Ich bin davon ausgegangen, dass die Bekannte schon einen A1 Abschluss hat, ohne den sie den Familiennachzug nicht hätte machen können, außer als Härtefall. Oder ist sie schon vor dieser Bestimmung zum Sprachnachweis nach Deutschland gekommen?
Welchen Aufenthaltsstatus hat sie denn jetzt
@Alemanita ? Falls sie noch keine Staatsbürgerschaft hat, ist ihr Recht zum Aufenthalt doch an die Ehe gekoppelt, da diese Partnerschaft der Grund für die Erteilung war. Wenn die jetzt wegfällt, wird doch auch der Aufenthaltstitel nicht verlängert oder? Zumindest nicht ohne anwaltliche Hilfe, könnte ich mir vorstellen.