Predator100
Nutzer
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- 19 Feb. 2015
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Hallo,
da meine Freundin zur Erteilung eines Visums für Deutschland ja auch eine Krankenversicherung vorlegen muss, würde ich gerne wissen, welches Anfangsdatum der Krankenversicherung gewählt werden muss bzw. muss schon bei Antragsstellung auf der Botschaft ein Versicherungsschutz vorhanden sein?
Da ja vor der Erteilung des Visums noch nicht feststeht, wann man genau das Visum erteilt bekommt und dann evtl. der Anfangstemin (Einreisedatum auf der Krankanversicherung) vor dem Datum der Visumserteilung liegt und dann evtl. der Versicherungsschutz vorher abläuft, weil er dann zu kurz gewählt wurde.
Also, welcher Zeitraum muss bzw. kann beim Antrag auf das Visum bei der Krankenversicherung angegeben werden?
Oder muss man nur eine Krankenversicherung vorlegen die ca. erst in ein bis zwei Monaten nach Visumsantrag auf der Botschaft in Kraft tritt?
Danke.
da meine Freundin zur Erteilung eines Visums für Deutschland ja auch eine Krankenversicherung vorlegen muss, würde ich gerne wissen, welches Anfangsdatum der Krankenversicherung gewählt werden muss bzw. muss schon bei Antragsstellung auf der Botschaft ein Versicherungsschutz vorhanden sein?
Da ja vor der Erteilung des Visums noch nicht feststeht, wann man genau das Visum erteilt bekommt und dann evtl. der Anfangstemin (Einreisedatum auf der Krankanversicherung) vor dem Datum der Visumserteilung liegt und dann evtl. der Versicherungsschutz vorher abläuft, weil er dann zu kurz gewählt wurde.
Also, welcher Zeitraum muss bzw. kann beim Antrag auf das Visum bei der Krankenversicherung angegeben werden?
Oder muss man nur eine Krankenversicherung vorlegen die ca. erst in ein bis zwei Monaten nach Visumsantrag auf der Botschaft in Kraft tritt?
Danke.