@CarpeDiem, also erstmal vielen vielen Dank für Deine Mühe und Deine Recherche.
Genau das war der Knackpunkt, den ich meinte: Sorgerecht vs. Umgangsrecht minus vorhandene Lebensgemeinschaft.
Allerdings bin ich mir immer noch nicht sicher, ob es wirklich so drastisch ist, wie von dir in 1) formuliert.
Schließlich hatte er ja auch gar keine Möglichkeit, "Personensorge" (wie es so schön heißt) für unsere Tochter auszuüben - das geht nicht von Kuba aus. Das dürfte auch allen Beamten des Konsulats einleuchten.
Außerdem frage ich mich, ob das Nicht-Anstreben einer familiären Gemeinschaft wirklich ein Grund sein kann, das Grundrecht eines Kindes auf seine Eltern auszuhebeln.
Aber da kommt dann evtl. wieder das Sorgerecht ins Spiel - es ist in der Tat sehr kompliziert und es gibt unter Umständen auch einen gewissen Ermessensspielraum. Wie groß dieser ist, hängt sicher auch von den einzelnen Beamten und Zuständigen ab, wie so oft.
Schade, dass es einem von Seiten der Regierungen so schwer gemacht wird, man muss entweder aufs Ganze gehen oder es komplett sein lassen.
Zu 2) ich weiß, dass das hier irgendwie falsch ankam, aber ein Besuchsvisum kommt tatsächlich überhaupt nicht mehr in Frage.
Wir hatten ja schon eins beantragt gehabt, zur Geburt meiner Tochter. Das wegen ebendieser mangelnden Rückkehrbereitschaft abgelehnt wurde.
Da ich damals eine Verpflichtungserklärung abgeben musste samt "gesperrtem" Geld auf dem Sparkonto, weiß ich schon um die Problematik der Haftung. Das ist aber, wie gesagt, passé. Deshalb die flapsige Bemerkung zum Durchbrennen nach Spanien.
Ich danke Dir für deinen Beitrag, und werde nächste Woche nochmal bei der Ausländerbehörde und bei der Botschaft anklopfen (die dürften "uns" inzwischen ganz gut kennen) - und wen es interessiert, der kann dann hier nochmal den neuesten Stand der Dinge nachlesen.
Dann treffe ich meine Entscheidung.
Saludos
Blanquita