Ich habe aktuell zwei Einladungsversuche miterlebt.
1. Cubaner im gehobenen Alter , Ausbildung in Deutschland , spricht deutsch,
war schon 3 oder 4 mal mit Besuchervisum in Deutschland, nicht verheiratet aber mit Lebensgefährtin und gemeinsamen kleinen Kind, kein Immobilienbesitz ( zusammen mit Lebensgefährtin , im gemeinsamen Haus ) Ablehnung , trotz gleicher Bedingungen wie früher
2. junge Cubanerin in den 20igern , 2 kleine Kinder , Hausbesitzerin , gepflegtes höfliches Auftreten, Ablehnung ( war die zweite vergebliche Einladung vom
gleichen Einlader ) Übrigens: mit Schreiben des Einladers, dass er auch vor der Botschaft wartet und für Fragen zur Verfügung steht
Ablehnungsgrund: es bestehen begründete Zweifel an Ihrer Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen
Bei der jungen Mutter war nur ein Kurzurlaub von 3 - 4 Wochen geplant , warscheinlich wäre sie schon viel früher zurück, weil sie Sehnsucht nach den Kindern bekommen hätte.
Die Kubanerin organisiert den Papierkram, hat eine beschwerliche Anreise ab Bayamo und zurück, sucht Unterkunft in Havanna ( auf die Mitteilung ob ja oder nein musste 2 Tage gewartet werden ) , bezahlt sinnlos das Vermögen von 80 € bei der Botschaft und nimmt es als persönliche Abweisung, als das
Visum abgelehnt wird.
Da möchte ich gerne mal wissen, was sind denn nun die Kriterien für ein Besuchsvisum ? Immobilie und Kleinkinder sind nicht ausreichend ?
Immobilien kann man verkaufen , Kinder kann man für viele Jahre bei der Oma lassen .. Also was muss man vorweisen, um besuchsweise nach Deutschland zu kommen ?
Dann sollen sie ( die Botschaft ) sagen, hinterlegen sie 25.000 € als Pfand, und wenn der Besuch wieder auf Kuba ist, gibt es das Geld zurück.
Dann weiß man wenigstens woran man ist.