Das offizielle Kubaforum

Werde auch Du Teil der deutschsprachigen Kuba-Community. Die Anmeldung ist absolut kostenfrei und in wenigen Augenblicken abgeschlossen. Direkt danach bist Du in der Lage, eigene Themen zu erstellen oder auf bestehende zu antworten, sowie Dich mit anderen Mitgliedern zu verbinden.
Sei dabei. Wir freuen uns auf Dich!

Verpflichtungserklärung

Coro

Erfahrener Nutzer
Registriert
7 Dez. 2020
Beiträge
429
Punkte Reaktionen
129
Bei einen Visum/ Familienzusammenführung wird eine Verpflichtungserklärung gebraucht ?
Danke
 
Soweit mir bekannt, ist eine Verpflichtungserklärung nur bei einer Einladung für Besuchsreisen nötig, welche über ein Visum erfolgen, welches nur für einen bestimmten Zeitraum gültig ist! Eine Verpflichtungserklärung ist ja quasi ein Blancocheque dass der "Einlader" sich verplichtet, für alle Kosten aufkommt, die die eingeladene Person aufkommt!
Wenn ich das richtig verstehe geht es hier aber um einen Daueraufentshaltstitel! Da gelten ja andere Gestzmäßigkeiten!
Aber zum Verständnis, die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kostet (e) (2020 noch) 29.- Euro hier in HH.
Dein Einwohnermeldeamt sollte dir da aber genaueres zusagen können!
 
es gibt visa für 90 tages für Familienangehörigen wird da eine Verpflichtungserklärung gebraucht
 
Das Visum zur Familienzusammenführung funktioniert völlig anders als die anderen Schengen-Besuchsvisa. Das FZF-Visum dient der Einreiseerlaubnis, um anschließend innerhalb von drei Wochen bei der Auslandsbehörde einen Aufenthaltstitel für Deutschland zu bekommen. Dieser Aufenthaltstitel hängt nicht davon ab, ob eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird. Bei uns wusste das aber kaum jemand bei den Behörden. Abgesehen von den 60 (?) EUR für die Verpflichtungserklärung ist‘s aber egal. Wenn der/die FZF-Einreisende dann den Aufenthaltstitel beantragt, „erlischt“ die abgegebene Verpflichtungserklärung. All dies galt zumindest bei der Einreise der kubanischen Mutter unseres deutschen Kindes. Für deren ältere kubanische Tochter, die mit 15 Jahren ebenfalls nach Deutschland mit ihrer Mutter einreiste, musste ich eine Verpflichtungserklärung abgeben. Ob/wie das alles bei Ehegatten-FZG anders geregelt ist, weiß ich nicht.
 
Das Visum zur Familienzusammenführung funktioniert völlig anders als die anderen Schengen-Besuchsvisa. Das FZF-Visum dient der Einreiseerlaubnis, um anschließend innerhalb von drei Wochen bei der Auslandsbehörde einen Aufenthaltstitel für Deutschland zu bekommen.
was brauch ich alles und wie beantragen
danke
 
Coro, Du musst schon schreiben, wofür Du was brauchst.
 
Muss ich jeder erzählen meine privat leben?
Wenn Du keine fundierten Antworten haben möchtest, musst Du das natürlich nicht. Ansonsten empfiehlt es sich, den Sachverhalt so detailliert wie möglich darzulegen. Nur dann können die „Profis“ hier im Forum die passende Antwort geben. :)
 
Bei einen Visum/ Familienzusammenführung wird eine Verpflichtungserklärung gebraucht ?
Danke
Wenn Du keine fundierten Antworten haben möchtest, musst Du das natürlich nicht. Ansonsten empfiehlt es sich, den Sachverhalt so detailliert wie möglich darzulegen. Nur dann können die „Profis“ hier im Forum die passende Antwort geben. :)
Sachverhalten ändert sich wenn ich schreiben das ich frau nach Deutschland einladen möchten oder für immer nach Deutschland komm ,
brauche ich eine Verpflichtungserklärung ja oder nein?
 
Frau?
EHEFRAU?
In Kuba geheiratet nach cub.-Recht?
Kind vorhanden?
Als Eigenes Anerkannt?
Bei der D.-Botschaft eingetragen?
Mann-o-Mann, da gibt es so viele Unterschiede.
 
Zurück
Oben