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Absage Sprachkursvisum mit anschließendem Studium... und jetzt ? :(

Ja eigentlich gebe ich dir da auch vollkommen Recht, wir machen ja nichts verbotenes! Es dürfte ja eigentlich nicht zu viel verlangt sein, mit der Person die man Liebt zusammen sein zu dürfen. Aber aufgrund dessen, das ich als Studentin meinen Freund ja nichteinmal selber einladen dürfte dachten wir einfach die Chancen stehen sehr viel besser wenn seine Tante wieder wie das letzte mal einläd. Die Hoffnung darauf das wir somit bessere Chancen haben eine Zusage zu bekommen, war uns einfach wichtiger wie die "ehrlichere" Variante. Es ist einfach frustrierend wie aus manch anderen Ländern jeder über die Grenze spazieren kann, am besten nur wegen den Sozialleistungen und bei Drittländern wie Kuba am liebsten alles zugemauert werden würde seitens des Staats..

Ich kann dir generell bei dem Sprachvisum nur raten, sehr früh anzufangen. Wie bereits gesagt hängen wir da nun schon seit Juni dran..
 
Eine formlose Vollmacht reicht eigentlich aus , sollte halt in deutsch (alle Dokumente der Remonstration zwingend in deutsch ) und spanisch sein , damit es keinen Streit gibt ,das er es auch verstanden hat.
 
ok, danke :) also ich habe gestern mit meinem Freund telefoniert und er hat erzählt das noch 3 andere dort waren wegen dem selben Visum, eine auch wegen der Remonstration und ALLE wurden abgelehnt! Manche hatten auch exakt den selben Wisch wie er bekommen. Hingegen die Anträge für ein 3 Monatiges Visum wurden ALLE genehmigt. Sorry aber das kanns doch nicht sein oder ??
 
Hallo Casiopeia,

wende Dich bitte umgehend an das Auswärtige Amt. Ich habe Dir eine PN geschrieben, da sind die Kontaktdaten angegeben.
Ich habe gestern noch auf einer Website eines RA für Ausländer- und Asylrecht gelesen, dass laut eines jüngst ergangenen Urteils des EUGH ein Sprachvisum mit direkt anschließendem Studium (Studentenvisum für Deutschland) ohne großen Prüfungsaufwand genehmigt werden muss.
Erstmal die Frage: Was für ein Visum wurde überhaupt beantragt???
- VISUM ZUM BESUCH EINES SPRACHKURSES (SPRACHKURSVISUM) gilt 3 Monate = Schengen-Visum
- STUDIENBEWERBERVISUM gilt 3 Monate + 6 Monate mit Verlängerung = Deutschland-Visum oder D-Visum
- STUDENTENVISUM = D-Visum
Schau bitte da mal nach: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/08-Studentenvisum.html?nn=350374

Saludos Pedro.
 
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Hallo Casiopeia,

ich möchte Dir ja gerne behilflich sein, aber ich werde aus Deinem Schreiben nicht so richtig schlau.
Hat Dein Freund nur ein Sprachkurs-Visum (Schengen-Visum) beantragt und das damit begründet, dass er danach studieren will???
Oder hat er ein Sprachkurs-Visum (Schengen-Visum) UND ein Studenten-Visum (D-Visum) beantragt???
Wenn er NUR ein Sprachkurs-Visum beantragt hat, könnte der oder ein Grund der Ablehnung sein, dass das Studenten-Visum fehlt, was seine Absicht bestätigt unmittelbar nach dem Sprachkurs eine Uni zu besuchen.
Casiopeia, nur klär uns doch mal bitte auf, welche Art von Visum nun beantragt wurde. Du schreibst einerseits, "ALLE wurden abgelehnt" und dann schreibst Du "die Anträge für ein 3 monatiges Visum wurden genehmigt". Ich bin ein wenig irritiert.
Was denn nun: "abgelehnt" oder "genehmigt"??? Was waren das den für Visa??? Schengen-Visa und D-Visa werden unterschiedlich behandelt. Bei Studenten-Visa (D-Visa = Aufenthalte größer 3 Monate) hängt immer die Ausländerbehörde mit drin.
Informier Dich bitte hier einmal beim berühmt-berüchtigten Visakodex-Handbuch:
http://familienvisum.de/Dokumente/visumshandbuch.html
Das VK-Handbuch wird INTERN vom Auswärtigen Amt herausgegeben (nicht für die Öffentlichkeit) als Arbeitsgrundlage für die Visabearbeitung der Botschaften.
Wie sagt man in Kuba: No es facil!

Saludos Pedro.
 
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Hallo Pedro.,

wie auch in der Überschrift geschrieben handelt es sich um ein Sprachkursvisum mit anschließendem Studium. Der Sprachkurs geht ca 1 Jahr lang, bis man B2 für das Studienkolleg oder C1 für ein direkt anschließendes Studium erworben hat. Letzteres geht nur wenn man bereits ein Studium in Kuba begonnen oder abgeschlossen hat. Wir haben bei dem Antrag bereits ein Schreiben einer Universität beigelegt, die ihm nach dem Sprachkurs einen Studienplatz zusichert. Daher war ja das Ablehnungsschreiben das "kein plausibler Grund für einen Sprachkurs vorliegt" so unverständlich weil es eben ein Antrag mit anschließendem Studium war.

Zudem meinte ich das alle anderen die das gleiche Visum wie mein Freund beantragt haben abgelehnt wurden. Jedoch die Antragssteller für ein 3-Monatiges Visum eine Zusage erhielten. Die Ausländerbehörde hier hat uns gesagt das zwar der Visaantrag gemeinschaftlich mit der Deutschen Botschaft entschieden wird, die Remonstration jedoch alleine die Deutsche Botschaft zu entscheiden hat und gar nicht mehr nach Deutschland geht.

Ich hoffe jetzt ist alles etwas klarer :)

Der Tipp mit dem auswärtigen Amt ist sehr gut, werden uns direkt an diese wenden wenn von der Deutschen Botschaft keine richtige Antwort kommt.

Saludos kuba-flagge
 
Hallo Casiopeia,

hura hura, ich habe die Website wieder gefunden, die mit dem besagten Urteil (ich schrieb bereits gestern darüber).
Schau Dir doch mal bitte folgende Website an:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/eu...-auf-visaerteilung-fuer-studenten_062321.html
Vielleicht könnte Dir bzw. Euch das EUGH-Urteil vom 10.09.2014, C-491/13 sehr hilfreich sein. Ich wünsche es Dir sehr vom ganzen Herzen.
Vielleicht ist das Urteil, dass erst 2 Monate alt ist, noch nicht ganz bis zur Deutschen Botschaft Havanna vorgedrungen? Sprich mal mit Deinem RA und dem Auswärtigen Amt darüber. Und halte uns mal bitte über die jeweiligen Reaktionen der Gegenseite auf dem Laufenden.

Saludos Pedro.
 
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Super, sehr lieb von dir das du das nochmal rausgesucht hast! Werde ich aufjedenfall miteinbringen :) Sie könnten sich jedoch darauf berufen das wir ja kein einfaches Studentenvisa beantragt haben sondern ein Sprachkursvisum mit anschließendem Studium. Sollte ja eigentlich kein Unterschied sein, aber die Behörden finden ja immer was zum Mäckeln.

Bin dir aufjedenfall sehr dankbar für dein Angagement Pedro. :)
Ich drücke dir und deiner Novia auch ganz fest die Daumen!

Saludos kuba-flagge
 
Hallo Casiopeia,

oh oh, was Du mir jetzt offenbarst, denke ich mal, dass einiges offenbar schiefgelaufen ist.
Das Sprachkurs-Visum ist ein Schengen-Visum und gilt max. 90 Tage und NICHT länger und kann definitiv nicht verlängert werden, auch wenn man ein anschließendes Studium angibt. Normalerweise hätte die Botschaft den Visums-Antrag nicht annehmen dürfen, wenn offensichtlich ist, dass der Antragsteller wegen eines Studium weiter in Deutschland verbleiben will. Ich schätze mal daher die Ablehnung. Die Gültigkeitsdauer eines Sprachkurs-Visums ist auf der Website der Deutschen Botschaft Havanna nachzulesen: "einzureichende Unterlagen für Deutschkurse, deren Gesamtdauer unter 3 Monaten liegt". Der Visakodex definiert die maximale Aufenthaltsdauer für Schengen-Visa auf 90 Tage.

Wie ich verfahren würde:
Als erstes würde ich umgehend den zuständigen Sachbearbeiter des Auswärtigen Amtes anrufen und ihm den Sachverhalt eingehend schildern nach dem Motto: Ich möchte mich mal informieren, welches Visum beantragt werden muss.
Kommt aber dabei heraus, dass Dein Freund ein Studenten-Visum (D-Visum) beantragen muss, dann kannst Du Dir die ganze Sache mit der Remonstration sparen und Dein Freund musst SOFORT das Studenten-Visum beantragen.
Dabei muss das beabsichtigte Studium im Vordergrund stehen und der Sprachkurs muss als Eingangs-Voraussetzung ein vorgeschalteter Bestandteil des Studiums sein.
Dabei wäre es sehr hilfreich, wenn er von der Uni oder Hochschule eine entsprechende Bescheinigung erhält, dass ein vorheriger Sprachkurs zwingend erforderlich ist.
Wie schon gesagt, wäre das meine Vorgehensweise.
Ich kann Dir nur ans Herz legen, dass Du die ganze Angelegenheit und weitere Vorgehensweise am besten mit Deinem RA besprichst.
Casiopeia, ich drücke Dir alle Daumen und wünsche Dir von ganzem Herzen, dass Du diese leidige Angelegenheit schnellstmöglich wieder gerade gebogen bekommst.

Saludos Pedro.
 
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Hallo Pedro.,

das Visum was wir beantragt haben ist kein Schengen Visum. Wie uns von dem zuständigen Sachbearbeiter der Ausländerbehörde vorher erklärt wurde ist dies ein Sprachkursvisum mit anschließendem Studium oder auch Sprachkursvisum mit Studienzweck genannt. Hierbei macht man wie gesagt erstmal den Sprachkurs für ca. 1 Jahr und dannach das Studium. Ich kenne bereits auch 2 Cubis (eine studiert mit mir) die mit solch einem Visum nach Deutschland gekommen sind. Villeicht meinst du damit das Studentenvisum?
 
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