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Verpflichtungserklärung

Das meint bestimmt auch Quimbombo. Keiner weiß was er genau will. Bloß warum Fragt er dann, wenn für ihn alles Privat ist.
 
Frau?
EHEFRAU?
In Kuba geheiratet nach cub.-Recht?
Kind vorhanden?
Als Eigenes Anerkannt?
Bei der D.-Botschaft eingetragen?
Mann-o-Mann, da gibt es so viele Unterschiede.
Wann brauchte ich keine Verpflichtungserklärung
 
Wann bräuchte ich keine Verpflichtungserklärung
Wenn Du sie NICHT einlädst.
Ansonsten?
Frage bitte Quimbombo und Carpe Diem, die kennen sich aus.
Geht auch per PM
Ist dann Privat, Andere lesen es nicht.
Viel Erfolg mit der cubanita.
(Dies ist ehrlich gemeint, ohne Spaß jetzt)
 
Zuletzt bearbeitet:
In Kuba geheiratet nach cub.-Recht?
Wenn in Deutschland geheiratet hätte hätte ich nicht gefragt dann wäre Sie schon in Deutschland
hätte ich geschrieben
Als Eigenes Anerkannt?
gibt keine
Bei der D.-Botschaft eingetragen?
muss beim Minrex eingetragen.

@ jan-largo
habe keine probleme meine privat leben zu schreiben mir geht nur da drum das ihr user gibt die nur lustig finden und seine senf geben
obwohl keine Ahnung haben, schreiben was zeug das mit thema nicht zu tun haben.
oder meine Rechtschreibfehler zu korrigieren und das kotzt mich an.
@alibaba
wenn du keine Antwort hast bitte nicht antworten, und nicht frag denn oder dem oder der weiss nicht was er fragt.
 
Jetzt schreib ich was ich machen wil.

meine Ehefrau nach Deutschland einladen keine Kinder.
habe gelesen es gibt zwei verschieden Visa für Familienzusammenführung
wenn ich richtig gelesen da meine Muttersprache nicht Deutsch ist
visa/FZF für 3monaten und eine National/Visa
meine fragen war brauchen ich eine Verpflichtungserklärung ?
und was brauch ich alles?
wir haben vor nicht nur Deutschland zu leben ich habe mehrere Option auch im Italien zu leben oder Cuba falls jemand wiesen will.
Mir geht erstmal das Sie für 3-6 monaten nach Deutschland kommen kann.
 
Das wird so nicht klappen. Entweder ganz oder gar nicht. FZF ist dauerhaft, ein FZF-Visum für 3-6 Monate gibt es m.W. nicht. Ein 90 Tage-Schengen-Besuchsvisum mit Verpflichtungserklärung wird sie ohnehin nicht bekommen, weil die Rückkehrbereitschaft unglaubwürdig ist, da verheiratet.

BTW: bist Du Deutscher, oder hast Du als Einladender festen Wohnsitz in Deutschland als italienischer Staatsangehöriger?

Ein Familienzusammenführungs-Visum für Deine Ehefrau hingegen hat andere Regeln als ein 90 Tage-Schengen-Besuchsvisum, u.a. A1-Deutschkenntnisse erforderlich etc.. Zusammenfassend scheint mir, das Thema der 60€-teuren Verpflichtungserklärung ist nicht das wichtigste Thema Deines Anliegens. Ansonsten kann man Dir auch nur raten, Dich bei der zuständigen Ausländerbehörde Deines Wohnortes beraten zu lassen. Oder Du ziehst es in Italien mit der dortigen Ausländerbehörde durch. Dortige Regeln kenne ich nicht.

Ein deutscher Aufenthaltstitel wg. Familienzusammenführung beinhaltet zunächst übrigens keine Niederlassungserlaubnis in anderen EU-Staaten wie Italien, sondern nur in Deutschland. Die Familienzusammenführung nach deutschem Recht (GG) gilt ohnehin für deutsche Staatsbürger.

Also: überleg Dir, was Du willst, wo/wie es funktionieren könnte, und akzeptiere, dass Dir in einem so komplexen Sachverhalt (Italiener wohnt in Deutschland, will in Deutschland oder Italien oder sonstwo mit seiner kubanischen Ehefrau leben, sie aber nicht dauerhaft per Familienzusammenführung einladen, sondern nur 3-6 Monate …) hier im Forum Dir keiner kostenlose Rechtsberatung bieten kann. Und wie gesagt, Verpflichtungserklärung ja oder nein dürfte die kleinste Deiner zu klärenden Fragen sein. Ohnehin und jedenfalls musst Du gesicherten Lebensunterhalt und ausreichend Wohnraum nachweisen.

Last but not least: die deutsche Botschaft in Havanna und das deutsche Auswärtige Amt haben entsprechende Merkblätter auf ihren Homepages. Ggf. aber gültig nur für deutsche Staatsangehörige. Sicherlich gibt‘s vergleichbare Infos auch für italienische Staatsangehörige bei den italienischen Behörden.
 
@ Coro wie du siehst ist es wirklich nicht so einfach dir auf deine Fragen eine passende Antwort zu geben, wenn man nicht den aktuellen Sachverhalt kennt.
Ich kann dir sagen, wenn du deinen Partener(in) zu Besuch nach Deutschland einladen willst, also per Schengenvisum, braucht diese Person eine von dir abgegebene und durch dein zustäniges Amt für Ausländerangelegenheiten beglaubigte Verplichtungserklärung.
Leider kann ich nur bestätigen, was maine "Vorschreiber" schon sagten, bei Familienzusammenführung verhält es sich anders, und da bin ich nicht konfirm, würde dir aber raten, dich auch an das Amt für Ausländerangelegenheiten welches für deinen Wohnort zuständig ist zu wenden, die sollten dir da weiterhelfen, und deine Angaben werden vertraulich behandelt!
 
Ein 90 Tage-Schengen-Besuchsvisum mit Verpflichtungserklärung wird sie ohnehin nicht bekommen, weil die Rückkehrbereitschaft unglaubwürdig ist, da verheiratet.
Das würde ich nicht so absolut ausschliessen, wenn die in Kuba geschlossene Ehe durch die Botschaft beglaubigt und auch im deutschen Standesamt registriert ist. Anstelle der amtlichen Verpflichtungserklärung könnte dann auch nur eine formlose Erklärung zur Kostenübernahme des Aufenthalts nötig sein. Wahrscheinlich kommt es wie immer auf die konkreten Umstände an und wie hier ja schon gesagt, sollte auf jeden Fall vor Abgabe des Visumantrags bei der entsprechenden Botschaft angefragt werden.
 
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