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US-Gefangenenlager Guantanamo - Auswärtiges Amt

ElHombreBlanco

Camaján
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Absurdistan

Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 10.01.2024​

US-Gefangenenlager Guantanamo​

Frage​

Am 11. Januar jährt sich zum 22. Mal die Inbetriebnahme des US-Gefangenen- und Folterlagers Guantanamo. Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren, wie die Bundesregierung aus völkerrechtlicher und menschenrechtlicher Perspektive die Weiterexistenz dieses Lagers im Jahr 2024 bewertet.

Fischer (AA)​

Sie kennen die Haltung der Bundesregierung zu Guantanamo: Das Gefangenenlager in Guantanamo stellt aus unserer Sicht wichtige Prinzipien der Menschlichkeit, des Rechtsstaats und der Menschenrechte infrage. Das haben wir gegenüber den verschiedenen US-Regierungen, die es gab, seitdem Guantanamo in Betrieb ist, immer wieder deutlich zum Ausdruck gebracht. Sie wissen vielleicht auch, dass US-Präsident Biden im Februar 2021 erklärt hat, dass er die Schließung des Gefangenenlagers bis zum Ende seiner Amtszeit anstrebt. Diese Ankündigung begrüßen wir sehr.

Zusatzfrage​

Apropos Völkerrecht: Das besagte US-Militärlager befindet sich ja auf einer karibischen Insel namens Kuba. Da würde mich interessieren: Wie bewertet die Bundesregierung ebenfalls aus völkerrechtlicher Perspektive die Tatsache, dass die USA einen Militärstützpunkt gegen den expliziten Willen der kubanischen Regierung aufrechterhalten?

Fischer (AA)​

Ich glaube, die Sachlage ist ein bisschen komplexer. Guantanamo gehört, da haben sie recht, zum kubanischen Staatsgebiet, wurde aber zu Beginn des 20. Jahrhunderts an die USA verpachtet. Seit der kubanischen Revolution 1959 ist die kubanische Regierung jedoch der Auffassung, dass diese völkerrechtliche Praxis unwirksam ist und Guantanamo daher an Kuba zurückgegeben werden muss. Das ist zwischen Guantanamo und den USA umstritten. Die USA berufen sich auf ihre Pacht, die Kubaner stellen das in Frage. Das ist aber, ehrlich gesagt, eine bilaterale Angelegenheit zwischen den USA und Kuba.

Zusatzfrage​

Diese Verpachtung beruht ja auf dem Platt Amendment von 1902. Zu diesem Zeitpunkt stand ganz Kuba unter US-Militärverwaltung. Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung das auch eingedenk dieses historischen Hintergrunds bewertet.

Fischer (AA)
Dazu habe ich mich ja gerade geäußert. Das ist die Bewertung.

 
Wie bei den Embargomassnahmen liegt es auch hier nur bei den USA, das Verhältnis zu Kuba zu verbessern.
 
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