botschaft kann zwar auch dies Ablehnen, aber ich vermute mal, dass sie sich in der Regel der Entscheidung der Ausländerbehörde anschließen.
Unsere Papiere sind soweit fertig und es handelt sich um ein nationales D-Schengen Sprachvisa, was wir bzw. sie beantragen wollen. Auf meine Nachfrage, als ich bei der AB die Verpflichtungserklärung unterschrieben habe, wer über das Visum entscheidet, wurde es mir anders wiedergegeben.
Die AB verwies auf die Botschaft als alleinige Entscheiderin bezüglich der Visumsvergabe, die AB wird ausschließlich zu einer Stellungnahme angehört.
Ein viel zitiertes Behörden-Ping-Pong, wie man über die Jahre oder auch Jahrzehnte drüben und auch hier lesen konnte.
So wie die Dame auf unserer AB berichtete, bedarf es auch keiner ellenlangen Bearbeitungszeit, sagte sie. Sie bekäme die Anfragen zur Stellungnahme per Mail von Botschaften aus aller Welt, die dann tagesaktuell bearbeitet werden. Sie mutmaßte, ohne Gewähr, in einer Woche sollte die Sache beschieden sein.
Ich bin da nicht so optimistisch. Der Termin bei der Botschaft ist am 01.11. und am 28.11. würde die Schule beginnen.

Maier
 
Update: Ich hab einen neuen Termin im Oktober gebucht. Das ging für`s D-Visum gut. Jetzt bleibt noch etwas mehr Zeit bis zum Schulanfang.

Maier
 
Maier Lansky, wünsche Dir alles Glück der Welt und vor allem das es zum Termin Klappt.
 
Ja, Glück benötigt man im Leben ab und zu. Ob das hier hilft, wir werden es sehen.
Wieviel Anträge lehnen die Botschaften ab 80-90%? - Ich finde, man sollte nicht zu optimistisch sein, dann ist die Enttäuschung nicht so groß.

Maier
 
Unsere Papiere sind soweit fertig und es handelt sich um ein nationales D-Schengen Sprachvisa, was wir bzw. sie beantragen wollen. Auf meine Nachfrage, als ich bei der AB die Verpflichtungserklärung unterschrieben habe, wer über das Visum entscheidet, wurde es mir anders wiedergegeben.
Die AB verwies auf die Botschaft als alleinige Entscheiderin bezüglich der Visumsvergabe, die AB wird ausschließlich zu einer Stellungnahme angehört.
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Maier
Ich kann auch nur wiedergeben, was man mir erzählt hat und die Aussage auf unserer Ausländerbehörde war eben die, dass die Botschaft in Havanna in der Regel der Einschätzung (ich glaube sie nannten es Vorabentscheidung) der deutschen Behörde zustimmt, solange sie keine weitere Informationen hat, die einer Visumausstellung entgegenstehen. Beispielsweise Vorstrafen, Einreiseverbote, Fahndungen, etc.

Ich habe das Verfahren zweimal durchgezogen und beide Male hat es geklappt. Tatsächlich finde ich es auch logischer, wenn die ABH entscheidet, da ja ein nationales Visum beantragt wird und das von der Botschaft ausgestellte Schengenvisum lediglich der Einreise dient.
 
Aber Maier Lansky, den Kopf hängen lassen sollte man auch. Mein Opa hat immer gesagt:..... Wer Kämpft kann Verlieren aber wer gar nicht Kämpft hat schon Verloren.
 
vlt. liegt die Ablehnung an mangelnden Deutschkenntnissen
 
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