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Verpflichtungserklärung für Einladung für eine Cubanerin mit Schengenvisum

Rumba

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14 März 2021
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Ort
Gelsenkirchen
Ich warte schon seit über 5 Wochen( Ende August) auf eine Antwort von meinem Ausländeramt in Gelsenkirchen, wegen der von mir dort zu unterzeichnenden Verpflichtungserklärung für meine cubanische Freundin.
Es passiert nichts und man solle auch nicht dort nachfragen, weil das angeblich die Bearbeitung weiter verzögern könnte.
Meine Freundin versteht das gar nicht und wird langsam verständlicherweise ungeduldig, weil ihr mit Grossen Aufwand beantragte Reisepass nur bis Februar 2024 gültig ist.
Muss ich mich damit abfinden, dass ich nicht mal eine Zwischenmeldung bekomme oder kann höhere Instanzen ,wie z.B.Bürgermeister o.ä. ,cubanische Botschaft nach einem derartigen Formular befragen oder gibt es dieses Formular ,Verpflichtungserklärung woanders irgendwo im Internet..
Hat jemand Ahnung oder ähnliche Erfahrungen?
 
Kannst du nicht persönlich zur Behörde hingehen?
In Berlin, Ja!
Hingehen, bezahlen und fertig.
Vielleicht wollen sie eine Bescheinigung über Einkünfte, Lohn oder so?
 
Nein,leider ist seit Corona in Gelsenkirchen kein persönlicher Besuch mehr möglich.
Diese Verpflichtungserklärung muss sowie ausserdem noch persönlich bei der deutschen Botschaft in Havanna abgeben werden von der Cubanerin für ein Einreise Schengen Visum, d.h nochmals überprüft werden von Deutschland.Da müsste doch eigentlich der nötige Wortlaut und Inhalt selbst formuliert werden können mit meiner eigenhändig Unterschrift versehen neben den Gehaltsnachweisen im Original bei der Deutschen Botschaft rechtsverbindlich sein ,unabhängig von der lahmen ,überforderten Ausländerbehörde Bürokratie in Gelsenkirchen.Also das Formular selbst erzeugen?
 
Also das Formular selbst erzeugen?
Vermutlich nicht. Formlose Verpflichtungserklärungen können meines Wissens nur bei Einladungen von Ehepartnern abgegeben werden.
Deine Ausländerbehörde schreibt: „Nach Prüfung Ihrer Bonität werden Sie zur persönlichen Vorsprache und Abgabe der Erklärung eingeladen.“
Wenn du die entsprechenden Nachweise abgegeben hast, würde ich trotz des Hinweises dort mal anrufen.
 
Formlos o.ä. geht‘s definitiv nicht. Die Verpflichtungsurkunde muss im Original-“Vordruck“ nach Belehrung/Information über mögliche Konsequenzen unterschrieben werden, die Nachweise (v.a. Einkommen und Wohnsituation) werden von der Ausländerbehörde überprüft, die dann auch die Verpflichtungserklärung gegenzeichnet, außerdem kostet‘s (bei uns in Bayern) knapp 30 €, wenn ich mich recht erinnere.

Die Cubine muss dann die Verpflichtungserklärung im Original zum Botschaftstermin in Havanna mitbringen. Dies ist ein echter Anachronismus. Alle schwadronieren über Digitalisierung der behördlichen Bürokratie, aber die Ausländerbehörden können/dürfen nicht einmal die unterschriebenen Verpflichtungserklärungen elektronisch den Botschaften übermitteln … .

Bei der für uns zuständigen Ausländerbehörde geht‘s ohne Terminanmeldung ruckzuck innerhalb von 10 Minuten, wenn man alle erforderlichen Unterlagen dabei hat.

@Rumba:
wenn der jetzige Reisepass Deiner Cubine schon in 2/2024 abläuft, braucht sie sowieso einen neuen vor der Einreise nach Deutschland bzw. der Visumbeantragung. P.S.: Du weißt schon, dass sie online einen Termin bei der dt. Botschaft in Havanna reservieren muss?
 
Normalerweise stellst du die VE persönlich bei dem zuständigen Ausländeramt deines Wohnortes/Stadtteil. Hier in HH kann das auch mal ein anderes AA eines anderen Stadteiles sein. Den Termin machst du online. Du nimmst die Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate mit, gibst bei deinem Termin die entsprechenden Daten an (Tag der beabsichtigten Einreise, Namen, Adressen, -von dir deiner Firma und dem Gast). Früher alles handschriftlich, heute tragen die das per PC ein. Alle Daten prüfen, wenn OK. bezahlen (29.-€ zuletzt 2021 bezahlt) . Dann muss das Ding nach Kuba zum Termin bei der Botschaft, (mit Visumsantrag, den anderen geforderten Unterlagen, 60.-€ in bar und dem Antragsteller(in) den du freilich online buchen musst.
Aber wie @CarpeDiem schon anmerkte, mit dem Pass wird das nichts. Mindesten noch 6 Monate gültig bei der (geplanten) Ausreise! Also den zuerst neu beantragen. Ist mitlerweile billiger geworden da es keine Doppelwährung mehr gibt!
PS: Ich gehe davon aus, dass du eine Schengenvisum für deinen Besuch stellen willst!
 
Wow, da sah der gute Waldi ja noch einigermaßen gut aus. Im Gegensatz zu heute.
 
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