Ich wuerde mich auch sehr freuen, wenn Iris sich auch selbst noch einmal melden wuerde.Darum würde ich mich über eine Antwort von Iris freuen
Es wird ja hier im Forum in der Tat die Auffassung vertreten, dass ein Auslaender, der - zum Beispiel aufgrund einer Eheschliessung mit einer Kubanerin (( oder umgekehrt)) - die Residencia Permanente erworben hat, danach alleine auf seinen eigenen auslaendischen Namen Eigentum an Grund und Boden erwerben kann.
Ich bestreite das mit allem Nachdruck. Ein Auslaender mit Residencia Permanente kann zu meiner festen Ueberzeugung in Kuba bis zum heutigen Tage Alleineigentum an Grund und Boden nicht durch Kauf erwerben. (abgesehen von einem bestimmten staatlichen Programm, das es voruebergehend einmal gab, das aber laengst wieder eingestellt wurde).
Gerade deshalb waere eine Erlaeuterung von Iris sehr schoen, zumal sie ja in der Baubranche arbeitete und damit in Kuba Fuss fassen wollte. Wenn es also jemand weiss, dann Iris.