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Verpflichtungserklärung

Bin mir auch nicht ganz klar. Für die Mutter (Kubanerin) der gemeinsamen Tochter (kubanisch/deutsch) für einen 2-monatigen Besuch in D., gemeinsam mit der Tochter - Verpflichtungserklärung notwendig oder nicht?
Da unsere minderjährige Tochter in Cuba lebt, damit also der Mutter gegenüber in doppelter Hinsicht nicht Unterhaltspflichtig sein kann, ich der Mutter gegenüber auch nicht Unterhaltspflichtig bin, da keine direkte Verwandtschaftsbeziehung besteht, gehe ich davon aus, dass eine Verpflichtungserklärung benötigt wird. 100 % sicher bin ich mir aber nicht.
 
Die ital. Botschaften geben meiner Beobachtung nach leichter Schengen Visa aus. Mach es doch dort.
Ich kenne mehrere Fälle aus der kub. Bekanntschaft wo es ohne Heirat oder Kind Problemlos funktionierte.
 
Verpflichtungserklärung notwendig oder nicht?
Für die Mutter notwendig. Was die Tochter betrifft: Hat sie einen deutschen Pass? Wenn nicht ist die Verpflichtung wohl auch notwendig. Würde aber in diesem Fall die Botschaft anfragen.
 
Bei einen Visum/ Familienzusammenführung wird KEINE Verpflichtungserklärung gebraucht, aber eine befristete Krankenversicherung.
 
das Thema der 60€-teuren Verpflichtungserklärung ist nicht das wichtigste Thema Deines Anliegens.
Mir gehts ihr nicht um die 60€ letzte 2x habe ich 29€ bezahlt
bist Du Deutscher, oder hast Du als Einladender festen Wohnsitz in Deutschland als italienischer Staatsangehöriger?
bin Italiener mit Italienische pass mit Wohnsitz in Deutschland
Die ital. Botschaften geben meiner Beobachtung nach leichter Schengen Visa aus. Mach es doch dort.
Ich kenne mehrere Fälle aus der kub. Bekanntschaft wo es ohne Heirat oder Kind Problemlos funktionierte.
das geht nicht weill ich keine fest Wohnsitz habe in Italien, und bin bei A.I.R.E eingetragen.
 
das geht nicht weill ich keine fest Wohnsitz habe in Italien, und bin bei A.I.R.E eingetragen.

Kann ich bestätigen.
Ich habe deutsche Staatsangehörigkeit, bin aber Bürger eines anderen europäischen Landes. Den ganzen Schengen Zauber musste ich in meinem Wohnsitzland abwickeln.
 
So wie gehe ich vor wenn ich FZF für Deutschland beantragen da meine Wohnsitz ist bis auf weitere erstmal.
was brauche ich alle?
 
Muss die schon beim Visaantrag vorgelegt werden?
Nein, kann nach Angaben der Botschaft bei Familiennachzug nachgereicht werden. Aber: Du kannst sie abschließen und falls kein Visum erteilt wird, gegen eine geringe Gebühr wieder rückabwickeln. Halte ich für sinnvoller als wegen sowas das Verfahren zu gefährden.
Hilfreich wäre eine schriftliche Vorabzustimmung der jeweiligen Ausländerbehörde. Das beschleunigt das Verfahren und schränkt den Spielraum der Botschaft ein. Schwerpunkt ist dabei die Argumentation, dass das Kind ja Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat und ihm deswegen zugestanden werden muss, dass sein Lebensmittelpunkt in Deutschland ist. Die Mutter reist dann quasi als Mitbringsel mit, was ihr den Deutschkurs auf Kuba erspart.
 
Trotz schreiben für was ich das brauchen weiss ich immer noch nicht ob Verpflichtungserklärung brauchen oder nicht.

Und das ist eine Antwort vom Botschaft Havanna
Sie finden eine Liste der benötigten Dokumente auf unsere Webseite unter Service-Langfristige Visa-Familiennachzug



Mit freundlichen Grüßen



Visastelle

untern Service-Langfristige Visa-Familiennachzug

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