Das offizielle Kubaforum

Werde auch Du Teil der deutschsprachigen Kuba-Community. Die Anmeldung ist absolut kostenfrei und in wenigen Augenblicken abgeschlossen. Direkt danach bist Du in der Lage, eigene Themen zu erstellen oder auf bestehende zu antworten, sowie Dich mit anderen Mitgliedern zu verbinden.
Sei dabei. Wir freuen uns auf Dich!

In Kuba ein Haus / eine Wohung kaufen

Das Haus steht ist aber innen noch nicht ganz fertig.
321bwtnp70j4m.jpg
 
das sieht man :)

aber scheint grün drumherum.. wie weit ausserhalb liegt das
 
Das ist voll Natur aber doch mitten in Havanna! San Francisco de Paula.
3228kiar5u641.jpg
 
Hallo zusammen habe mich gerade hier angemeldet nachdem ich die vier Seiten zu dem Eintrag gelesen habe ..also zum Thema ich bin deutscher meine Freundin ist Kubanerin seit elf Jahren hier heiraten im Mai kn Dänemark im Juni dNn wieder mAl nach Kuba ...habe vor dieses oder nächstes Jahr auch eine Wohnung zu kaufen vielleicht zieht jemand aus ihrer Familie ein vielleicht werden die anderen Zimmer vermietet usw vielleicjt folgt dann mal die 2,3 Wohnung auch mit gewinnbringenden Aspekt durch die ammis in zehn Jahren Eigenbedarf für die Familie eigene bleibe im Urlaub usw mein größtes Interesse besteht nur darin da vielleicht auch andere aus meiner Familie etwas investieren wollen in ein Eigenheim das wir eine sicjerheit haben und die Immobilie oder die Wohnung irgendwie auf unseren Namen läuft oder zumindest auf meinen ganz oder teilweise also Standpunkt meiner Freundin ist was wir so Wissen ist das es auf jedemanden aus ihrer Familie laufen muss sie will allerdings im Juni die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen und meint damit könnte es auch auf ihren Namen laufen meine Option wäre wenn wir ein Kind haben was gleich auch die doppelte Staatsbürgerschaft hat könnte ich durch das Kind auch die doppelte beantragen als deutscher somit hätte ich dann unter den Umständen in ein paar Jahren auch die Option das mein Name da irgendwo steht und ich eine Sicherheit habe ansonsten vertraue ich ihrer Familie natürlich aber im Grunde gehört mir ja nix wenn die beim nächsten Besuch sagen Ne den kenn ich nicht kommst hier nicht rein kann ich da drüben als deutscher ohne Rechte an der Immobilie wohl herzlich wenig machen
Also falls jemand zu der Sache Neuigkeiten hat über neue aktuelle gesetzte und Änderungen oder Möglichkeiten die auch Hand und fus haben dann bitte mal melden freu mich auf den Austausch ;) Mit freundlichen Grüßen marc
 
Damit Kinder eines Kubaners die kubanische Staatsangehörigkeit bekommen, müssen sie mindestens 3 Monate in Cuba leben.
Wenn du die residencia permanente hast, kannst du dort dich auch in das "Grundbuch" eintragen lassen.
 
hallo Else hat sich mit der resicencia permante etwas geändert? Ich habe in meinem Antrag stehen - de la Inmigracion La Tunas u.a das ich mindestens 9 Monate im Land gewesen sein muss; alles zusammen gerechnet, was ich habe, zusätzlich eine ausführliche Begründung warum man in Cuba bleiben möchte, ein beglaubigte Bescheinigung/Auszug Strafregister, das man nicht vorbestraft ist. In meinem Fall noch alle beglaubigten Heiratspapiere und beglaubigter bisheriger Wohnsitz. Mach ich diese Jahr im Oktober. Ja und die Preise hatte ich keine 0 vergessen; freut mich immer so tolle Kommentare zu lesen. Es kommt doch darauf an wo Du suchst und ob über Beziehungen, oder Du als Ausländer direkt. Ein Angebot,sehr schönen Bungalow zunächst 24 t dann runter unter 16000 mit angelegtem Garten (ca 1500 qm und Brunnen) voller Möblierung, aber die typischen Baumängel. Deshalb werde ich lieber nach dortigen Verhältnissen, renovierungsbedürftiges Haus Kaufen, und das kostet nur um die 1000 euronen, mit mindestens 1000 qm Grundstueck sind dann eben nur ca 60 qm, also salon, cocina,dormitorio und baño. Erweitern und wirklich top renovieren kostet dann weniger als 10 mil euronen. Was will man mehr. Klar das es in Touristen-Städten und für Ausländer mehr kostet. Als residente kann man sich direkt mit der Ehefrau eintragen lasssen. Ob eventuell alleine, muss ich klären.kuba-flagge
 
du mußt während du den Antrag stellst dich in Cuba aufhalten, bis zu 90 Tage kann das dauern, bis das ERgebnis da ist, danach darfst du maximal für 11 Monate das Land verlassen, du solltest mit deiner Frau zusammen wohnen. Wie es bei einer Scheidung aussieht....
Alleine kannst du nicht kaufen, sondern immer nur mit cubano zusammen. Ds einzig gute daran ist, dass cubano nicht ohne dein Einverständnis verkaufen kann.

Bei der residencia gibt es auch noch Unterschiede, E1 ohne 5000 CUC und E2 mit 5000 CUC auf dem Konto nachweisen. Wo da nun der Unterschied liegt, kann ich nicht sagen.
 
sorry Else, das steht auf meinem Antrag anders :confused:, Du musst Dich nicht die ganze Zeit dort aufhalten, sondern Du musst vorher die 9 Monate Aufenthalt zusammen haben. Lasse mir nochmals Formular zusenden und stelle es dann gerne hier rein.kuba-flagge
Mit der Frau zusammen wohnen wird nicht gefragt, zumindest in Las Tunas, und da denke ich gibt es im Land keine Unterschiede.
 
Sorry quisiero, habe meine Informationen von einem, der erst letztes Jahr die residencia permanente VISA E1 durchgezogen hat. Die 3 Monate vor Ort, wenn du diese residencia permanente beantragst, darfst du das Land nicht verlassen.

Visa E-1:
Se expide a los extranjeros que soliciten residir permanentemente en Cuba con ciudadanos cubanos que sean sus padres o hijos, acreditando debidamente el parentesco, así como el cónyuge, siempre que el matrimonio se haya efectuado de acuerdo a las leyes cubanas.

In Spanien gilt ja auch, dass du mindestens 183 Tage pro Jahr in Spanien sein mußt, um nicht deine residencia zu verlieren! Wenn du dann 5 Jahre als residente zusammen hast, kannst du in Spanien die residencia permanente beantragen und dann darfst du auch 2 Jahre ausserhalb von Spanien bleiben, ohne die residencia zu verlieren.


Kann aber auch sein, dass du das Formular für die residencia permanente visa E2 hast, da gelten dann andere Vorschriften.
Visa E-2:
Se otorga a extranjeros que no se encuentren dentro de la definición anterior, siempre que obtengan la visa y la autorización expresa de la Dirección de Inmigración y Extranjería.

Las solicitudes de Visas de Residente Permanente serán formuladas por los extranjeros interesados en los consulados que le correspondan, a lo que acompañarán:

Certificación de Nacimiento.
Certificación de Residencia Habitual. (Documento que certifique o acredite el lugar donde vive el interesado)
Resultados de los exámenes radiográficos del tórax, serológicos y prueba del SIDA. (Los exámenes no pueden tener más de seis meses de emitidos antes de ser presentados en el consulado.
Prueba de capacidad técnica y práctica (valido para mayores de 16 años y menores de 60 años). (Pueden ser certificados de estudios, años de experiencia laboral, certificados de nivel técnico, certificado de un oficio u ocupación, así como el de jubilación).
Solvencia económica. (El titular de la cuenta bancaria debe ser el extranjero interesado y constituye una garantía para él y la familia. Si la Dirección de Inmigración y Extranjería le negara la visa solicitada, puede retirar su cuenta cuando lo desee. La cuenta bancaria puede ser hecha desde el exterior con un banco cubano, siempre y cuando el certificado sea reconocido y emitido por el banco cubano. La cuenta bancaria en Banco cubano no debe ser inferior a 5,000.00 CUC).
Certificación de antecedentes penales en el país de residencia. (Al presentarlo al consulado, no puede tener más de 3 meses de expedido).
Carta de argumentación que motiva la solicitud.
Dos fotos de frente tipo pasaporte.
Fotocopia del pasaporte con la certificación de su cotejo con el original por el consulado cubano.
Pago de arancel correspondiente para este trámite, establecido por el consulado cubano.
El extranjero que le es otorgada la Visa de Residente Permanente en Cuba adquieren los mismos derechos y deberes de un nacional en Cuba, y estarán sujetos a las leyes del Estado cubano, según se plantea en el Capítulo III, Artículo 34 de la Constitución de la República de Cuba. Capítulo III. EXTRANJERÍA. Artículo 34.
 
sorry else, Du hast bei allem und jeden Recht,ich werde mit Dir nicht mehr öffentlich diskutieren. Nur nochmals ganz klar, Deine Aussage stimmt so nicht. Und zur Residencia in Spanien schreibst Du nun den gleichen Quatsch wie viele, die 183 Tage berühren nur die Stuerpflicht, Du kannst auch 1 - 2 Jahr nicht dort sein, Du verlierst sie nicht. Die neue gilt 5 Jahre, und dann musst Du die Bedingungen erneut nachweisen. ist hier aber nicht Thema. Es gibt aber einen tollen Spruch: Schuster bleib bei Deinen leisten! Gerne können wir uns in Palma beim Cafe treffen, diese öffentliche diskusionen nerven einfach. saludos
 
Zurück
Oben