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Absage Sprachkursvisum mit anschließendem Studium... und jetzt ? :(

Hallo Casiopeia,

wenn ein Studentenvisum beantragt wurde, dann ist ja ALLES OK!
Jetzt musst Du noch herausfinden, WARUM Dein Freund abgelehnt wurde und dann mit aller Macht mit Deiner Remonstration die tragenden Gründe, die zur Ablehnung führten, aus dem Wege räumen.
Ich wünsch Dir viel Erfolg. .......und Du wirst Erfolg haben!

Saludos Pedro.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier ist das komplette Urteil:
http://curia.europa.eu/juris/docume...x=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Rechtlicher Rahmen

Unionsrecht

3 Die Erwägungsgründe 6, 7, 14, 15 und 24 der Richtlinie 2004/114 lauten:

„(6) Ein Ziel der bildungspolitischen Maßnahmen der Gemeinschaft ist es, darauf hinzuwirken, dass ganz Europa im Bereich von Studium und beruflicher Bildung weltweit Maßstäbe setzt. Die Förderung der Bereitschaft von Drittstaatsangehörigen, sich zu Studienzwecken in die Gemeinschaft zu begeben, ist ein wesentliches Element dieser Strategie. Dazu gehört auch die Annäherung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Bereich der Einreise- und Aufenthaltsbedingungen.

(7) Die Zuwanderung zu den in dieser Richtlinie genannten Zwecken, die per definitionem zeitlich begrenzt und von der Situation auf dem Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats unabhängig ist, stellt sowohl für die betreffenden Personen als auch für ihren Herkunfts- und den Aufnahmestaat eine Bereicherung dar und trägt zugleich allgemein zu einem besseren interkulturellen Verständnis bei.



(14) Die Zulassung für die in dieser Richtlinie festgelegten Zwecke kann aus besonderen Gründen abgelehnt werden. Insbesondere könnte die Zulassung verweigert werden, falls ein Mitgliedstaat ausgehend von einer auf Tatsachen gestützten Beurteilung zu der Auffassung gelangt, dass der betreffende Drittstaatsangehörige eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Der Begriff der öffentlichen Ordnung kann die Verurteilung wegen der Begehung einer schwerwiegenden Straftat umfassen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Sicherheit auch Fälle umfasst, in denen ein Drittstaatsangehöriger einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt, eine solche Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat oder extremistische Bestrebungen hat oder hatte.

(15) Bestehen Zweifel an den Antragsgründen, so könnten die Mitgliedstaaten alle Nachweise verlangen, die für die Prüfung der Schlüssigkeit des Antrags – insbesondere anhand der Studienpläne des Antragstellers – erforderlich sind, um dem Missbrauch und der falschen Anwendung des in dieser Richtlinie festgelegten Verfahrens vorzubeugen.



(24) Da das Ziel der vorgeschlagenen Maßnahme, nämlich die Bedingungen für die Aufnahme von Drittstaatsangehörigen zu Studienzwecken oder zur Teilnahme an Schüleraustauschprogrammen, unbezahlter Ausbildung oder Freiwilligendienst festzulegen, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann und daher wegen seines Umfangs oder seiner Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene zu erreichen ist, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel niedergelegten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geht diese Richtlinie nicht über das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.“
und
Art. 6 („Allgemeine Bedingungen“) der Richtlinie sieht vor:

„(1) Ein Drittstaatsangehöriger, der die Zulassung zu den in den Artikeln 7 bis 11 genannten Zwecken beantragt, muss folgende Bedingungen erfüllen:

a) Er muss ein nach einzelstaatlichem Recht gültiges Reisedokument vorlegen. Die Mitgliedstaaten können verlangen, dass die Geltungsdauer des Reisedokuments mindestens die Dauer des geplanten Aufenthalts abdeckt.

b) Sofern er nach dem einzelstaatlichen Recht des Aufnahmemitgliedstaats minderjährig ist, muss er eine Erlaubnis der Eltern für den geplanten Aufenthalt vorlegen.

c) Er muss über eine Krankenversicherung verfügen, die sich auf alle Risiken erstreckt, die normalerweise in dem betreffenden Mitgliedstaat für die eigenen Staatsangehörigen abgedeckt sind.

d) Er darf nicht als eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit betrachtet werden.

e) Er muss auf Verlangen des Mitgliedstaats einen Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die Bearbeitung des Antrags nach Artikel 20 erbringen.

(2) Die Mitgliedstaaten erleichtern das Zulassungsverfahren für die in den Artikeln 7 bis 11 bezeichneten Drittstaatsangehörigen, die an Gemeinschaftsprogrammen zur Förderung der Mobilität in die Gemeinschaft oder innerhalb der Gemeinschaft teilnehmen.“

10 Die Art. 7 bis 11 des Kapitels II der Richtlinie 2004/114 betreffen die besonderen Bedingungen für Studenten, Schüler, unbezahlte Auszubildende und Freiwillige. Art. 7 („Besondere Bedingungen für Studenten“) Abs. 1 dieser Richtlinie bestimmt:

„Ein Drittstaatsangehöriger, der die Zulassung zu Studienzwecken beantragt, muss zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen des Artikels 6 folgende Bedingungen erfüllen:

a) Er muss von einer höheren Bildungseinrichtung zu einem Studienprogramm zugelassen worden sein.

b) Er muss den von einem Mitgliedstaat verlangten Nachweis erbringen, dass er während seines Aufenthalts über die nötigen Mittel verfügt, um die Kosten für seinen Unterhalt, das Studium und die Rückreise zu tragen. Die Mitgliedstaaten geben bekannt, welchen Mindestbetrag sie als monatlich erforderliche Mittel im Sinne dieser Bestimmung unbeschadet einer Prüfung im Einzelfall vorschreiben.

c) Er muss auf Verlangen des Mitgliedstaats eine hinreichende Kenntnis der Sprache nachweisen, in der das Studienprogramm, an dem er teilnehmen möchte, erteilt wird.

d) Er muss auf Verlangen des Mitgliedstaats nachweisen, dass er die von der Einrichtung geforderten Gebühren entrichtet hat.“
die Richtlinie ist hier zu finden: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:375:0012:0018:DE:PDF

und hier nochmal die Vorraussetzungen für das Visa für Studienzwecke/ Besuch eines Sprachkurses
http://www.belgrad.diplo.de/content...29169/download_merkblatt_visum_studium_de.pdf
Auch wenn es von der deutschen Botschaft in Belgrad ist, aber es ist trotzdem allgemeingültig.

Denn z.B. habe ich von einem Bekannten erfahren, dass das deutsche Konsulat in Spanien eine hoja informativa hat, aus der die Besonderheiten des Deutschen Rechts in Bezug auf Namen, Personalausweis etc. gibt, was es z.B. bei der Botschaft in Havanna nicht gibt.
 
super, vielen Dank else :)

Das Merkblatt für Belgrad ist aufjedenfall ausführlicher als das von Havanna! Haben auch alles davon richtig abgegeben, plus noch 3-4 extra sachen die zuständigem Sachbearbeiter bei dem 1. Termin spontan noch eingefallen sind. Wenn der ganze Spaß in 150 Jahren mal über den Tisch ist, werde ich dem auswärtigen Amt mal schreiben das es doch sehr sehr freundlich wäre einheitliche Voraussetzungen festzulegen über die ihre Mitarbeiter bei der Botschaft auch bescheid wissen und nicht aus reiner willküre, sonst nie verlangte Dokumente wollen, bei denen es Monate dauert diese zu beschaffen. Auch wenn denen das wahrscheinlich am **** vorbeigeht :D

Saludos kuba-flagge
 
Gewöhn dich schon langsam an die Bürokratie. Wir haben vor der Hochzeit eine Liste eines Standesamtes bekommen, was alles benötigt wird. Da war ein Dokument, welches wir noch nicht hatten und nachbeschaffen mussten (über die Familie meiner jetzigen Frau). Nachdem das mit emotionalen Ausbrüchen von allen Seiten endlich geschafft war: Wir haben bei einem anderen Standesamt geheiratet - die hat genau dieses Dokument überhaupt nicht interessiert....

Willkommen im Club kuba-flagge
 
Also wir haben die "Gründe" von der Botschaft nun genannt bekommen und ich bin stink sauer! Es ist natürlich einfach Behauptungen aufzustellen die so nicht stimmen. Hier mal ein paar Auszüge der angeblichen Gründe:

- Es liegen keine konkreten Jobangebote in Kuba vor nach dem Studium
- Der Antragssteller spricht kein Deutsch und hat bisher nur an 2 Deutschstunden teilgenommen. (Stimmt gar nicht, es waren 2 Monate und wie im Motivationsschreiben auch stand, aufgrund der selbst brüchigen Deutschkenntnisse der Privatlehrerin nicht sehr hilfreich; PS: Es geht um ein Sprachkursvisum??!!)
- Es läge keine konkrete Zusage einer Universität vor. (Wir haben ein schreiben der Uni, das er nach seinem Sprachkurs dort studieren kann. Was soll da bitte sonst drinnen stehen?)
- Er hätte in dem Gespräch angeblich nicht den genauen Titel des Studienfachs nicht gewusst (doch natürlich, ist ja derselbe den er schon in Kuba studiert hat) und auch gesagt er hätte das Motivationsschreiben nicht geschrieben sondern seine Tante in Deutschland (Er wurde lediglich gefragt wer das denn so gut übersetzt hat, weil es ein sehr gutes Deutsch war und hierbei hat er gesagt das es seine Tante übersetzt hat)

Aufgrund dieser Tatsachen bestände der Verdacht er würde sich nur einen ihm ansonst verwährten längeren Aufenthalt in Deutschland verschaffen wollen. Zudem gibt es keine ausreichende Verwuzelung in Kuba die negativ auf die Rückkehrwilligkeit auswirkungen hat. (Job, Konto mit Geld, Auto auf seinen Namen und vor allem ein Kind reichen ja nicht aus!)

Ich kann mir da echt nur die Haare raufen. Und bevor manche denken "na der Cubano hat villeicht doch ein paar doofe Antworten bei dem Interview gegeben". Kann ich das definitiv mit Nein beantworten. Ich habe ihn vorher bis ins Detail "abgefragt" und er war gut vorbereitet und würde nie so einen quatsch und vorallem unwahrheit sagen. Ist halt fraglich inwieweit man da was rütteln kann wenn die behaupten es wäre so ?

Stinkige und enttäuschte saludos :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurzes Update: Die Botschaft hat die Remonstration auch nochmal an die Ausländerbehörde hier geschickt (was ja eher ungewöhnlich ist) und der zuständige Sachbearbeiter hat unserem Anwalt bescheid gesagt das er seine Zustimmung an die Botschaft weitergeleitet hat. Nun heißt es hoffen das die Botschaft sich nich doch noch quer stellt und wir ein nachträgliches Weihnachtsgeschenk bekommen. Aber ich traue mich mal ein gutes Gefühl zu haben :)

saludos kuba-flagge
 
Super, das freut mich für euch und ich drücke kräftig Daumen, dass es jetzt auch wirklich klappt! :)
Was mich noch interessieren würde: Du meintest in deinem Anfangspost, die Botschaft hätte erstmal noch zusätzliche Dokumente verlangt, von denen ihr vorher nichts wusstet. Was genau waren denn das noch so für Sachen, zusätzlich zu dem, was die auf ihrer Homepage schreiben? Da mein Freund und ich uns immernoch nicht so ganz sicher sind, ob wir das mit dem Sprachvisum versuchen wollen, wäre das für mich recht interessant zu wissen. Eure Erfahrungen machen einem ja nicht gerade Mut :-(
 
Dankeschön :) also die Angaben im Internet haben bei uns leider absolut nicht gerreicht. Das kommt aber leider immer auf den Sachbearbeiter drauf an an den man kommt. Bekannte von mir haben mit selbigem Visum mit den standard Dokumenten und ohne Probleme ein Visa bekommen haben. Bei meinem Freund haben sie dann z.b. von manchen Sachen noch weitere Kopien verlangt, also von ALLEM am besten 3 Kopien machen und nicht nur 2 wie es da steht. Außerdem wollten sie noch eine legalisierung seines Schulabschlusses dem 12 Grados. Abgesehn davon das es ca 100-200 Dollar gekostet hat, haben die in dem zuständigen Büro 2 Monate für die Bearbeitung gebraucht... Danach musste das in Habana von einer offiziellen Stelle übersetzt werden und dann nocheinmal legalisiert werden. Außerdem wollten sie von meinem Freund dann noch eine Zusage einer Uni haben. Das hat halt alles nocheinmal super lange gedauert und wurde einem vorher nicht gesagt. War dein Freund denn schonmal in Deutschland? Ich würde dir generell raten wenn ihr sowas in Erwegung zieht aufjedenfall nicht nur ein Sprachkursvisum zu beantragen sondern auch wie wir eines mit anschließendem Studium. Habe von vielengehört das nur ein Sprachkursvisum generell fast immer abgelehnt wird. Ich hoffe doch das es bei uns gut ausgeht und sich der ganze Ärger gelohnt hat und wir kein abschreckendes Beispiel werden:eek:. Wenn ihr bei irgendwas Hilfe braucht oder Fragen habt könnt ich euch gern an mich wenden. Ich war auch sehr froh das mir ein paar Bekannte geholfen haben die schon Erfahrung damit hatten :)
 
Wie könnte ein Jahr denn schöner Enden und ein Neues beginnen???
Wir haben die Visa ZUSAGE bekommen!! kuba-flagge:D:love_heart: Die Botschaft hatte gestern unserem Anwalt geschrieben das mein Freund sein Visum doch noch bekommt und Anfang März den Sprachkurs machen kann! Wir konnten es fast nicht glauben. Das schönste nachträgliche Weihnachtsgeschenk was man sich nur wünschen kann :) Wir brauchen also keinen Plan B und können bald den ersten Schritt in ein gemeinsames Leben gehn. Es zeigt sich wiedermal, man muss nur hart um etwas kämpfen was man wirklich will und dann wird man manchmal auch für all den Kummer belohnt! Hier auch nochmal ein Dankeschön an all die Tipps, besonders an Pedro. denn auch unser Anwalt meinte, dass das EUGH Urteil uns wohl gerettet hat.

Ich wünsche euch ein besonders Frohes Neues Jahr kuba-flagge
 
Glückwunsch und ein schönes gemeinsames neues Jahr.
Kämpfen lohnt sich ja doch.Warst sehr stark und es hat sich gelohnt,
für euch und ein gemeinsames Leben.:encouragement:
Siggikuba-flagge
 
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