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Frage zur Krankenversicherung

Predator100

Nutzer
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19 Feb. 2015
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Hallo,
da meine Freundin zur Erteilung eines Visums für Deutschland ja auch eine Krankenversicherung vorlegen muss, würde ich gerne wissen, welches Anfangsdatum der Krankenversicherung gewählt werden muss bzw. muss schon bei Antragsstellung auf der Botschaft ein Versicherungsschutz vorhanden sein?

Da ja vor der Erteilung des Visums noch nicht feststeht, wann man genau das Visum erteilt bekommt und dann evtl. der Anfangstemin (Einreisedatum auf der Krankanversicherung) vor dem Datum der Visumserteilung liegt und dann evtl. der Versicherungsschutz vorher abläuft, weil er dann zu kurz gewählt wurde.

Also, welcher Zeitraum muss bzw. kann beim Antrag auf das Visum bei der Krankenversicherung angegeben werden?

Oder muss man nur eine Krankenversicherung vorlegen die ca. erst in ein bis zwei Monaten nach Visumsantrag auf der Botschaft in Kraft tritt?

Danke.
 
Im Visumantrag muss deine Freundin ja ein Datum der voraussichtlichen Einreise angeben und genau zu dem Tag muss der Versicherungsschutz beginnen.
 
ok, du hast recht. unter Punkt 29 steht ja "geplantes Ankunftsdatum im Schengen Raum"

ok ich habs gelsen und verstanden ;)

Danke Dir.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Antrag braucht die Versicherung nicht abgeschlossen
sein. Darauf weist die deutsche Botschaft hin.
 
Zitat von http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/havanna/de/07/Schengen__Visum__Allgemeines.html
"Eine der Erteilungsvoraussetzungen für ein Schengenvisum ist, das –vor—Erteilung des Visums ein Versicherungsschutz für die Gesamtdauer der Gültigkiet des beantragten Visums besteht. Es ist in diesem Zusammenhang nicht ausreichend, dass die Vertragsdauer der Versicherung nach Einreise verschoben werden kann. Der Versicherungsschutz muss bei Beantragung mit dem gewünschten Reisezeitraum übereinstimmen"


Dann verstehe ich das wohl falsch
 
Weiteres Zitat von dieser Seite
"Das Vorliegen folgender Visumerteilungsvoraussetzungen muss von der Auslandsvertretung bei jedem einzelnen Visumantragsteller positiv festgestellt werden:
1.Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland
2.Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen
3.Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen,
4.Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro. "

Die Flugreservierung muss nicht vorliegen
 
Ich glaube, was Ibi meinte war, dass die Krankenversicherung beim Botschaftstermin natürlich noch nicht gültig sein muss, sondern - logisch - erst dann, wenn der Gast auch nach Deutschland einreist.

Am besten ist es, vorher schonmal Flüge zu checken und zu schauen, wann es gute Angebote gibt und entsprechend dieser sich den konkreten Reisezeitraum zu überlegen. Wenn das Visum erteilt wird, wird dort konkret eingetragen von wann bis wann das Visum gültig ist. Dieser Zeitraum muss sich sowohl mit dem Krankenversicherungsschutz, als auch mit der Urlaubsbescheinigung (falls vorhanden) deiner Freundin decken, sonst kann das Visum nicht erteilt werden. Deshalb ist es zwingend nötig, sich den Zeitraum vorher zu überlegen. Ihr überlegt euch, von wann bis wann sie kommen soll und die Botschaft sagt dann entweder ja oder nein. Sollte sie nein sagen (was ich nicht hoffe), ist es gut, wenn der gewünschte Reisezeitraum noch so weit in der Zukunft liegt, dass ihr im Notfall auch noch remonstrieren könntet. Also am besten nicht zu knapp beantragen, falls möglich!
Ich wünsche euch viel Erfolg und drücke die Daumen!
 
Vielen Dank euch allen für die Erklärungen und damit verbundene Hilfestellung :)

Gruß
 
Zum Antrag braucht die Versicherung nicht abgeschlossen
sein. Darauf weist die deutsche Botschaft hin.

kann sein, dass das so nicht ganz richtig ist. Dann bitte ignorieren. Ist schon etwas her als ich das gemacht habe.
Ich meine das es zwischen der Versicherungszusage und dem Abschluss incl. Bezahlung einen Unterschied gibt. Werde das aber nicht recherchieren.

Was ich aber sicher weiß: Wenn man die Versicherung abgeschlossen und bezahlt hat, kann man im nachhinein den Versicherungszeitraum verändern. Sollte kein Visa erteilt werden kann man die Versicherung stornieren. Die Bestätigung die man dazu braucht, dass kein Visum für den Versicherungszeitraum erteilt wurde erhält man auf Anfrage per mail von der Botschaft in Havanna. Stornierungsgebür ist aber fällig.

also nochmal sry sollte ich in der ersten Nachricht Unsinn geschrieben haben.
 
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