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Nationales Visum/Familienzusammenführung

Blanquita

Bekannter Nutzer
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19 Feb. 2019
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Hallo liebe Forumsmitglieder,

zu einem persönlichen Anliegen erhoffe ich mir Euren Rat / Eure Erfahrungen.

Es geht um ein Visum zur Familienzusammenführung, jedoch unter "fraglichen" Voraussetzungen.
Ich habe schon sehr viel recherchiert und bin trotzdem noch nicht auf zufriedenstellende Antworten gestoßen.

Zum Verständnis erstmal meine Hintergrundgeschichte:

Ich habe eine kleine Tochter (zwei Jahre alt) mit einem Kubaner aus Santiago de Cuba.
Ich verließ Santiago im Januar 2019, im dritten Monat schwanger, und habe meine Tochter in Deutschland geboren, sie ist also deutsche Staatsangehörige.
Es folgte der Versuch, meinen damaligen Partner vorerst mit einem Besuchsvisum zur Geburt nach Deutschland einzuladen; das Visum wurde aber abgelehnt. Nach einer geplanten und von mir aus verschiedenen Gründen abgesagten Hochzeit trennten wir uns schließlich vor einem Jahr; einerseits aus persönlichen Gründen, andererseits auch aus der Hoffnungslosigkeit der Situation heraus.

Trotzdem sind wir sehr regelmäßig in Kontakt und der Vater meiner Tochter zeigt großes Interesse, sie auch kennenzulernen und irgendwie bei ihr leben zu können.
Eigentlich war der Plan, im August erstmal nach Santiago zu fliegen, damit wir uns dort alle endlich wiedersehen können und danach weiterzusehen.
So wie die aktuelle Lage sich dort gestaltet, vergeht mir jedoch die Lust an einer Reise dorthin bzw. bezweifle ich, ob das mit einem Kleinkind unter den Voraussetzungen eine gute Idee ist.

Da ich ab September eine berufliche Weiterbildung anfange, ist der August der günstigste Zeitpunkt für ein Wiedersehen.
Am liebsten wäre mir, ihn mit einem Visum zur Familienzusammenführung nach Deutschland einzuladen.
Er könnte sich, losgelöst von seinem kubanischen Umfeld, unserer Tochter annähern und eine Beziehung zu ihr aufbauen. Je nachdem, wie das liefe, könnte man das Visum verlängern / ihm eine Unterkunft und einen Job suchen, oder eben er fliegt nach Ablauf des Visums zurück nach Santiago - und wir haben es wenigstens versucht.

Nun das Problem: überall lese ich, dass ein nationales Visum entweder Ehepartnern oder Elternteilen mit Sorgerecht eines minderjährigen deutschen Kindes gewährt wird.
Das Sorgerecht habe nur ich und ich möchte und kann es ihm nicht im Vornherein erteilen, weil er ja
a) gar nicht da ist (das heißt, ich bräuchte für sämtliche Entscheidungen seine Zustimmung und das ist über die Entfernung natürlich nicht möglich) und weil ich
b) ja noch nicht weiß, wie er sich mit unserer Tochter verhält/wie sich die Beziehung der beiden und auch die Möglichkeiten für ihn, hier Fuß zu fassen, gestalten.

Wir haben allerdings im Dezember eine Vaterschaftsanerkennung über die Botschaft in Havanna vornehmen lassen, in die ich hier auch eidesstattlich eingewilligt habe. D.h., er steht in den Dokumenten meiner Tochter und hat auch das offizielle Umgangsrecht (jedoch nicht Sorgerecht).

Jetzt meine Frage:

Meint ihr, es ist trotzdem möglich, ein nationales Visum genehmigt zu bekommen? War jemand in der gleichen Situation und kann von seinen Erfahrungen berichten? Kennt jemand von Euch einen Anwalt/Spezialisten für das Thema, bei dem ich vielleicht rechtlichen Rat einholen könnte? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und bin finanziell nicht gerade bombig aufgestellt.

Ich denke nur, unter den bestehenden Bedingungen müsste es doch "logisch" sein, dass ich ihm das Sorgerecht nicht ohne Weiteres erteilen kann...und trotzdem - auch trotz Trennung der Eltern - hat ein Kind ja ein Grundrecht darauf, mit seinem Vater eine Beziehung aufbauen zu können.

Regelmäßige Kontaktaufnahme, Videoanrufe etc. wären als "Bemühungen" jedenfalls vorhanden.

Ich danke Euch für das Lesen des langen Textes und freue mich sehr über Antworten!

Alles Liebe,

Blanquita
 
Zuletzt bearbeitet:
Hola Blanquita,

Du hast deutsche Staatsangehörigkeit, damit hat mindestens ein Elternteil deutsche Staatsangehörigkeit, darum hat Dein Kind Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit (und hat sie vermutlich längst auch mit eigenem deutschen Pass/Perso), übrigens unabhängig vom Geburtsort.

Du schreibst „Wir haben allerdings im Dezember eine Vaterschaftsanerkennung über die Botschaft in Havanna vornehmen lassen, in die ich hier auch eidesstattlich eingewilligt habe. D.h., er steht in den Dokumenten meiner Tochter und hat auch das offizielle Umgangsrecht (jedoch nicht Sorgerecht).“

Wenn der kubanische Vater auch als solcher in der deutschen Geburtsurkunde Deiner Tochter eingetragen ist, wird ein Familienzusammenführung-Visum kein Problem sein. Nicht das Sorgerecht ist meines Wissens dafür Voraussetzung, sondern es genügt die Vaterschaft laut Geburtsurkunde (vorausgesetzt, Du bist nicht mit jemand anderem verheiratet, sonst wär‘s etwas komplizierter ...). Du musst auch keine Verpflichtungserklärung abgeben, und er braucht kein A1-Deutschzertifikat. Du musst allerdings zur Ausländerbehörde und dort alles erklären/bestätigen.

Ein Elternteil hat grundgesetzlichen Anspruch auf Umgang mit seinem eigenen deutschen Kind und umgekehrt, und das geht nur, wenn das Elternteil auch in Dtl. leben darf. Nach Einreise mit Familienzusammenführungs-Visum hat der Cubaner max. 3 Wochen Zeit, das Visum in einen Familien-Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde „umzuwandeln“.

Einen Anwalt brauchst Du nicht. Die Botschaft in Havanna haben wir als sehr hilfsbereit erlebt, insbesondere per Mail.

Soviel zu meiner Einschätzung der rechtlichen Situation.

Ansonsten - aber das war ja nicht Deine Frage hier - musst Du Dir darüber im Klaren sein, dass der Vater Deines Kindes hier in Deutschland einen schwierigen/unmöglichen Start haben dürfte, wenn Du ihn nicht extrem mit allem unterstützt, nicht nur finanziell. Er darf dann zwar für immer hier in Deutschland bleiben, aber könnte auch Langzeit-Hartz4ler werden. Nur mit Sprachkenntnissen und einer unbedingten Integrationsbereitschaft wird er einen Job und ein neues soziales Umfeld hier in Deutschland finden. Wenn er erst einmal hier in Deutschland ist und seinen Familienzusammenführungs-Aufenthaltstitel bekommen hat und mit seiner Tochter regelmäßigen Umgang pflegt, kann er dauerhaft in Deutschland bleiben. Das kann aber auch anstrengend werden für alle Beteiligten (ich hatte Dich so verstanden, dass Ihr beide nicht mehr zusammen sein wollt).

Bei uns war die Konstellation etwas anders (Mutter Cubine, ich deutsch, Tochter in Cuba geboren, jetzt leben wir alle hier in Dtl. zusammen), gerne kann ich auch versuchen, etwaige weitere Fragen per PM zu beantworten.

Buena suerte!
 
Rechtlich bist Du im Recht, :) , aber da ja viele die Deutsche Botschaft in Havanna kennen und Du vor allem Deine finanzielle Lage als nicht rosig beschreibst, würde ich mich erstens fragen: Kannst Du dem Vater Deiner Tochter tatsächlich trauen, 100prozentig? Dann würde ich mit dem zuständigen Beamten in Deiner Ausländerbehörde ganz offen über die Problematik sprechen. Denn dieser wird eh gefragt und da ist es besser er weiß schon Bescheid, wenn die Botschaft anfragt,, und überdies kann die Ausländerbehörde, wenn sie denn den Antrag befürwortet, dass parallel zu Deinem Antrag bei der Botschaft bekunden, so geht es dann in Havanna schneller.

Mein persönlicher Tipp, aus dem was ich von Dir gelesen habe, wäre aber: Lass es vorerst sein.
 
Hola und erstmal vielen Dank für die Antworten! @CarpeDiem danke für die ausführliche Nachricht. Es erstaunt mich etwas, dass das anscheinend rechtlich gesehen vielleicht doch kein Problem ist. Die Botschaft hatte mir am Telefon gesagt, ich benötige das Sorgerecht für ihn, auch im Internet hab ich das so gelesen...aber vielleicht kann man einfach die Lage erklären, das müsste ja auch verständlich sein.
Tatsächlich geht es mir vorrangig um einen Besuch des Vaters meiner Tochter; so würde ich das auch mit ihm absprechen. Nur, wenn wirklich alles absolut super läuft, könnte man an eine Verlängerung des Visums denken. Finanziell kann und will ich ihn nicht unterstützen. Einen 1 bis 3 monatigen Aufenthalt von ihm hier bekomme ich finanziell noch hin, eine Reise nach Kuba wäre ja auch für mich teuer, plus Unterkunft etc. Wenn er hier bleibt, müsste er ab dem 2. Monat zumindest mit einem Minijob anfangen - da würde ich dann evtl. meine Arbeitgeber ins Spiel bringen, aber so weit denke ich noch gar nicht. Dass das super stressig werden kann, glaube ich gerne....er wird einfach auf viel Hilfe angewiesen sein...deswegen tendiere ich deutlich zum "Besuch"
 
Wenn ich genaueres weiß, komme ich gerne nochmal mit einer PN auf dich zurück, CarpeDiem!
 
Rechtlich bist Du im Recht, :) , aber da ja viele die Deutsche Botschaft in Havanna kennen und Du vor allem Deine finanzielle Lage als nicht rosig beschreibst, würde ich mich erstens fragen: Kannst Du dem Vater Deiner Tochter tatsächlich trauen, 100prozentig? Dann würde ich mit dem zuständigen Beamten in Deiner Ausländerbehörde ganz offen über die Problematik sprechen. Denn dieser wird eh gefragt und da ist es besser er weiß schon Bescheid, wenn die Botschaft anfragt,, und überdies kann die Ausländerbehörde, wenn sie denn den Antrag befürwortet, dass parallel zu Deinem Antrag bei der Botschaft bekunden, so geht es dann in Havanna schneller.

Mein persönlicher Tipp, aus dem was ich von Dir gelesen habe, wäre aber: Lass es vorerst sein.
Ob ich rechtlich im Recht bin, ist wohl leider nicht ganz eindeutig...wie meinst du das, ob ich ihm trauen kann? In Bezug auf was? Danke für den Tipp, mich bei der Ausländerbehörde nochmal schlau zu machen, das werde ich auf jeden Fall tun. Wie gesagt, es geht erstmal nur um einen Besuch hier, der ist finanziell noch in Ordnung. Was genau, was du von mir gelesen hast, führt dich zu dem Ratschlag, es komplett sein zu lassen? Meine finanzielle Lage? Die wäre erst relevant wenn er hier in Deutschland bleiben soll...aber selbst da weiß ich nicht, ob ich verpflichtet bin, für ihn aufzukommen - ich werde es jedenfalls nicht tun, er müsste schon ziemlich schnell anfangen zu arbeiten. Ich traue ihm grundsätzlich. Ich wüsste jetzt auch nicht genau, was er "Schlimmes" machen könnte außer unzuverlässig zu sein oder unbemüht...
 
vorrangig um einen Besuch des Vaters meiner Tochter;
Es könnte auch sein, dass die Botschaft unterstellt, die Beantragung des Besuchsvisums wäre nur vorgeschoben, da die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung nicht gegeben sind. Ich weiß nicht, wie aktuell bei Familienzusammenführungen die Sache mit den verlangten Deutschkenntnissen ist, also ob das anders als beim Ehegattennachzug ist. Vielleicht kann das jemand anders aus dem Forum beantworten.
 
Aber ohne Verpflichtungserklärung wird es meistens kein Visa geben. Ich habe den Prozess schon hinter mir, es war eine ähnliche Situation.
Ich habe das zwar über die Schweizer Botschaft gemacht, aber die Bedingungen sind im Schengen-Raum die gleichen.
Anforderungen für die Beantragung eines Schengen-Visums - Schengen-Visum
Die Verpflichtungserklärung kann auch Vorteile für den Gastgeber haben, da die Haftung eine Obergrenze haben kann, allerdings ist dies von Land zu Land unterschiedlich.
 
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