Luz
Kubakenner
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Natürlich hat sie einen Aufenthaltstitel und zwar nach Abschnitt 6 des AufenthG, sonst wäre sie nicht hier. In Berlin sind es beim ersten Mal, gleich nach der Ankunft, drei Jahre. In anderen Bundesländern kann es anders sein, glaube aber eher nicht. Nach drei Jahren kann sie dann die Niederlassungserlaubnis beantragen, aber nur dann wenn sie bzw. der Ehemann in den letzten drei Jahren versicherungspflichtig beschäftigt war und keine Transferleistungen in Anspruch genommen worden sind.Sie war 17 Jahre verheiratet und ist seit 2 Jahren in Deutschland. Sie hat mir damals erzählt, dass sie keinen Sprachkurs gebraucht hat. Was für einen Aufenthalts Status sie hat, weiß sie auch nicht.
Sie hat ein Krankenkassenkärtchen und den Sozialversicherungsausweis. Müsste sie nicht eine Aufenthaltserlaubnis haben, wenn sie seit 2 Jahren da ist. Ich habe überhaupt keine Ahnung. Habe nie eingeladen und nie vor, zu heiraten.
Ich werde mit ihr einen Termin bei der Ausländer Behörde machen und hören was geht. Ich spreche einigermaßen spanisch, Behörden Sachen eher nicht.
Ich würde zum jetzigen Zeitpunkt davon abraten zur Ausländerbehörde zu gehen. Die machen nur unnötigen Druck. Wenn die Ehe einmal rechtskräftig aufgelöst sein sollte wird ihr der Aufenthaltstitel spätestens beim nächsten Termin in der AB entzogen und in eine Grenzübertrittsbescheinigung bzw. eine Duldung umgewandelt. Also dann eher eine Beratungsstelle, Ehe- oder Ausländer-, je nachdem.