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Scheidung

Darum würde ich mich über eine Antwort von Iris freuen
Ich wuerde mich auch sehr freuen, wenn Iris sich auch selbst noch einmal melden wuerde.

Es wird ja hier im Forum in der Tat die Auffassung vertreten, dass ein Auslaender, der - zum Beispiel aufgrund einer Eheschliessung mit einer Kubanerin (( oder umgekehrt)) - die Residencia Permanente erworben hat, danach alleine auf seinen eigenen auslaendischen Namen Eigentum an Grund und Boden erwerben kann.

Ich bestreite das mit allem Nachdruck. Ein Auslaender mit Residencia Permanente kann zu meiner festen Ueberzeugung in Kuba bis zum heutigen Tage Alleineigentum an Grund und Boden nicht durch Kauf erwerben. (abgesehen von einem bestimmten staatlichen Programm, das es voruebergehend einmal gab, das aber laengst wieder eingestellt wurde).

Gerade deshalb waere eine Erlaeuterung von Iris sehr schoen, zumal sie ja in der Baubranche arbeitete und damit in Kuba Fuss fassen wollte. Wenn es also jemand weiss, dann Iris.
 
Ich wuerde mich auch sehr freuen, wenn Iris sich auch selbst noch einmal melden wuerde.

Es wird ja hier im Forum in der Tat die Auffassung vertreten, dass ein Auslaender, der - zum Beispiel aufgrund einer Eheschliessung mit einer Kubanerin (( oder umgekehrt)) - die Residencia Permanente erworben hat, danach alleine auf seinen eigenen auslaendischen Namen Eigentum an Grund und Boden erwerben kann.

Ich bestreite das mit allem Nachdruck. Ein Auslaender mit Residencia Permanente kann zu meiner festen Ueberzeugung in Kuba bis zum heutigen Tage Alleineigentum an Grund und Boden nicht durch Kauf erwerben. (abgesehen von einem bestimmten staatlichen Programm, das es voruebergehend einmal gab, das aber laengst wieder eingestellt wurde).

Gerade deshalb waere eine Erlaeuterung von Iris sehr schoen, zumal sie ja in der Baubranche arbeitete und damit in Kuba Fuss fassen wollte. Wenn es also jemand weiss, dann Iris.

Also ich habe eine Tochter, sie wurde auf Kuba geboren und hat den kubanischen und den deutschen Pass.
Ich konnte die residencia permanente erwerben, weil meine Tochter Kubanerin ist.
Verheiratet mit der Mutter bin ich nicht, wir leben seit vielen Jahren zusammen.
Ich konnte ein Haus auf meinen eigenen Namen erwerben ohne eine andere Person zu involvieren.
Im Grundbuch bin ich alleine eingetragen.
Wenn ich mit einer Kubanerin verheiratet wäre , hätte ich das auch so machen können.
Unabhängig davon interessieren mich die Erfahrungen anderer.
Ich wurde unter anderem gefragt wie oft ich bereits auf Kuba war und wie regelmäßig ich dort im Jahr verweile.
In wie weit das Einfluss auf die Realisierung hatte, weiß ich nicht
 
Ich konnte ein Haus auf meinen eigenen Namen erwerben ohne eine andere Person zu involvieren.
Im Grundbuch bin ich alleine eingetragen.

Danke, Presidente, fuer diese klare Aussage. Und ich lebte in Havanna, war verheiratet mit einer Kubanerin - und ging davon aus, dass ich Alleineigentum NICHT erwerben konnte (nicht einmal Halbe-Halbe-Eigentum)

Aber ok, meine Nachfragen, wie es zu dieser Wissensluecke bei mir kommen konnte, habe ich bereits gestartet.
 
Ach so, ich muss noch etwas ergaenzen: da ich glaubte, Grundeigentum auf meinen Namen nicht erwerben zu koennen, hatte ich mir auch keinerlei Muehe gegeben, die Residencia Permanente zu erwerben. Denn ich wollte jederzeit, wann immer ich reisen wollte, das Land noch an demselben Tag verlassen koennen.

Bei Residencia Permanente kann man ja das Land nicht wie ein Tourist jederzeit verlassen, sondern muss sich erst jedesmal muehsam eine Erlaubnis des Staates Kuba einholen, was dann wochenlang dauern kann. Oder war ich da auch schon wieder falsch informiert?
 
Danke, Presidente, fuer diese klare Aussage. Und ich lebte in Havanna, war verheiratet mit einer Kubanerin - und ging davon aus, dass ich Alleineigentum NICHT erwerben konnte (nicht einmal Halbe-Halbe-Eigentum)

Aber ok, meine Nachfragen, wie es zu dieser Wissensluecke bei mir kommen konnte, habe ich bereits gestartet.

ging mir genauso, ich war auch über 10 Jahre mit einer Kubanerin verheiratet und bin auch immer davon ausgegangen, dass ich auf meinen Namen nichts erwerben kann.
In irgendeiner Weise meine Frau zu involvieren, ist für mich nie in Frage gekommen, die Gründe sind ja hinlänglich bekannt.
Möglicherweise hat sich die Gesetzeslage verändert.
Da ich mit dem Gedanken spielte, ein Haus auf den Namen meiner kleinen Tochter zu kaufen, habe ich mich erkundigt.
Die erfahrene Anwältin fragte mich, warum ich denn kein Haus auf meinen Namen kaufen möchte.
Ich war ganz überrascht.

Ganz unabhängig davon weiss man nie, ob die Regierung vielleicht mal wieder Gesetzesänderungen vornimmt und sogar ausländische Eigentümer enteignet.
Aber was wäre wenn, es kommt im Leben eh meistens vieles anders als man denkt...
 
Ach so, ich muss noch etwas ergaenzen: da ich glaubte, Grundeigentum auf meinen Namen nicht erwerben zu koennen, hatte ich mir auch keinerlei Muehe gegeben, die Residencia Permanente zu erwerben. Denn ich wollte jederzeit, wann immer ich reisen wollte, das Land noch an demselben Tag verlassen koennen.

Bei Residencia Permanente kann man ja das Land nicht wie ein Tourist jederzeit verlassen, sondern muss sich erst jedesmal muehsam eine Erlaubnis des Staates Kuba einholen, was dann wochenlang dauern kann. Oder war ich da auch schon wieder falsch informiert?

ich kann hier nur von mir sprechen.
Ich kann einreisen und ausreisen wann ich möchte und muss nicht mühsam jedes mal eine Erlaubnis des Staates einholen, was dann wochenlang dauert.
Eine residencia permanente gibt dir ja lediglich die Möglichkeit, auf Kuba permanent zu leben.
 
Ich bestreite das mit allem Nachdruck. Ein Auslaender mit Residencia Permanente kann zu meiner festen Ueberzeugung in Kuba bis zum heutigen Tage Alleineigentum an Grund und Boden nicht durch Kauf erwerben.
Dann muss ich wohl deine "feste Überzeugung" etwas ins Wanken bringen: Ein Ausländer mit Residencia kann sehr wohl Wohneigentum auf seinen Namen erwerben, in dem Punkt ist er den Kubanern gleichgestellt. Ich selbst habe auch eine Eigentumswohnung auf meinen Namen.
Und um auf das Thema des Treads zurückzukommen: Auch wenn das Haus auf den Namen der Kubanerin gekauft wurde, hat der Partner Rechte, die er durchsetzen kann. Das gilt natürlich nur, wenn die Immobilie während der Ehe gekauft wurde. In Kuba gilt, das alles, was innerhalb einer Ehegemeinschaft erworben wird, bei Scheidung zu gleichen Teilen geteilt werden muss.

Und zum Thema ausreisen: Als Residente brauchst du schon seit Jahren keine Erlaubnis zum Ausreisen (seit den Änderungen der Immigrationspolitik 2013(?))
Deine Infos dazu sind veraltet. Wenn du ausreisen willst, steigst du ins nächste Flugzeug und das wars. Musst bloß deinen Ausweis als Residente und den deutschen Pass vorlegen.
Gruß
kdl
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich stehe nicht im Grundbuch, da ich nicht die Residencia habe. Ich wollte sie im Mai beantragen aber da hat mir meine Frau ein Strich durch die Rechnung gemacht. Da wir das Haus während der Heirat erworben habe, ist alles 50/50, das kann ich auch einklagen. Das blöde ist nur, das in den Dokument von den Haus CUP stehen und nicht CUC.
 
Was kann ich noch tun, dass Sie in den Knast geht? Lg Elmex
Hi Elmex,
ich möchte mich nur ungerne einmischen, jedoch finde ich diese Ansicht hier sowie die oben zitierte Frage nicht gut.

Ich kann verstehen dass Du verärgert bist, jedoch ist es im Leben nun mal so, dass man manchmal verliert und manchmal gewinnt. Im speziellen in Kuba (das muss Dir ja von Anfang an bewusst gewesen sein, geschieht das ab und zu).
Das Du etwas von Deinem Invest (natürlich so viel wie möglich) wieder haben möchtest, ist auch nachvollziehbar und moralisch vertretbar. Aber mit allen Mitteln versuchen jemanden in den Knast zu schicken, macht die Sache nicht wieder gut.

Stell es doch lieber schlau an, anstatt mit bösen Gedanken. Hast Du Dich bereits informiert, wie lange eine Scheidung dauert, ohne Deine Einwilligung. Sprich, gibt es in Kuba das bekannte Trennungsjahr?

Sobald Du beginnst mit ruhigem Kopf darüber nachzudenken, werden profitablere Ansätze dabei rauskommen. Informiere Dich, was geschieht, wenn Du Dich nicht trennen möchtest und zum Hausbesetzer wirst. Vielleicht durchkreuzt Du damit Ihre Pläne auf eine Art, welche Dich Ihr gegenüber in eine bessere Verhandlungsposition bringt.

Wenn es ihr um das Geld geht, hast Du dann vielleicht bereits versucht das Haus abzulösen?
A´la, wenn ich es melde, haben wir beide ein großes Problem. Ich kann nicht mehr nach Kuba und Dein Haus ist weg, sowie rechtliche Konsequenzen für die Besitzerin.
Versuche Dich zu einigen. Biete Ihr an: "Du bekommst 10.000 Euro und wir schreiben das Haus auf eine Person meiner Wahl."
Vielleicht kannst Du das Haus ja zu 35.000 Euro verkaufen. Dann wäre Dein Verlust nur 2.000 Euro

An Käufern von Immobilien mangelt es in Varadero nicht. Ich glaube sogar ich kenne potentielle Käufer.
 
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