Das offizielle Kubaforum

Werde auch Du Teil der deutschsprachigen Kuba-Community. Die Anmeldung ist absolut kostenfrei und in wenigen Augenblicken abgeschlossen. Direkt danach bist Du in der Lage, eigene Themen zu erstellen oder auf bestehende zu antworten, sowie Dich mit anderen Mitgliedern zu verbinden.
Sei dabei. Wir freuen uns auf Dich!

Trennung Kubanerin von deutschem Ehemann

Also zumindest hier in Berlin findet man bei gutem Willen immer einen freien Platz in einem Integrationskurs.
Den die kubanische Ehefrau eines Deutschen höchstwahrscheinlich aber auch selber bezahlen müsste.
 
Davon gehe ich auch aus. Bezahlt wird das nur für Empfänger jedweder öffentlicher Hilfe.
 
Den die kubanische Ehefrau eines Deutschen höchstwahrscheinlich aber auch selber bezahlen müsste.
warum soll es der Bekannten von Alemanita besser gehen als mir?
Drei Mal habe ich den Sprachkurs bezahlt und drei Mal hat meine Ex diesen dann schnell wieder abgebrochen.
Der Ausländerbehörde, die sie ja dazu verpflichtet hatte, hat es dann aber auch nicht mehr interessiert, ob sie den Kurs besucht hat oder nicht.
Das Thema Sprachstand wurde dann erst wieder bei der Beantragung der Niederlassungserlaubnis interessant.
 
Ich bin davon ausgegangen, dass die Bekannte schon einen A1 Abschluss hat, ohne den sie den Familiennachzug nicht hätte machen können, außer als Härtefall. Oder ist sie schon vor dieser Bestimmung zum Sprachnachweis nach Deutschland gekommen?
Welchen Aufenthaltsstatus hat sie denn jetzt @Alemanita ? Falls sie noch keine Staatsbürgerschaft hat, ist ihr Recht zum Aufenthalt doch an die Ehe gekoppelt, da diese Partnerschaft der Grund für die Erteilung war. Wenn die jetzt wegfällt, wird doch auch der Aufenthaltstitel nicht verlängert oder? Zumindest nicht ohne anwaltliche Hilfe, könnte ich mir vorstellen.
 
Beim Aufenthaltstitel wg. Familienzusammenführung ist Erwerbstätigkeit erlaubt, steht doch auch auf der „Ausweis“-Karte drauf.
Diese Karte mit dem Aufenthaltstitel ist das wichtigste Dokument überhaupt.

Und jetzt muss sie halt ihren Axxxh hochkriegen und Deutsch lernen (egal wie, per Kurs oder im Internet oder whatever) und arbeiten, nada calla del cielo. Und Jobs gibt‘s überall für jeden heutzutage hierzulande, wenn man wirklich arbeiten will, sogar für Leute ohne Deutschkenntnisse.

Falls sie eine ernste Depression o.ä. haben sollte, braucht sie professionelle Hilfe, und ohne inneren Antrieb wird die Integration nicht klappen. So hart es klingt, vielleicht sollte sie sich dann besser scheiden lassen und zurück nach Cuba gehen, wenn sie hier nicht glücklich werden kann. Ohne Familienanschluss und ohne eisernen Willen dürfte das nämlich ziemlich unmöglich werden. Am besten, Außenstehende halten sich raus und mischen sich nicht ein, aus falsch verstandener Hilfsbereitschaft, die dann ungewollt in eine falsche Richtung mündet …
 
Ich bin davon ausgegangen, dass die Bekannte schon einen A1 Abschluss hat, ohne den sie den Familiennachzug nicht hätte machen können, außer als Härtefall. Oder ist sie schon vor dieser Bestimmung zum Sprachnachweis nach Deutschland gekommen?
Welchen Aufenthaltsstatus hat sie denn jetzt @Alemanita ? Falls sie noch keine Staatsbürgerschaft hat, ist ihr Recht zum Aufenthalt doch an die Ehe gekoppelt, da diese Partnerschaft der Grund für die Erteilung war. Wenn die jetzt wegfällt, wird doch auch der Aufenthaltstitel nicht verlängert oder? Zumindest nicht ohne anwaltliche Hilfe, könnte ich mir vorstellen.
Sachte, sachte. In Deutschland gibt es ein Jahr Trennungszeit, bevor es mit der Scheidung Ernst wird. Erstmal muss die Scheidung aber auch von einem der beiden überhaupt beantragt werden.
Dannnn aber, wenn das alles einmal abgeschlossen sein sollte, dann würde es für sie in dieser Konstellation wohl zurück nach Cuba gehen. Bis dahin dürfte aber noch viel Wasser den Rhein entlanggeflossen sein
 
Sie war 17 Jahre verheiratet und ist seit 2 Jahren in Deutschland. Sie hat mir damals erzählt, dass sie keinen Sprachkurs gebraucht hat. Was für einen Aufenthalts Status sie hat, weiß sie auch nicht.
Sie hat ein Krankenkassenkärtchen und den Sozialversicherungsausweis. Müsste sie nicht eine Aufenthaltserlaubnis haben, wenn sie seit 2 Jahren da ist. Ich habe überhaupt keine Ahnung. Habe nie eingeladen und nie vor, zu heiraten.
Ich werde mit ihr einen Termin bei der Ausländer Behörde machen und hören was geht. Ich spreche einigermaßen spanisch, Behörden Sachen eher nicht.
 
Zurück
Oben