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Visum für Deutschland - Erfahrungen gesucht

Was passiert eigentlich, wenn ein Kubaner nach Ablehnung seines Visums noch im Bereich des Konsulats um politisches Asyl bittet. Beispielsweise mit der Begründung, es werde gegen ihn ermittelt, weil er eine Demo gefilmt habe, wofür ja 25 Jahre Knast stehen (siehe den Fall des Deutsch-Kubaners aus Dresden. Und draußen steht schon einer, um zu filmen, was er gewaltsam aus der Botschaft entfernt wird.
 
Wie kommst du darauf, dass die Botschaft im Visa-Antrags-Prozess etwas "muss", das wäre zumindest interessant, wenn es denn wahr wäre!?

Schreibt die Botschaft, einfach mal selbst ein bißchen tätig werden und nicht alles von mir Geschriebene in Frage stellen. Es gibt auch noch Hinweise für Rechtsanwälte. Vielleicht stellen die Admins das Ganze auch ins Infofach zum allgemeinen Nachlesen (vielleicht steht es auch schon :)).

Ihr Visumantrag wurde abgelehnt und Sie sind nach Durchsicht der Erläuterungen mit der Entscheidung der Botschaft nicht einverstanden?
Sie können die Visastelle darum bitten, Ihren Visumantrag erneut zu überprüfen. Dieses Verfahren heißt Remonstration.
Wenn Sie sich entscheiden, zu remonstrieren und die Botschaft bei der ablehnenden Entscheidung bleibt, erhalten Sie einen ausführlich begründeten Remonstrationsbescheid, gegen den Sie ebenfalls Klage erheben können. Bitte beachten Sie: Es ist nicht ausreichend, wenn Sie lediglich nicht einverstanden sind mit der Ablehnung Ihres Visumsantrags. Sie müssen mit geeigneter Dokumentation darlegen, warum die Ablehnung Ihres Visumsantrags aus Ihrer Sicht falsch war.
Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, gegen die Ablehnung zu klagen und somit von einem Gericht überprüfen zu lassen. Remonstration und Klage sind voneinander unabhängig.
Genaue Angaben zur Dauer des Verfahrens bei nationalen Visa können nicht getätigt werden. Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin dauern derzeit deutlich länger, bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise des Verwaltungsgerichts Berlin
Die folgenden Hinweise sind erschöpfend, Angaben darüber hinaus können nicht beantwortet werden.

Remonstrationsverfahren

  • Das Remonstrationsverfahren ist schriftgebunden, das Remonstrationsschreiben muss eigenhändig unterschrieben sein.
  • Die Remonstration kann deshalb nur in folgender Weise eingelegt werden:
    • Unterschriebenes Schreiben per Brief oder Fax (ausschließlich über die deutsche Faxnummer der deutschen Botschaft beim Auswärtigen Amt, +49-30-1817-67195) oder
    • unterschriebenes und eingescanntes Dokument als Anhang zu einer E-Mail oder
    • unterschriebenes Schreiben persönlich an der Botschaft abgeben.
  • Sie können auch eine andere Person bitten, das Remonstrationsverfahren in Ihrem Namen durchzuführen. Bitte reichen Sie dafür das Remonstrationsschreiben zusammen mit einer Vollmacht ein, die von Ihnen eigenhändig unterschrieben wurde.
  • Remonstrationschreiben sowie ggf. die Vollmacht müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
  • Auskünfte werden nur an den Antragsteller selbst oder an seinen Bevollmächtigten gegeben.
  • Die Beauftragung eines Reisebüros oder einer komerziellen Firma ist für das Verfassen des Remonstrationsschreibens nicht erforderlich!

Fristen

  • Enthält Ihr Ablehnungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung, so beträgt die Frist zur Einlegung der Remonstration 1 Monat nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides.
Beispiel:
Am 10.05. erhalten Sie Ihren Pass mit einem Ablehnungsbescheid und der Rechtsbehelfsbelehrung zurück. Die Frist zur Remonstration beginnt am 11.05. Ihr Remonstrationsantrag muss spätestens am 10.06. bei der Botschaft eingegangen sein. Eine Remonstration, die nach dieser Frist eingeht, ist unzulässig.
  • Enthält Ihr Ablehnungsbescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung, so beträgt die Frist zu Einlegung der Remonstration 1 Jahr nach Erhalt des Ablehnungsbescheides.
Beispiel:
Am 10.05. erhalten Sie Ihren Pass mit einem Ablehnungsbescheid ohne Rechtsbehelfsbelehrung zurück. Die Frist zur Remonstration beginnt am 11.05. Ihr Remonstrationsantrag muss spätestens am 10.05. des Folgejahres bei der Botschaft eingegangen sein. Ansonsten wäre Ihre Remonstration verfristet (d.h. zu spät) und nicht mehr zulässig.

Inhalt Ihrer Remonstration

Ihre Remonstration muss diese Daten enthalten:
  • Das Geschäftszeichen (Gz.) bzw. die Barcodenummer. Es genügen die letzten 6 Ziffern,
  • Ihre Passnummer,
  • Ihren vollständigen Namen,
  • Ihre Mobiltelefonnummer,
  • Ihre Email-Adresse,
  • Ihre Adresse.
Sie müssen in der Remonstration alle für Sie günstigen Umstände darlegen und ausführlich begründen, weshalb aus Ihrer Sicht die Ablehnungsgründe nicht zutreffen.
Bitte beachten Sie, dass jede Ihrer Aussagen mit geeigneten Unterlagen belegt werden sollte.
Unterlagen, die Sie schon bei der Antragstellung abgegeben haben, müssen Sie nicht erneut übersenden.
Allein die Vorlage aller geforderten Unterlagen führt nicht automatisch zu einer positiven Entscheidung über Ihren Visumantrag. Vielmehr kann erst dann eine vollumfängliche Bewertung Ihres Falls gewährleistet werden.
Ihren Reisepass benötigen wir zunächst nicht. Sie müssen ihn daher nicht mit dem Remonstrationsschreiben zusenden.

Wie läuft das Remonstrationsverfahren ab?

Nach Eingang Ihres form- und fristgerechten Remonstrationsschreibens überprüfen wir Ihren Visumantrag erneut und berücksichtigen Ihre eingereichte Begründung sowie alle vorgelegten Unterlagen. Insbesondere bei nationalen Visa wird die Plausibilität Ihres Reisezwecks genau geprüft.
Nach Abschluss dieser Prüfung ergeht eine Entscheidung. Auch wenn die Prüfung länger dauert: Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen innerhalb der ersten drei Monate ab.
Kommen wir zu dem Ergebnis, das Visum zu erteilen, kontaktieren wir Sie unverzüglich.
Kommen wir auch im Remonstrationsverfahren zu dem Ergebnis, das Visum nicht zu erteilen, erhalten Sie einen neuen Bescheid. Der Remonstrationsbescheid enthält eine ausführliche Begründung und eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Die Fristenberechnung beruht auf § 31 Abs. 3 VwVfG und § 31 Abs. 1 VwVfG iVm. § 188 Abs. 3 BGB.

Klagen

Nach Erhalt eines den Visumantrag ablehnenden Bescheides (Ablehnungsbescheid oder Remonstrationsbescheid) steht Ihnen der Weg der Klage beim Verwaltungsgericht Berlin offen. Eine dahingehende Rechtsbehelfsbelehrung befindet sich auf Ihrem ablehnenden Bescheid. Das Gericht überprüft, ob Ihnen ein Anspruch auf Visumerteilung zusteht und ob die Ablehnung Ihre Rechte verletzt.

Fristen zur Klageerhebung

Enthält Ihr Ablehnungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung oder haben Sie einen Remonstrationsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten, so beträgt die Frist zur Klageerhebung 1 Monat ab Bekanntgabe des jeweiligen Bescheides.
Die Fristenberechnung beruht auf § 31 Abs. 3 VwVfG und § 31 Abs. 1 VwVfG iVm. § 188 Abs. 3 BGB.
Enthält Ihr Ablehnungsbescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung, so beträgt die Frist zur Klageerhebung 1 Jahr ab Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides.

Form und Inhalt der Klageerhebung

Lesen Sie bitte unbedingt die Hinweise des Verwaltungsgerichts Berlin
Sie können den Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht selbst führen und Klage erheben oder sich z.B. durch ein volljähriges Familienmitglied nach § 15 AO, § 11 LPartG, einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer i.S.d. § 67 Abs. 2 S. 1 VwGO vertreten lassen. Auch Personen mit Befähigung zum Richteramt oder Streitgenossen können Sie im Prozess unentgeltlich vertreten. Bitte beachten Sie, dass Rechtsanwälte aus Kosovo gemäß § 67 Abs. 2 VwGO nicht vertretungsbefugt sind.

Ablauf des Verfahrens

Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin dauern immer noch 10 Monate oder länger.

Weitere Informationen​

 
wenn ich es richtig verstanden habe:
die Remonstration kann also nur von demjenigen eingereicht werden, dessen Visumantrag abgelehnt wurde, also vom Kubaner. Oder eine Vollmacht vom Kubaner, die dann nach Deutschland geschickt wird ( per Mail etc )
Für die Antragstellung sind ja sehr gute Deutschkenntnisse notwendig.
 
Für die Antragstellung sind ja sehr gute Deutschkenntnisse notwendig.
Ich gehe davon aus, dass derjenige, der ein Interesse an der Einreise des betreffenden Kubaners hat, den ganzen Papierkram vorbereitet und zeigt, hier "firma" = unterschreiben. ;)
 
l
Ich gehe davon aus, dass derjenige, der ein Interesse an der Einreise des betreffenden Kubaners hat, den ganzen Papierkram vorbereitet und zeigt, hier "firma" = unterschreiben. ;)

ja natürlich ‍♂️manchmal denke ich zu kompliziert… sollte alles kein Problem sein, solange es per Mail möglich ist
 
erhalten Sie einen ausführlich begründeten Remonstrationsbescheid, gegen den Sie ebenfalls Klage erheben können.

Dies steht auf der offiziellen Web-Seite der Botschaft in Havanna so nicht.
Da steht nichts davon, dass die Botschaft ihre ablehnende Entscheidung ausführlich begründet, und schon mal gar nicht, dass die Botschaft zu irgendetwas verpflichtet wäre. Sie schließt sogar aus, sich über laufende Verfahren äußern zu müssen, und zusätzlich noch, bestätigt die Botschaft nicht einmal den Eingang eines Remonstrations-Schreibens.
Als Hinweis an alle, die hier dazu raten, einen Anwalt hinzu zu ziehen. Was sollte ein Anwalt an diesem Punkt des Verfahrens ausrichten, was dem Einlader nicht möglich ist? Einzig und allein nachdem ein etwaiger Bescheid ergangen ist, hat man ein Schriftstück, auf dass eine Klage gestützt werden könnte.
Ich halte den Gedanken daran für naiv!

Der Text, den Don Jose hier vermutlich zitiert hat, stammt nicht von der Webseite der deutschen Botschaft in Havanna. Finde ich! Ich kann mich irren, keine Frage, weil mir eine tiefe Lese- und Rechtschreibschwäche attestiert wurde. (Der Attest ist aber auch schon etwas her o_O) Trotzdem lese ich auf der Botschaftsseite nix von "Wir werden ausdrücklich erklären, warum es in Ihrem Fall nicht zum Visum reicht!"

Es wirft die Frage nach der Quelle auf, und ich komme mir schon fast ein bisschen "bäuerlich" vor. ;)

Meine Frau ist zwei mal in Deutschland gewesen, zugegeben, es ist eine Weile her, aber was spielt das in diesem Verfahren für eine Rolle? Wir können uns beide an das Visa-Verfahren von damals kaum erinnern. Fakt ist, dass die Einführung des Sprachtestes die Sache unverhältnismäßig verkomplizieret hat! Ich glaube, das war 2006 und die erste Einreise meiner Frau nach D-Land war glaube ich 2002.

Das, worauf ich immer hinweise, und was forumsübergreifend niemand realisiert oder wahrnehmen möchte, ist, dass es zum obligatorischen A1 Sprachtest zur Familienzusammenführung berechtigte Ausnahmen gibt, die die Botschaft in Havanna auf ihrer Web-Seite unerwähnt lässt. Ich habe sie gelesen, nach meiner Erinnerung auf der Seite der deutschen Botschaft im Libanon! Dahin gelangte ich per Google-Link, ich habe nicht aktiv dort gesucht.
Es ist schon bezeichnend, dass es offensichtlich Unterschiede von Botschaft zu Botschaft gibt. Nach meinem Empfinden sollten Aussagen auf den Web-Seiten von deutschen Botschaften einheitlich sein, und eben exakt gleich im Wortlaut. Nicht ungefähr gleich! Das "Die" das nicht hinbekommen, ist für mich ein klares Indiz für das Versagen unserer Gesellschaft, aus der sich ja die Verwaltung rekrutiert! Dafür hätte ich noch unendlich viele Beispiele aus unserer Verwaltung, aber hier geht es ja "nur" um Visa!

Für die Zukunft gibt es für uns vermutlich nur den Weg der Familienzusammenführung mit A1, was wir eigentlich nie wollten. Das Nationale Visum pass nicht in unsere Lebenssituation. Dieses ist mir persönlich erst später aufgefallen, und auch nur auf Hinweis der AB hier an meinem Ort. Die, das sei an dieser Stelle erwähnt, im Grunde kooperativ waren, und in gewisser Weise auch emphatisch gehandelt haben. Trotzdem konnten sie an der Entscheidung der Botschaft bezüglich Einladung nichts machen, und auch nicht in den Prozess eingreifen, weil es keine Zuständigkeit gibt.

Das Nationale Visum bzw. ein längerfristiger Aufenthaltstitel verfällt nach sechs Monaten, in denen man sich außerhalb von Deutschland aufhält. D.h., dass man damit auch enge Grenzen einhalten muss. Und es ist eigentlich für uns ungeeignet. Da meine Frau ihren Lebensmittelpunkt weiterhin in Cuba haben möchte.

Deswegen gäbe es ja auch die Ausnahme für den A1 Test für denjenigen, der seinen Wohnsitz nicht dauerhaft verlegen will! In der Theorie einleuchtend, in der Praxis wird es aber nicht angewandt, oder durch Maßnahmen verhindert, dass dieser Sachverhalt Anwendung findet.
Denn wer in seinem Antrag auf nationales Visum bei der Frage "soll der Wohnsitz nach D-Land verlagert werden" nein ankreuzt. Der müsste nie einen Sprachtest machen. In Havanna wird aber die Abgabe des Antrages auf nationales Visa verhindert, hat man kein A1 dabei, und das vor dem Botschaftsgebäude und quasi im, aus deutscher Sicht, rechtsfreiem Raum. Mir bzw. meiner Frau ist es so ergangen.
Wer keinen Antrag abgibt, bekommt auch keinen Ablehnungsbescheid! Kann somit auch nicht klagen! - Es könnte ja Fälle geben, da versucht jemand diesen Sprachnachweis zu führen, fällt aber mehrmals durch die Prüfung. Dieser Person soll lt. der Ausnahmen trotzdem ein nationales Visum erteilt werden.
Auch dem, der aus gesundheitlichen, persönlichen und wer weis noch was sonst, einfach nicht in der Lage ist, diesen Nachweis des A1 zu führen, dem soll auch das nationale Visa erteilt werden. Alles "hätte" "sollte" "könnte"! - Viel Spaß wünsche ich demjenigen, bei dem Versuch dagegen beim Verwaltungsgericht zu klagen!

So, wie es bei uns gelaufen ist, zumindest beim ersten Botschaftstermin im April, ist es eigentlich eine Unart unseres Staates, und hat nichts mit "Rechtsstaatlichkeit" zu tun.

Das Leben wäre mit dem vereinfachten Visaverfahren deutlich entspannter. Da könnte man, wenn man denn in der Zukunft irgendwann einmal die Bedingungen erfüllt, zwischen den Schengenstaaten und Cuba relativ frei hin und her reisen. Schengen-Visa werden im vereinfachten Verfahren, so steht es auch auf der Webseite der Botschaft, ohne Termin und ohne Bürokratie halbjährlich verlängert. Schöne imaginäre Zukunft! :( Wenn man niemals die Möglichkeit bekommt, in dieses Verfahren zu kommen, weil das erste Einladungsvisa nie erteilt wird. Das ist auch eine versteckte Art von "Pushback`s"

Der Unterschied zum nationalen Visa wäre, dass man mit einem längerfristigen Aufenthaltstitel auch internationaler Reisen könnte. Z.Z. alles Utopie.

Maier
 
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Wie lange dauert die Entscheidung der Botschaft in Havanna, ob jemand ein Visum bekommt oder nicht (von der Abgabe der Unterlagen bis zur Mitteilung der Entscheidung)? Welche Erfahrungen habt ihr dazu?
 
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