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Nationales Visum/Familienzusammenführung

Erst ging es um eine Familienzusammenführung, dann lediglich um eine Einladung zum Besuch.
 
Mir wurde gesagt... Nationales Visum zur Einreise zwecks Familienzusammenführung, Schengen für Besuch, Studium etc,,
Am Besten die Botschaft kontaktieren, aber vorher sollte man wissen was man will , Familienzusammenführung ode Besuch ;)
 
Er könnte abtauchen, zu einem kubanischen Freundin nach Spanien ziehen. Dann haftest Du.
Es geht ja nicht um ein Schengenvisum, sondern um ein nationales Visum...Deutschkenntnisse muss er nicht vorweisen, meine finanziellen Verhältnisse spielen auch keine Rolle..also meinetwegen kann er nach Spanien durchbrennen - wäre aber ganz schön doof von ihm ;-)
 
Ich meinte die ganze Zeit das Familiemzusammenführungs-Visum:) auch da kann man ja "nur" einen Besuch draus machen. Tut mir leid, wenn das missverständlich ausgedrückt war....
 
Familiemzusammenführungs-Visum

in Amtsdeutsch bedeutet es schon etwas.
 
Wer meinen sehr ausführlichen Eingangstext gelesen hat, müsste auch verstehen, was gemeint ist. Es ging hier in keinem Fall um ein Besuchsvisum. Aber auch jemand, der mit nationalem Visum einreist, kann nach einem Monat wieder in sein Heimatland zurückreisen. Es ging mir um Erfahrungswerte und rechtliche Belange bezüglich der Zulässigkeit eines nationalen Visums OHNE Sorgerecht für das Kind, lediglich mit Vaterschaftsanerkennung. Danke nochmal an CarpeDiem für die ausführliche und themenbezogene Antwort.
 
@Blanquita:
Es ist kompliziert ...

„Als ausländischer Elternteil eines minderjährigen deutschen Kindes erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie über das Sorgerecht verfügen. Wenn Sie zwar kein Sorgerecht aber zumindest ein Umgangsrecht für das Kind besitzen, ist die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nur möglich, wenn Sie tatsächlich Betreuungsleistungen erbringen.“ Quelle: Visum und Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung

Familienzusammenführung gem. § 27 AufenthG bedeutet „zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug)“. Wenn Du der Ausländerbehörde sagst, dass Ihr gar keine familiäre Lebensgemeinschaft leben wollt, wird‘s nichts mit de FZF-Visum.

Ein Schengen-Besuchsvisum wird nicht klappen, weil berechtigte Zweifel an der Rückkehrbereitschaft bestehen. Ein FZF-Visum würde - sofern und solange er kein Sorgerecht hat - nur klappen, wenn er tatsächlich bereits von seinem Umgangsrecht Gebrauch machen und tatsächlich Betreuungsleistungen erbringen würde.

Insofern, Blanquita, muss ich mich nun korrigieren, das Sorgerecht und die Herstellung und Wahrung ser familiären Lebensgemeinschaft sind entscheidend. Wusste ich gar nicht, war bei uns nie ein Thema, weil wir eh gemeinsames Sorgerecht von Geburt an hatten und auch zusammen leben („familiäre Lebensgemeinschaft“). Sorry, wenn ich da falsche Hoffnungen geweckt haben sollte.

Fazit:
1)
in Eurer Situation geht es nicht über ein FZF-Visum, da weder Sorgerecht noch auch schon bisher gelebtes Umgangsrecht mit Betreuungsleistungen und außerdem keine familiäre Lebensgemeinschaft angestrebt.

2)
Schengen-Besuchsvisum dürfte voraussichtlich an fragwürdiger Rückkehrbereitschaft scheitern. Im übrigen brauchst Du - wenn Ihr es dennoch versuchen wolltet - hierfür eine Verpflichtungserklärung, mit der Du bis zu fünf (!) Jahren für ihn bürgen musst („wenn er nach Spanien durchbrennt“). Also kann es Dir ganz und gar nicht egal sein, was er hier macht. Denn Du musst seine Wohnung, sein Essen, seine Krankenversicherung/Arztrechnungen etc. gegenüber den Behörden in der Verpflichtungserklärung garantieren, schlimmstenfalls bis hin zu Abschiebungskosten etc. pp..

3)
Vermutlich wird es nichts mit Eurer Hoffnung, dass der Vater Deiner Tochter „ab und zu mal“ seine Tochter besuchen kann. Bürokratische Hürden, sehr teuer, menschlich kompliziert und für Dich speziell auch hohes finanzielles Risiko, das Dich schlimmstenfalls in hohe Schulden oder gar Privatinsolvenz stürzen kann. Ich würd‘s aufgeben an Deiner Stelle, zumal der Auswanderungsdruck in Cuba mittlerweile eheblich ist. Wer erst mal nach Europa gelangt ist - wie auch immer - will wohl kaum mehr nach Cuba zurück ... .

Buena suerte, und nochmals sorry für versehentlich zwischenzeitliche Verwirrung.
 
@CarpeDiem, also erstmal vielen vielen Dank für Deine Mühe und Deine Recherche.

Genau das war der Knackpunkt, den ich meinte: Sorgerecht vs. Umgangsrecht minus vorhandene Lebensgemeinschaft.

Allerdings bin ich mir immer noch nicht sicher, ob es wirklich so drastisch ist, wie von dir in 1) formuliert.

Schließlich hatte er ja auch gar keine Möglichkeit, "Personensorge" (wie es so schön heißt) für unsere Tochter auszuüben - das geht nicht von Kuba aus. Das dürfte auch allen Beamten des Konsulats einleuchten.

Außerdem frage ich mich, ob das Nicht-Anstreben einer familiären Gemeinschaft wirklich ein Grund sein kann, das Grundrecht eines Kindes auf seine Eltern auszuhebeln.

Aber da kommt dann evtl. wieder das Sorgerecht ins Spiel - es ist in der Tat sehr kompliziert und es gibt unter Umständen auch einen gewissen Ermessensspielraum. Wie groß dieser ist, hängt sicher auch von den einzelnen Beamten und Zuständigen ab, wie so oft.

Schade, dass es einem von Seiten der Regierungen so schwer gemacht wird, man muss entweder aufs Ganze gehen oder es komplett sein lassen.

Zu 2) ich weiß, dass das hier irgendwie falsch ankam, aber ein Besuchsvisum kommt tatsächlich überhaupt nicht mehr in Frage.
Wir hatten ja schon eins beantragt gehabt, zur Geburt meiner Tochter. Das wegen ebendieser mangelnden Rückkehrbereitschaft abgelehnt wurde.
Da ich damals eine Verpflichtungserklärung abgeben musste samt "gesperrtem" Geld auf dem Sparkonto, weiß ich schon um die Problematik der Haftung. Das ist aber, wie gesagt, passé. Deshalb die flapsige Bemerkung zum Durchbrennen nach Spanien.

Ich danke Dir für deinen Beitrag, und werde nächste Woche nochmal bei der Ausländerbehörde und bei der Botschaft anklopfen (die dürften "uns" inzwischen ganz gut kennen) - und wen es interessiert, der kann dann hier nochmal den neuesten Stand der Dinge nachlesen.

Dann treffe ich meine Entscheidung.

Saludos

Blanquita
 
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