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Transitvisum für Spanien fehlt

Stimmt, das FZF-Visum ist KEIN Aufenthaltstitel. Es berechtigt lediglich zur Einreise, und anschließend muss man innerhalb von drei Wochen bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sofern ok, bekommt man dann seine Aufenthaltserlaubnis (scheckkartengroß, elektronisch lesbar samt Passfoto und Fingerabdruck, offiziell nur in Verbindung mit dem (hier:) cubanischen Reisepass vorzulegen).
 
ich denke für den Kubaner, der dieses Papier benötigt ist diese "Wortklauberei" relativ egal, ob es nun Transitvisum, Transitgenehmigung, Passierschein, oder eben Transitschein genannt wird.
Wichtig ist, dass er ohne ein solches Papieres, das vorab beantragt werden muss, trotz gültigem Schengenvisum nicht über Paris oder Madrid nach Deutschland mitgenommen wird!

Ich versuchte jetzt mal auch mich schlau zu machen (Freund bei CDG - Frankreich, dürfte aber evtl. auch für ES gelten):
Die gängige Regel ist, dass es kein Transitvisum für den Schengen Raum braucht.
ABER das ist unter der Annahme, daß KubanerIn oder wer auch immer mit diesem Visum dann eben in einen Weiterflug einsteigen kann. Im Zuge der Corona Pandemie wurden jedoch viele dieser Folgeflüge (teilweise kruzfristig und ohne Alternative) storniert und Passagiere mussten dann 'irgendwie' zB von Paris nach DACH gelangen. Dabei bewegten sie sich 'irgendwo' in Frankreich zum Beispiel in einem Zug. Nun waren sie aber noch nicht offiziell im Zielland, welches auch das Visum letztendlich nochmal prüft und abstempelt - dies geschieht ja nicht in FR, welche bezüglich der Einreise die Daten nicht prüfen kann und darf.

Für solche hoffentlich in Zukunft nicht mehr notwendigen unüblichen Abwicklungen wurden dann eben diese Papiere - Danke Chris - erfunden bzw. benötigt. Damit kann sicher KubanerIn dann eben offiziell in Frankreich (als Beispiel) fortbewegen.
 
Unser Cubi ist heute eingetroffen.
In Madrid musste er komplett neu nach Frankfurt einchecken und dort wurde auch
die Transitgenehmigung verlangt ebenso diese Einreiseanmeldung wegen Corona.
In Frankfurt konnte er ohne irgendeine Kontrolle das Terminal 2 verlassen :oops:.
Ansonsten beide Flüge Superpünktlich .
 
Ps. Wieso wird hier eigendlich immer wenn mann Corona schreibt das wort direkt
mit einem Corona forum verlinkt ?
 
ABER das ist unter der Annahme, daß KubanerIn oder wer auch immer mit diesem Visum dann eben in einen Weiterflug einsteigen kann. Im Zuge der Corona Pandemie wurden jedoch viele dieser Folgeflüge (teilweise kruzfristig und ohne Alternative) storniert und Passagiere mussten dann 'irgendwie' zB von Paris nach DACH gelangen. Dabei bewegten sie sich 'irgendwo' in Frankreich zum Beispiel in einem Zug. Nun waren sie aber noch nicht offiziell im Zielland, welches auch das Visum letztendlich nochmal prüft und abstempelt - dies geschieht ja nicht in FR, welche bezüglich der Einreise die Daten nicht prüfen kann und darf.
Einreisen in den Schengenraum tut er aber in beschriebenem Fall in Frankreich. Dort geht er durch die Immigration und dort wird auch das Visum geprüft. danach ist er im Schengenraum und ob er per Zug, Flug oder Auto weitereist, er kommt durch keine Immigration mehr (Stichproben beim Grenzübertritt ausgenommen). Das Visum wird im Zielland nicht nochmals geprüft nach meiner Erfahrung, die Prüfung erfolgt immer im Ersteinreiseland.
 
Einreisen in den Schengenraum tut er aber in beschriebenem Fall in Frankreich. Dort geht er durch die Immigration und dort wird auch das Visum geprüft. danach ist er im Schengenraum und ob er per Zug, Flug oder Auto weitereist, er kommt durch keine Immigration mehr (Stichproben beim Grenzübertritt ausgenommen). Das Visum wird im Zielland nicht nochmals geprüft nach meiner Erfahrung, die Prüfung erfolgt immer im Ersteinreiseland.
Er betritt zwar in Paris den Schengen-Raum. Aber Frankreich hat nicht das Visum ausgestellt sondern Deutschland. Deshalb braucht er einen Transitschein, damit er in das Land kommen kann, welches ihm das Schengen Visum ausgestellt hat.
 
Er betritt zwar in Paris den Schengen-Raum. Aber Frankreich hat nicht das Visum ausgestellt sondern Deutschland. Deshalb braucht er einen Transitschein, damit er in das Land kommen kann, welches ihm das Schengen Visum ausgestellt hat.
Dieser Transitschein wurde vor Corona eben nicht gebraucht hat. D.h. der Normalfall war eben "kein Transitschein". Auch wird nach Einreise in den Schengenraum nirgends mehr Visum oder Transitschein geprüft, ausser beim Checkin am Flughafen. Bleibt er/sie einfach in Frankreich, dann merkt das erstmals niemand ausser Amol die/der schmachtend auf Kubi oder Kubine wartet am Zielort, dies dann unabhängig von Transitschein.
 
Dieser Transitschein wurde vor Corona eben nicht gebraucht hat.

Dem widerspreche ich: ist seit Januar 2020 notwendig.



Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen ein Visum für den Transit durch den internationalen Bereich eines jeden Flughafens auf dem Gebiet der Schengen-Staaten, um einen Anschlussflug in ein Land außerhalb des Schengen-Raums zu nehmen:

Afghanistan, Bangladesch, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia und Sri Lanka.


Darüber hinaus benötigen Staatsangehörige der folgenden Länder ein Visum für den Transit durch den internationalen Bereich eines beliebigen Flughafens in Spanien, um einen Anschlussflug in ein Land außerhalb des Schengen-Raums zu nehmen:

Kamerun, Elfenbeinküste, Kuba, Dschibuti, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Indien, Liberia, Mali, Republik Kongo, Republik Kongo, Sierra Leone, Syrien, Togo und Jemen. Inhaber von Pässen, die von der Palästinensischen Autonomiebehörde ausgestellt wurden, benötigen ebenfalls ein Visum.


Staatsangehörige der oben genannten Staaten benötigen kein Flughafentransitvisum, wenn sie im Besitz eines Schengen-Visums oder eines anderen Visums oder einer Aufenthaltskarte sind, die zur Wiedereinreise berechtigt und von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde, oder von Andorra, Kanada, Japan, San Marino oder den Vereinigten Staaten von Amerika oder von einigen der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande, oder wenn sie Inhaber von Diplomatenpässen oder Familienangehörige von Unionsbürgern oder EWR-Bürgern oder Mitglieder von Flugbesatzungen von Vertragsstaaten der ICAO sind.

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